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Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

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212 Reinhard Peglau<br />

daß „die Industrie im Umweltbereich nicht nur einen Teil des Problems darstellen<br />

darf, sondern auch ein Teil der Lösung dieses Problems sein muß.“<br />

Im ökonomischen Konzept dieses EG-Programms wird neben Abgaben <strong>und</strong><br />

Gebühren, steuerlichen Anreizen <strong>und</strong> staatlichen Beihilfen die umweltorientierte<br />

Bilanzprüfung, das sogenannte Öko-Auditing als eigenständiger Maßnahmenbereich<br />

genannt. Die jetzt vorliegende EG-Öko-Audit-Verordnung ist Ausdruck<br />

dieses neuen EG-Konzepts des betrieblichen Umweltschutzes.<br />

3 Zielsetzung <strong>und</strong> Anforderungen<br />

der EG-Öko-Audit-Verordnung<br />

Folgende Gr<strong>und</strong>sätze kennzeichnen die wesentlichen Ziele der Verordnung:<br />

1. Die Industrie trägt Eigenverantwortung für die Bewältigung der Umweltfolgen<br />

ihrer Tätigkeiten <strong>und</strong> sollte daher in diesem Bereich zu einem aktiven Konzept<br />

kommen.<br />

2. Ziel des Öko-Audit-Systems ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung<br />

des betrieblichen Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeiten<br />

durch:<br />

• Festlegung <strong>und</strong> Umsetzung standortbezogener Umweltpolitik, -programme <strong>und</strong><br />

-managementsysteme durch die Unternehmen;<br />

• systematische, objektive <strong>und</strong> regelmäßige Bewertung der Leistung dieser Instrumente;<br />

• Bereitstellung von Informationen über den betrieblichen Umweltschutz für die Öffentlichkeit.<br />

3. An dem Öko-Audit-System können sich alle Unternehmen beteiligen, die eine<br />

betriebliche Umweltpolitik festlegen, die nicht nur die Einhaltung aller einschlägigen<br />

Umweltvorschriften vorsieht, sondern auch Verpflichtungen zur<br />

angemessenen kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes<br />

umfaßt. Diese Verpflichtungen müssen darauf abzielen, die Umweltauswirkungen<br />

in einem solchen Umfang zu verringern, wie es sich mit einer wirtschaftlich<br />

vertretbaren Anwendung der besten verfügbaren Technik erreichen<br />

läßt.<br />

3.1 Umsetzungserfordernisse<br />

Ab 10. April 1995 mußte die Öko-Audit-Verordnung in allen EU-Staaten vollständig<br />

umsetzbar sein, damit den teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit<br />

eröffnet werden konnte, mit folgendem Text für ihren verifizierten Betriebsstandort<br />

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