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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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<strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong><br />

Rechteverwaltung<br />

Rechteverwaltung ist immer dann notwendig, wenn eine Institution ihre Bestände und mit ihnen<br />

<strong>zu</strong>sammenhängende Materialien <strong>zu</strong>sammenstellt, erwirbt, ent- oder verleiht oder einer Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>führt.<br />

Nut<strong>zu</strong>ng kann intern (z. B. die Konservierung/Restaurierung eines Objekts oder das Vorhalten von<br />

Informationen über Spender) oder extern sein (z. B. Handlungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind,<br />

wie etwa die Präsentation von Materialien auf einer Webseite oder in einem Katalog). Das<br />

Eigentumsrecht an einem Objekt besteht unabhängig von anderen Rechten, die mit ihm verbunden sind.<br />

Wenn Andere diese Rechte inne haben, dann unterliegt die Institution rechtlichen Einschränkungen<br />

hinsichtlich der Nut<strong>zu</strong>ng des Objekts ohne vorherige Genehmigung.<br />

Rechteverwaltung kann im Zusammenhang mit folgenden Verfahren erforderlich sein:<br />

• Vor dem Objekt<strong>zu</strong>gang<br />

• Leihannahme<br />

• Erwerb<br />

• Inventarisierung<br />

• Zustandsbegutachtung<br />

• Sammlungspflege<br />

• Versicherung und Staatshaftung<br />

• Nut<strong>zu</strong>ng von Sammlungen<br />

• Leihabgabe<br />

• Deakzession und Aussonderung<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rechte sind komplex und hängen sehr von nationalen<br />

Umset<strong>zu</strong>ngen internationaler Konventionen und europäischer Direktiven ab. Daher werden hier nur<br />

kurze Hinweise gegeben. Für weitere Details siehe Ratschläge und Hilfen<br />

Recht am geistigen Eigentum/Urheber- und Nut<strong>zu</strong>ngsrechte (IPR)<br />

Die Rechte <strong>zu</strong>m Schutz des geistigen Eigentums schützen die Früchte menschlicher Innovationen,<br />

Kreativität und Erfindungen. Einige, wie das Urheberrecht, erwachsen automatisch mit der<br />

Materialisierung einer Idee, während andere beantragt und gewährt werden müssen (z. B.<br />

Markenschutzrechte). Ebenso ist es möglich, bei Bedarf bestimmte Rechte eintragen <strong>zu</strong> lassen, die einen<br />

weitergehenden Schutz gewähren (z. B. Gebrauchsmusterschutz).<br />

IPR differieren <strong>zu</strong>dem länderspezifisch je nach den unterschiedlichen Rechtssystemen, was Details des<br />

Inhaltes, der Schutzdauer und des Schutzgegenstandes angeht. Dies hat bei Publikation im Internet<br />

beachtliche Auswirkungen.<br />

Die Hauptarten von IPR, mit denen eine Institution am häufigsten in Berührung kommt, sind:<br />

Urheberrecht (Copyright)<br />

Der Urheberrechtschutz besteht automatisch für originale Werke oder solche, die eine angemessene<br />

Schöpfungshöhe und Urteilsvermögen aufweisen, ohne Ansehen des künstlerischen Wertes. Es handelt<br />

sich um ein ausschließlich ökonomisches Recht, das dem Urheber des Werkes <strong>zu</strong>steht und das die<br />

Verbreitung, das Vervielfältigen (in jeder Form), die Vorführung, das Vermieten, die Ausstrahlung oder<br />

das Online-Stellen des Werkes ohne Zustimmung des Urhebers verbietet.<br />

Die Werke müssen einer oder mehreren Kategorien <strong>zu</strong>geordnet werden können, um vom Urheberrecht<br />

geschützt <strong>zu</strong> werden. Diese beinhalten:<br />

• Kunstwerke (z. B. Gemälde, Skulpturen, Fotografien, Stiche, Drucke, grafische Darstellungen,<br />

Architekturzeichnungen, Karten und Kunsthandwerk);<br />

• Schriftwerke (z. B. Literarische Werke, aber auch html-Dokumente, Programmiercodes, einige<br />

Datenbanken und e-Mails);<br />

162 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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