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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Standortverwaltung<br />

5 Halten <strong>Sie</strong> ggf. Informationen über jeden Standort fest, einschließlich<br />

• der Adresse (wenn sie von der des Hauptgebäudes abweicht);<br />

• der Umgebungsbedingungen;<br />

• der Angaben <strong>zu</strong>r Sicherheit;<br />

• der Angaben <strong>zu</strong>r Zugänglichkeit.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Referenz<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Adresse<br />

Erfassen von Objektstandorten<br />

6 Der Standort des Objekts sollte nur an einer Stelle erfasst werden, um die Konsistenz und Korrektheit<br />

des Standortnachweises sicher<strong>zu</strong>stellen. Je nach Art des Dokumentationssystems der Institution kann<br />

der Standort beim Objekt<strong>zu</strong>gang, bei der Katalogisierung oder in einem eigenen Standortverzeichnis<br />

erfasst werden. Es kann notwendig werden, vom eigentlichen Standortverzeichnis auf <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Standortnachweise <strong>zu</strong> verweisen (z. B. auf ein „Tagesjournal“ beim Aufbau einer Ausstellung, wenn das<br />

Objekt nur für sehr kurze Zeit umgelagert wird).<br />

Große Gruppen einzelner Objekte, die <strong>zu</strong>sammen aufbewahrt werden, erhalten einen Standorteintrag<br />

pro Gruppe. Wenn ein einzelnes Objekt aus dieser Gruppe herausgenommen wird, sollte es einen<br />

eigenen Standortnachweis erhalten.<br />

Auch wenn ein Teil eines archäologischen Bestandes oder eines Archives dauerhaft an einem Ort<br />

außerhalb der Institution untergebracht ist, sollte dieser Standort im Standortverzeichnis der Institution<br />

festgehalten werden.<br />

7 Das Standortverzeichnis sollte die Angabe enthalten, ob es sich um einen ständigen oder<br />

vorübergehenden Standort handelt. Bei einem temporären Standort sollte ein Datum für die Rückkehr<br />

des Objekts <strong>zu</strong> seinem ständigen Standort angegeben werden.<br />

Standortveränderung von Objekten<br />

8 Lassen <strong>Sie</strong> alle Standortveränderungen innerhalb und außerhalb des Museums genehmigen und halten<br />

<strong>Sie</strong> dies schriftlich fest. In kleineren Einrichtungen, wo eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern berechtigt<br />

ist, Standortveränderungen an<strong>zu</strong>ordnen, genügt u. U. eine Liste dieser Mitarbeiter. Eine solche Liste -<br />

die möglichst nicht mehr als zwei oder drei Namen enthalten sollte - muss immer aktuell gehalten werden.<br />

Kein Objekt sollte ohne die Kenntnis eines autorisierten Mitarbeiters von seinem Platz entfernt werden.<br />

Vermerken <strong>Sie</strong> dies in der Liste.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Referenz<br />

9 Überprüfen <strong>Sie</strong> vor der Standortveränderung den Zustand des Objekts, um <strong>zu</strong> bestätigen, dass es<br />

transportfähig ist.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Zustandsbegutachtung]<br />

Bereiten <strong>Sie</strong> das Objekt entsprechend der Anforderungen der jeweiligen Objektart auf den Transport<br />

vor. Stellen <strong>Sie</strong> sicher, dass ein geeigneter Standort für das Objekt verfügbar ist, <strong>zu</strong> dem es gebracht<br />

werden kann.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Umgang mit dem Objekt<br />

92 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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