12.09.2013 Aufrufe

Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong><br />

Leihannahme<br />

Das Verfahren Leihannahme ist eine Kernaufgabe. Das bedeutet, dass eine Institution dem<br />

SPECTRUM-Mindeststandard für dieses Verfahren genügen muss, um die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für das<br />

Museum Accreditation Scheme im Bereich der Dokumentation <strong>zu</strong> erfüllen.<br />

Leihvorgänge können sowohl von der empfangenden als auch von der gebenden Institution initiiert<br />

werden. Gründe für einen Leihvorgang können sein:<br />

• Ausstellung;<br />

• Fotografie oder Veröffentlichung;<br />

• Konservierung/Restaurierung;<br />

• Forschung.<br />

Leihvorgänge sollten nur stattfinden, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen.<br />

Leihe für wissenschaftliche Forschung<br />

Leihvorgänge zwischen wissenschaftlichen Sammlungen kommen in der Regel häufiger vor und sind<br />

weniger formalisiert. Leihvorgänge werden im Allgemeinen nach internationalen Konventionen, oft<br />

disziplinspezifisch, durchgeführt. Z. B. können Institutionen bereits über festgelegte Vorgehensweisen<br />

für die Leihvorgänge mit anderen Einrichtungen verfügen oder der Leihgabe selbst ist eine Vereinbarung<br />

beigefügt, die <strong>zu</strong>sammen mit der Eingangsbestätigung <strong>zu</strong>rückgeschickt wird.<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Rechte<br />

Mit Objekten und anderen Materialien können Rechte verbunden sein (z. B. Copyright, Urheberrechte,<br />

Verwertungsrechte). Auch für personenbezogene Informationen, die die Institution erfasst, gelten<br />

Rechtsvorschriften (z. B. Datenschutz). Das Verfahren für die Leihannahme muss diese Rechte<br />

berücksichtigen. Nähere Informationen hier<strong>zu</strong> siehe Rechteverwaltung.<br />

Sorgfaltspflicht (due diligence) in Be<strong>zu</strong>g auf die Bekämpfung von illegalem Handel und<br />

Plünderungen<br />

Die Institution muss Vorkehrungen treffen, um sicher<strong>zu</strong>stellen, dass sie nur ethisch unbedenkliche<br />

Objekte ausleiht, und Objekte <strong>zu</strong>rückweist, die illegal von archäologischen Stätten entnommen wurden,<br />

das Resultat von Plünderungen sind oder artengeschütztes Material nach dem Washingtoner<br />

Artenschutzübereinkommen - CITES (WA) enthalten. Um <strong>zu</strong> gewährleisten, dass die Institution dies tut,<br />

muss sie ihrer Sorgfaltspflicht (due diligence) nachkommen und alle relevanten Dokumente<br />

aufbewahren.<br />

Anforderungen an die Richtlinie<br />

Die Institution muss eine Richtlinie haben, die die Leihannahme regelt. Es hat sich bewährt, folgende<br />

Details auf<strong>zu</strong>führen:<br />

• die Gründe für die Annahme von Leihobjekten;<br />

• die Bedingungen, die ein<strong>zu</strong>halten sind;<br />

• die minimale und maximale Leihdauer;<br />

• die Art und Weise, wie Leihannahmen autorisiert werden;<br />

• wie die Institution, mit gebührender Sorgfalt, den Rechtstitel des Leihgebers an den Objekten<br />

feststellen will (z. B. um <strong>zu</strong> vermeiden, dass Funde ausgestellt werden, die illegal von<br />

archäologischen Stätten entnommen wurden, das Resultat von Plünderungen sind oder<br />

artengeschütztes Material enthalten);<br />

• Vorgehensweise für den Umgang mit Objekten, deren ursprünglicher Leihgeber nicht<br />

kontaktiert werden kann.<br />

58 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!