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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Verfahren<br />

Objekt<strong>zu</strong>gang<br />

Festlegung und Überprüfung des Verfahrens<br />

1 Lesen <strong>Sie</strong> den Abschnitt <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong>, um:<br />

• sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren <strong>zu</strong> sein, die die Durchführung des<br />

Verfahrens betreffen;<br />

• die schriftliche Richtlinie fest<strong>zu</strong>legen, die für die Durchführung des Verfahrens maßgebend<br />

sein wird;<br />

• den Teil des schriftlichen Dokumentationshandbuchs <strong>zu</strong> erstellen, der sich auf den<br />

Objekt<strong>zu</strong>gang in der Institution bezieht.<br />

2 Überprüfen <strong>Sie</strong> regelmäßig den Teil des Dokumentationshandbuchs , der sich auf den Objekt<strong>zu</strong>gang in<br />

der Institution bezieht, und ändern <strong>Sie</strong> diesen bei Bedarf. Änderungen können aus folgenden Gründen<br />

notwendig werden:<br />

• Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen;<br />

• Änderungen der Richtlinien der Institution.<br />

Erstellen von Eingangsbestätigung und Eingangsdokumentation<br />

3 Wenn ein Objekt<strong>zu</strong>gang angekündigt wurde, bereiten <strong>Sie</strong> sich auf das Eintreffen des Objekts vor, indem<br />

<strong>Sie</strong>:<br />

• alle spezifischen Bedingungen klären (wenn sie vom Standard abweichen);<br />

• die betreffenden Mitarbeiter informieren;<br />

• sicherstellen, dass ein Magazinplatz frei ist;<br />

• überprüfen, dass der Zustand des Objekts so ist, dass es in der Obhut der Institution verbleiben<br />

kann. (Es wird empfohlen, neue Objekte so lange von anderen Sammlungen <strong>zu</strong> isolieren, bis<br />

eine ausreichende Zustandsbegutachtung erfolgt ist);<br />

• sicherstellen und bestätigen, dass für Objekte, die unter die Staatshaftung fallen, eine<br />

Zustandsbegutachtung vor dem Transport erfolgt ist.<br />

4 Legen <strong>Sie</strong> ein Datenblatt für das Objekt an, sobald es eintrifft. Versuchen <strong>Sie</strong>, so viele Informationen<br />

wie möglich über das auf<strong>zu</strong>bewahrende Objekt vor seiner Ankunft <strong>zu</strong> erlangen. Wenn der Einlieferer ein<br />

Bestandsverzeichnis <strong>zu</strong>r Verfügung stellt, überprüfen <strong>Sie</strong> dieses auf mögliche Diskrepanzen und<br />

bestätigen <strong>Sie</strong> gemeinsam, was in Verwahrung gegeben wurde. In den Fällen, wo Objekt<strong>zu</strong>gänge<br />

angekündigt waren, greifen <strong>Sie</strong> auf die bereits vorbereiteten Unterlagen <strong>zu</strong>rück. Das Datenblatt sollte<br />

enthalten:<br />

• Zugangsnummer;<br />

• Name, Adresse und Telefonnummer des derzeitigen Eigentümers (oder, falls abweichend, des<br />

Einlieferers). Stellen <strong>Sie</strong> sicher, dass die mit diesen Informationen verbundenen Rechte<br />

gewahrt werden;<br />

• Zugangsdatum;<br />

• kurze Angaben des Zustands und der Vollständigkeit; benennen <strong>Sie</strong> die<br />

<strong>zu</strong>sammengehörenden Teile von Objekten, die als eine Einheit erscheinen;<br />

• kurze Beschreibung des bzw. der Objekte, einschließlich aller sie begleitenden Informationen<br />

<strong>zu</strong> Herstellung und Gebrauch;<br />

• Einlieferungsgrund;<br />

• Zugangsart;<br />

• wenn möglich, Anzahl der auf<strong>zu</strong>bewahrenden Objekte (<strong>Sie</strong>he Bemerkung);<br />

• Auflagen des Eigentümers (oder des Einlieferers) einschließlich Rückgabebestimmungen und<br />

Vermerke über die Vertraulichkeit von Informationen, die der Institution geliefert wurden;<br />

• vereinbartes Rückgabedatum;<br />

52 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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