12.09.2013 Aufrufe

Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechteverwaltung<br />

Veröffentlichungsrecht<br />

Das Recht auf Veröffentlichung steht dem Urheber <strong>zu</strong>. Es kann abgetreten werden. Die Regelung für<br />

sogenannte "nachgelassene Werke" betrifft Werke, die nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen und<br />

bisher nicht veröffentlicht (oder der Öffentlichkeit <strong>zu</strong>gänglich gemacht) wurden. Dies ist ein<br />

ökonomisches Recht und gleicht dem Urheberrecht (wenngleich ohne die damit verbundenen<br />

moralischen Rechte) und fällt denen <strong>zu</strong>, die das Werk <strong>zu</strong>m ersten Mal veröffentlichen. Die Ausübung<br />

dieses Rechts bewirkt, dass diejenigen, die es wahrnehmen, 25 Jahre lang die damit entstehenden<br />

Nut<strong>zu</strong>ngs- und Verwertungsrechte innehaben. Institutionen sollten sorgfältig darauf achten, dieses Recht<br />

nicht unbeabsichtigt an Forscher ab<strong>zu</strong>geben, die Zugang <strong>zu</strong> ihren Sammlungen haben, und damit<br />

ungewollt die eigene Nut<strong>zu</strong>ng und Verwertung der Sammlung ein<strong>zu</strong>schränken.<br />

Eingetragene Warenzeichen<br />

Das Warenzeichen betrifft den Schutz der „Marke“ eines Unternehmens (seiner Produkte und<br />

Dienstleistungen) mit Hilfe eines Zeichens, das sie von Marken anderer Unternehmen unterscheidet. Es<br />

muss in jedem Rechtsgebiet, in dem der Schutz gewünscht wird, beantragt und eingetragen werden.<br />

Das gibt dem Eigentümer das exklusive Recht, es <strong>zu</strong> nutzen.<br />

Gebrauchsmusterschutz<br />

Der Gebrauchsmusterschutz betrifft den Schutz des Produkt-Erscheinungsbildes, der das vorsätzliche<br />

Nachahmen eines der vielfältigen Aspekte des Produktes verhindert, z. B. Farbe, Gestalt und Material.<br />

Obwohl der Gebrauchsmusterschutz automatisch gewährt werden kann, kann er auch eingetragen<br />

werden. Ein Gebrauchsmuster ist maximal zehn Jahre geschützt.<br />

Patente<br />

Patente betreffen den Schutz für Erfinder, der andere an der Nachahmung und Ingebrauchnahme einer<br />

Erfindung ohne Erlaubnis hindert. Dieses Recht muss in allen Rechtsgebieten, in denen Schutz<br />

gewünscht wird, beantragt und gewährt werden. Patentrechte bestehen maximal 20 Jahre nach der<br />

Anmeldung.<br />

Rechte von Darstellern<br />

Diese betreffen das Recht von Darstellern in Be<strong>zu</strong>g auf Live-Aufführungen, an denen sie teilnehmen,<br />

und auch die Aufzeichnung und das Senden dieser Darstellung. Für derartige Aktivitäten sind im<br />

Vorhinein Genehmigungen (möglicherweise gegen Gebühr) erforderlich.<br />

Datenbank-Recht<br />

Dieses Recht betrifft <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> einem möglichen Urheberrecht Datenbanken, die das Ergebnis einer<br />

erheblichen Investition sind. Es handelt sich um ein automatisches Recht und es schützt gegen jede Art<br />

von Entnahme und Wiederverwendung von Daten ohne Genehmigung ihrer Eigentümer. Dieses Recht<br />

gilt 15 Jahre lang von der Erstellung und Veröffentlichung an gerechnet. Durch EU-Regelungen werden<br />

weitreichende Festlegungen <strong>zu</strong>m Umgang mit Datenbanken und den darin enthaltenen Informationen<br />

getroffen, die auch in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden müssen.<br />

Wiederverkaufsrecht des Künstlers<br />

Dieses Recht betrifft das Recht des Künstlers, beim Wiederverkauf ihrer Werke auf dem professionellen<br />

Kunstmarkt (wie Auktionshäuser, Agenten und Händler) eine Tantieme <strong>zu</strong> erhalten. Dieses Recht<br />

besteht für die gesamte Lebenszeit des Künstlers und <strong>zu</strong>sätzlich 70 Jahre nach seinem Tod. Es kann<br />

nicht übertragen, aber Individuen oder Wohltätigkeitsorganisationen testamentarisch vermacht werden.<br />

Dieses Recht gilt gegenwärtig nur für lebende Künstler und für Verkäufe von Werken mit einem<br />

Veräußerungserlös von mindestens 400 €. Die Tantieme wird in Form einer gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Pflichtabgabe erhoben und die Künstler über Verwertungsgesellschaften ausgezahlt, z. B. DACS<br />

(Design and Artists Copyright Society) oder Artist´s Collecting Society (ACS). In Deutschland entspricht<br />

dem ACS die VG Bild-Kunst r. V.<br />

Die Verantwortung für die Zahlung der Tantiemen liegt gesamtschuldnerisch haftend bei dem am<br />

Kunstmarkt Tätigen und dem Verkäufer des Kunstwerks. In der Praxis kann das bedeuten, dass der<br />

Händler, die Galerie oder das Auktionshaus, die das Werk verkaufen, einen Teil oder die Gesamtheit<br />

der Kosten der Tantieme der Organisation auferlegen, die das Werk verkauft oder kauft.<br />

164 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!