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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Sammlungspflege<br />

"Im Idealfall sollte es für jedes Musikinstrument einen eigenen Pflegeplan geben. Der<br />

Pflegeplan sollte ein Konservierungs-/Restaurierungsprogramm und die kuratorische<br />

Betreuung ausweisen, basierend auf der letzten Beurteilung der Bedeutung des<br />

Instruments und seiner Rolle im Museum. [...] Der Pflegeplan legt das Pflegeprogramm fest,<br />

das zwischen dem Restaurator und dem Mitarbeiter bzw. dem ehrenamtlichen Helfer, der<br />

es ausführen soll, abgestimmt wurde. Der Plan sollte eine Beurteilung des Zustands des<br />

Instruments beim Zugang, die erforderlichen Maßnahmen, <strong>zu</strong> verwendende Materialien und<br />

einen Zeitplan enthalten und sollte Grundreinigung ebenso vorsehen wie stärker<br />

eingreifende Behandlungen. Für Instrumente, die bespielt werden sollen, sollte der<br />

Pflegeplan ebenso Regeln und Bedingungen für das Bespielen ausweisen. [...] Eine<br />

regelmäßige Überprüfung - mindestens alle fünf Jahre - der Beurteilung und des<br />

Pflegeplanes ist unerlässlich, da sich der Zustand des Objekts im Laufe der Zeit ändern<br />

kann."<br />

Orientierungspunkte für die Sammlungspflege in <strong>Museen</strong>, Archiven und Bibliotheken<br />

In Großbritannien veröffentlichte "Resource" (jetzt MLA) 2002 eine Skala "Benchmarks in Collection Care<br />

for Museums, Archives and Libraries". Dort werden drei Stufen der Pflege ausgewiesen, mit deren Hilfe<br />

Institutionen ihre Praxis vergleichend bewerten können:<br />

• Basic - ein Minimalstandard, der von allen Institutionen erreicht werden muss;<br />

• Good Practice - ein Standard, der eine professionell gute Vorgehensweise wiederspiegelt und<br />

der Realität angemessen ist, so dass er für die meisten Institutionen erreichbar ist;<br />

• Best Practice - der höchste Standard, den eine Institution anstreben kann.<br />

Sammlungspflege ist kein primäres Verfahren für das Museum Accreditation Scheme, jedoch formuliert<br />

der Accreditation Standard (Section 4.5.3, p.38) folgendes:<br />

"In Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m oben Gesagten, müssen für jedes konservatorisch behandelte<br />

Sammlungsobjekt die <strong>zu</strong>gehörigen Aufzeichnungen dem SPECTRUM-Minimalstandard<br />

des Verfahrens Sammlungspflege entsprechen."<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Rechte<br />

Mit Objekten und anderen Materialien können Rechte verbunden sein (z. B. Copyright, Urheberrechte,<br />

Verwertungsrechte). Auch für personenbezogene Informationen, die die Institution erfasst, gelten<br />

Rechtsvorschriften (z. B. Datenschutz). Das Verfahren Sammlungspflege muss diese Rechte<br />

berücksichtigen. Nähere Informationen hier<strong>zu</strong> siehe Rechteverwaltung.<br />

Anforderungen an die Richtlinien<br />

Die Institution muss eine Richtlinie haben, die die Sammlungspflege regelt. Es hat sich bewährt, folgende<br />

Details auf<strong>zu</strong>führen:<br />

• die Standards der Sammlungspflege;<br />

• die Fälle, in denen eine Konservierung/Restaurierung in Betracht gezogen wird;<br />

• dass in Abstimmung mit den jeweils Beteiligten Einvernehmen erzielt wird hinsichtlich der<br />

Konservierungs-/Restaurierungsansätze und -verfahren unter Berücksichtigung der Richtlinie<br />

der Institution <strong>zu</strong>r Objektpflege, des Arbeitsplanes, der Ziele und der Bedingungen relevanter<br />

Projekte sowie anderer Pläne, z. B. Gebäudeerhaltung;<br />

• wer die Konservierung/Restaurierung autorisieren darf;<br />

• in welchen Fällen es notwendig ist, die Referenzen externer Restauratoren und ggf. den<br />

Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation <strong>zu</strong> überprüfen;<br />

• die Erfassungstiefe der auf<strong>zu</strong>zeichnenden Informationen, einschließlich Fotos und<br />

Digitalaufnahmen (falls diese rechtlich <strong>zu</strong>lässig sind).<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 123

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