Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
232 Reinhard Peglau<br />
In dem Zulassungsbescheid der DAU sind die Unternehmensbereiche genau zu<br />
bezeichnen, für die der Umweltgutachter selbst die erforderliche Fachk<strong>und</strong>e besitzt<br />
<strong>und</strong> auf die sich die Zulassung aufgr<strong>und</strong> der angestellten fachk<strong>und</strong>igen Personen<br />
erstreckt.<br />
Soweit sich die Zulassung auf Unternehmensbereiche erstreckt, für die der Umweltgutachter<br />
nicht selbst über die erforderliche Fachk<strong>und</strong>e verfügt, gestattet die<br />
Zulassung eine gutachterliche Tätigkeit nur im Zusammenwirken mit den o.g.<br />
Personen; insbesondere sind Berichte <strong>und</strong> die Gültigkeitserklärung von Umwelterklärungen<br />
von diesen Personen mitzuzeichnen.<br />
Die Zulassung umfaßt die Befugnis, gemäß Artikel 12 Abs. 1 der EG-Verordnung<br />
Zertifizierungsbescheinigungen nach den von der Kommission der Europäischen<br />
Gemeinschaften anerkannten Zertifizierungsverfahren zu erteilen.<br />
Zulassung als Umweltgutachterorganisation<br />
Die Zulassung als Umweltgutachterorganisation setzt voraus, daß mindestens<br />
ein Drittel der persönlich haftenden Gesellschafter oder Partner oder der Mitglieder<br />
des Vorstandes oder der Geschäftsführer als Umweltgutachter zugelassen sind<br />
oder aus Personen mit Fachkenntnisbescheinigungen <strong>und</strong> mindestens einem<br />
Umweltgutachter besteht.<br />
Die Zulassung als Umweltgutachterorganisation setzt weiterhin voraus, daß im<br />
Hinblick auf Artikel 4 Abs. 6 der EG-Verordnung zeichnungsberechtigte Vertreter<br />
oder zeichnungsberechtigte Angestellte für die Unternehmensbereiche, für die<br />
die Zulassung beantragt ist, als Umweltgutachter zugelassen sind oder die erforderlichen<br />
Fachkenntnisbescheinigungen besitzen oder gültige Lehrgangsbescheinigungen<br />
oder sonstige Fachkenntnisnachweise für Methodik <strong>und</strong> Durchführung<br />
von Umweltbetriebsprüfungen <strong>und</strong> für mindestens eine weiteres Fachgebiet<br />
besitzen sowie die übrigen Anforderungen erfüllen.<br />
Weiterhin muß sichergestellt sein, daß die zeichnungsberechtigten Vertreter<br />
oder Angestellten der Umweltgutachterorganisation<br />
• regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen können,<br />
• bei diesen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bestehen,<br />
• kein wirtschaftlicher, finanzieller oder sonstiger Druck ihre gutachterliche<br />
Tätigkeit beeinflussen oder<br />
• das Vertrauen in die unparteiische Aufgabenwahrnehmung in Frage stellen<br />
können.<br />
Die Zulassung als Umweltgutachterorganisation gestattet gutachterliche Tätigkeiten<br />
nur in denjenigen Unternehmensbereichen, für die die entsprechenden<br />
Voraussetzungen vorliegen. In dem Zulassungsbescheid ist genau zu bezeichnen,<br />
für welche Unternehmensbereiche die Umweltgutachterorganisation über die erforderlichen<br />
fachk<strong>und</strong>igen Personen verfügt. Diese Zulassung gestattet gutachterliche<br />
Tätigkeiten von diesen fachk<strong>und</strong>igen Personen nur im Zusammenwirken<br />
mit einem zugelassenen Umweltgutachter, der Berichte <strong>und</strong> die Gültigkeitserklärung<br />
der Umwelterklärungen verantwortlich zeichnet; die genannten Personen