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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Andere Rechte<br />

Rechteverwaltung<br />

Datenschutz<br />

Betrifft die personenbezogenen Informationen über lebende Personen, die <strong>zu</strong>treffend, rechtmäßig<br />

erworben und verarbeitet (z. B. veröffentlicht) sein müssen, mit Zustimmung der betroffenen Person.<br />

Bestimmte Regelungen dieser Art gelten auch für bestimmte Zeit nach dem Ableben der Person. In<br />

einem sammlungsbezogenen Kontext ist es z. B. nicht <strong>zu</strong>lässig, die Namen von Spendern auf die<br />

Webseite einer Institution <strong>zu</strong> stellen oder die Kontaktdaten von Rechteinhabern ohne deren<br />

ausdrückliche Einwilligung weiter<strong>zu</strong>geben. Die Namen von Künstlern fallen nicht unter diese Regelung<br />

(siehe jedoch Moralische Rechte betreffend das Recht des Künstlers auf Nennung oder Nichtnennung).<br />

Menschen- und allgemeine Persönlichkeitsrechte<br />

Betrifft im sammlungsbezogenen Kontext die Rechte von Personen, auch von Kindern, auf den Schutz<br />

der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. Fotografien, die z. B. Personen zeigen (einschließlich<br />

Mitarbeiter), können nicht ohne deren vorherige Zustimmung genutzt werden. Ob Gruppenfotos oder<br />

Videos dem Schutz der Privatsphäre unterliegen, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine Ausnahme<br />

gilt bei sogenannten "Personen des öffentlichen Lebens". Fotos dieser Personen dürfen nicht ohne ihre<br />

Erlaubnis für Werbezwecke oder die Förderung gewerblicher Zwecke eingesetzt werden. Eine Institution<br />

hat nicht das Recht, ohne Erlaubnis Fotografien solcher Personen her<strong>zu</strong>stellen oder solche Fotografien<br />

<strong>zu</strong> verwenden bzw. das Bild in einem Kontext <strong>zu</strong> verwenden, der nicht im öffentlichen Interesse liegt.<br />

Rechte auf freien Zugang <strong>zu</strong> Information<br />

Betrifft das allgemeine Recht auf Zugang <strong>zu</strong> Information aus öffentlichen Einrichtungen. In vielen Ländern<br />

gibt es Gesetze <strong>zu</strong>r Informationsfreiheit. In Deutschland gibt es Informationsfreiheitsgesetze auf Bundesund<br />

auf Länderebene für den angemessenen Zugang der Öffentlichkeit <strong>zu</strong> behördlichen Informationen.<br />

Da<strong>zu</strong> gehört auch der barrierefreie Zugang <strong>zu</strong> Kultur für alle. Entsprechend kann es angemessen sein,<br />

dass auch nicht-öffentlich getragene Einrichtungen einige Aspekte dieser Regelungen anwenden, auch<br />

wenn sie nicht gesetzlich da<strong>zu</strong> verpflichtet sind, weil sie Informationen verwahren, die von öffentlichen<br />

Einrichtungen erzeugt wurden.<br />

Diese Rechte sind nicht identisch mit dem Eigentumsrecht an Objekten oder Rechten am geistigen<br />

Eigentum, die mit Objekten verknüpft sind.<br />

Anforderungen an die Richtlinie<br />

Die Institution muss eine Richtlinie und Empfehlungen haben, wie mit Rechten um<strong>zu</strong>gehen ist. Es hat<br />

sich bewährt, folgende Details auf<strong>zu</strong>führen:<br />

• welche Schritte unternommen werden müssen, um Rechte an Werken <strong>zu</strong> ermitteln, die<br />

(möglicherweise) in die Verantwortlichkeit der Institution übergehen;<br />

• welche Schritte unternommen werden müssen, um den Schutz der Rechte der Institution, aber<br />

auch von anderen sicher<strong>zu</strong>stellen;<br />

• welche Schritte unternommen werden müssen, um die rechtliche Grundlage bei<br />

Vertragsverhandlungen in Be<strong>zu</strong>g auf Lizenzrechte ab<strong>zu</strong>sichern;<br />

• wie mit aus Rechteverlet<strong>zu</strong>ngen resultierenden Forderungen gegen oder seitens der Institution<br />

umgegangen werden muss;<br />

• inwieweit die Institution die Dienste externer Vertragsnehmer und ehrenamtlicher Kräfte in<br />

Anspruch nimmt, und die Regelungen der Institution für den Umgang mit den Rechten am<br />

geistigen Eigentum für die Werke, die diese schaffen, z. B. die Nut<strong>zu</strong>ng von angemessenen<br />

Klauseln in Verträgen.<br />

Diese Richtlinien und Anleitungen sind regelmäßig <strong>zu</strong> überprüfen, insbesondere in Hinblick auf<br />

Veränderungen der Gesetzgebung und Veränderungen im Tätigkeitsspektrum der Institution.<br />

Rechteermittlung<br />

Die Handlungsanleitungen der Institution sollten folgende Punkte enthalten:<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 165

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