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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Verfahren<br />

Rechteverwaltung<br />

Festlegung und Überprüfung des Verfahrens<br />

1 Lesen <strong>Sie</strong> den Abschnitt <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong>, um:<br />

• sich über die Rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren <strong>zu</strong> sein, die die Durchführung des<br />

Verfahrens betreffen;<br />

• die schriftliche Richtlinie fest<strong>zu</strong>legen, die für die Durchführung des Verfahrens maßgebend<br />

sein wird;<br />

• den Teil des schriftlichen Dokumentationshandbuchs <strong>zu</strong> erstellen, der sich auf das Verfahren<br />

Rechteverwaltung in der Institution bezieht.<br />

2 Überprüfen <strong>Sie</strong> regelmäßig den Teil des Dokumentationshandbuchs, der sich auf die Rechteverwaltung<br />

bezieht, und ändern <strong>Sie</strong> diesen bei Bedarf. Änderungen können aus folgenden Gründen notwendig<br />

werden:<br />

• Änderungen der Rechtlichen Rahmenbedingungen;<br />

• Änderungen der Richtlinien der Institution.<br />

Rechteermittlung<br />

3 Recherchieren <strong>Sie</strong> die Rechte, die mit Objekten und anderen Materialien verbunden sind (insbesondere<br />

Urheberrechte) und dokumentieren <strong>Sie</strong> diese sorgfältig entsprechend den Richtlinien und<br />

Handlungsanleitungen der Institution (siehe oben <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong> – Anforderungen an die<br />

Richtlinie ).<br />

Die Recherche sollte so bald wie möglich erfolgen, nachdem das Material in die Verantwortung der<br />

Institution übergegangen ist, und muss vor einem beabsichtigten Gebrauch des Materials stattfinden.<br />

Notieren <strong>Sie</strong> insbesondere, um welche Rechte es sich handelt (z. B. Urheberrecht: künstlerisches Werk).<br />

Wenn Rechteinhaber nicht ermittelt werden können, führen <strong>Sie</strong> eine Prüfakte mit Kopien aller Anfragen,<br />

um Ihrer Sorgfaltspflicht <strong>zu</strong> genügen. Dokumentieren <strong>Sie</strong> den Verweis auf diese Akte.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Referenz<br />

4 Nach der Rechteermittlung notieren <strong>Sie</strong> für jedes einzelne Recht:<br />

• Referenznummer des Objekts oder der Akte, die mit dem Recht verbunden sind;<br />

• Art des Rechts;<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Rechteinhaber;<br />

• Beginn der Wirksamkeit des Rechts;<br />

• Ablauf der Wirksamkeit des Rechts;<br />

• Referenz <strong>zu</strong> allen Unterlagen, die mit diesem Recht verbunden sind, einschließlich Lizenzen<br />

und Verzichtserklärungen, die für und durch die Institution gewährt wurden.<br />

Notieren <strong>Sie</strong>, wo es nicht möglich war, den Rechteinhaber <strong>zu</strong> ermitteln. Überprüfen <strong>Sie</strong> diese Information<br />

regelmäßig und aktualisieren <strong>Sie</strong> sie, wenn notwendig (z. B., wenn der Rechteinhaber ermittelt wurde).<br />

Beziehen <strong>Sie</strong> auch alles Material ein, das Gegenstand eines Veröffentlichungrechtes ist und bei dem<br />

dieses Recht nicht durch die Institution geltend gemacht wurde.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

168 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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