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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Maßnahmen bei Verlust<br />

Verlust und Beschädigung<br />

8 Ein Verlust liegt vor, wenn bei einer Revision oder unter anderen Umständen ein Objekt nicht lokalisiert<br />

oder ermittelt werden kann. Bei Entdeckung eines Verlusts wenden <strong>Sie</strong> die Sicherheitsrichtlinien bzw.<br />

den Katastrophenschutzplan der Institution an.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Risikomanagement]<br />

9 Bei Entdeckung eines Verlustes durch Diebstahl oder andere Vorfälle sind alle <strong>zu</strong>ständigen Stellen<br />

entsprechend den Richtlinien der Institution so schnell wie möglich <strong>zu</strong> informieren. Darunter fallen<br />

normalerweise:<br />

• die für das Objekt/die Objekte verantwortlichen Mitarbeiter;<br />

• die internen Sicherheitskräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter;<br />

• die Polizei (wenn erforderlich);<br />

• externe Einrichtungen und Spezialisten.<br />

Obwohl ein erster Bericht auch mündlich erfolgen kann, sollte so bald wie möglich ein schriftlicher Bericht<br />

angefertigt werden. Bewahren sie Kopien aller Schriftstücke und Aufzeichnungen aller Anrufe in<br />

Verbindung mit dem Diebstahl auf, um gegebenenfalls auf diese Informationen <strong>zu</strong>rückgreifen <strong>zu</strong> können.<br />

Verweisen <strong>Sie</strong> in Ihrer Dokumentation darauf.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Referenz<br />

10 Überprüfen <strong>Sie</strong> die genaue Anzahl und Art der fehlenden Objekte und stellen <strong>Sie</strong> alle relevanten<br />

Informationen <strong>zu</strong> diesen Objekten <strong>zu</strong>sammen.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Bestandsverwaltung]<br />

11 Bei Leihgaben sind die Eigentümer unverzüglich <strong>zu</strong> informieren<br />

12 Im Fall eines Diebstahls stellen <strong>Sie</strong> der Polizei Fotografien und weiteres beschreibendes Material für die<br />

Identifizierung des Objekts <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Risikomanagement]<br />

13 Folgendes sollte für jedes Objekt oder jede Objektgruppe nach einem Verlust dokumentiert werden:<br />

• Zeitpunkt der Entdeckung und Meldung des Verlusts;<br />

• Die Namen und weitere Angaben <strong>zu</strong> den Personen, die den Verlust entdeckt und gemeldet<br />

haben;<br />

• Angaben <strong>zu</strong> den Umständen des Verlustes.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

• Angaben <strong>zu</strong> Verlust und Beschädigung<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Datum<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Person<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Adresse<br />

Weitere Arbeitsschritte<br />

14 Die Richtlinien der Institution geben vor, in welcher Form Informationen an leitende Mitarbeiter,<br />

Aufsichtsgremien und die Presse weitergegeben werden.<br />

15 Gegebenenfalls ist die <strong>zu</strong>ständige Versicherungsgesellschaft, der <strong>zu</strong>ständige Versicherungsvertreter<br />

bzw. die <strong>zu</strong>ständige Stelle für Staatshaftung <strong>zu</strong> informieren.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Versicherung und Staatshaftung]<br />

206 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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