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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Wertermittlung<br />

Definition<br />

Die Verwaltung von Informationen in Be<strong>zu</strong>g auf die Wertermittlung einzelner Objekte oder Gruppen von<br />

Objekten, in der Regel für Zwecke der Versicherung und der Staatshaftung.<br />

Mindeststandard<br />

Die Institution muss über eine Richtlinie verfügen, die die Wertermittlung von Objekten regelt. Für weitere<br />

Informationen siehe Abschnitt <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong> – Anforderungen an die Richtlinie.<br />

Das Verfahren <strong>zu</strong>r Verwaltung und Dokumentation der Wertermittlung muss sicherstellen:<br />

• dass die Information <strong>zu</strong>m Wert der Objekte der Institution in erforderlichem Maße <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen;<br />

• dass die für die Wertermittlung eingesetzten Richtlinien und Verfahren anerkannt sind und<br />

konsistent angewandt werden;<br />

• dass die Angaben <strong>zu</strong>m Wert vertraulich behandelt werden und nicht ohne die entsprechende<br />

Befugnis weitergegeben werden;<br />

• dass die Wertangaben aktualisiert werden, sobald es erforderlich ist.<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 147

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