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Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

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Zum Nutzen betrieblicher <strong>Ökobilanz</strong>ierung 189<br />

fen, „die gewährleisten, daß sich die Beschäftigen auf allen Ebenen über die<br />

möglichen Auswirkungen ihrer Arbeit auf die Umwelt <strong>und</strong> den ökologischen<br />

Nutzen eines verbesserten betrieblichen Umweltschutzes bewußt sind.“ 15 Die<br />

betriebliche <strong>Ökobilanz</strong> zeichnet sich gerade dadurch aus, daß der Zusammenhang<br />

zwischen den Handlungen der Einzelnen <strong>und</strong> den resultierenden Umweltbelastungen<br />

im Rahmen der Mitarbeiterinformation <strong>und</strong> der Aus- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung hergestellt werden kann.<br />

3. Die betriebliche <strong>Ökobilanz</strong> stellt eine systematische Ist-Analyse der Umweltbelastungen<br />

der Unternehmung bereit. Diese kann zur „Bewertung <strong>und</strong> Registrierung<br />

der Auswirkungen auf die Umwelt“, die nach der EG-Verordnung als<br />

Teil des zu prüfenden <strong>Umweltmanagement</strong>systems verstanden wird, verwendet<br />

werden. 16 Die zu berücksichtigenden Sachverhalte umfassen neben den<br />

Emissionen in die Umweltmedien <strong>und</strong> den Abfällen die Nutzung natürlicher<br />

Ressourcen. Diese Sachverhalte können mit Hilfe der <strong>Ökobilanz</strong> beschrieben<br />

werden.<br />

Man könnte von einer isolierten Betrachung dieser Vorschrift ausgehend einwenden,<br />

daß in der Verordnung keine Vorgaben bzgl. der Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

gemacht werden, eine Güterflußbetrachtung nicht ausdrücklich gefordert<br />

wird <strong>und</strong> nicht deutlich wird, ob die Emissionen in die Umweltmedien als<br />

Stoffflüsse oder Stoffkonzentrationen beschrieben werden sollen. Emissionsmeßberichte<br />

<strong>und</strong> Umweltschutzstatistiken stellen vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer<br />

solchen isolierten Betrachtung ausreichende Informationen zur Bewertung<br />

(nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften) <strong>und</strong> Registrierung (Darstellung<br />

der Schadstoffkonzentrationen) bereit. Im Gesamtzusammenhang der Vorschriften<br />

zum <strong>Umweltmanagement</strong>system mit seiner Ausrichtung an einer<br />

stetigen Verbesserung der Umweltschutzleistungen der Unternehmung hingegen<br />

greift diese Betrachtung zu kurz. Wenn tatsächlich eine „Beurteilung,<br />

Kontrolle <strong>und</strong> Verringerung der Auswirkungen der betreffenden Tätigkeit auf<br />

die verschiedenen Umweltbereiche“ 17 erreicht werden soll, so kann auch bei<br />

der „Bewertung <strong>und</strong> Registrierung der Auswirkungen auf die Umwelt“ nur eine<br />

stoffflußorientierte Betrachtung beabsichtigt sein <strong>und</strong> die Beurteilung muß über<br />

die Einhaltung bestehender umweltschutzrelevanter Vorschriften hinausgehen.<br />

5 Fazit<br />

Der vorliegende Beitrag beschreibt die Funktionen der betrieblichen <strong>Ökobilanz</strong>ierung<br />

im Rahmen eines auf kontinuierliche Verbesserungen ausgerichteten<br />

——————<br />

15 Ebenda<br />

16 Verordnung (EWG) Nr. 1836/93: Anhang I, Abs. B, Pkt. 3<br />

17 Verordnung (EWG) Nr. 1836/93: Anhang I, Abs. C. Pkt. 1

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