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Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

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228 Reinhard Peglau<br />

Der Gesetzesentwurf muß noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren<br />

durchlaufen. Um bis zum Inkrafttreten des Gesetzes die Funktionsfähigkeit des<br />

Gemeinschaftssystems zu gewährleisten, haben sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder auf eine<br />

Übergangsregelung für die Zulassung von Umweltgutachtern <strong>und</strong> Umweltgutachterorganisationen<br />

geeinigt, die sich am Gesetzesentwurf orientiert <strong>und</strong> von den<br />

Ländern vollzogen werden soll.<br />

Für den Übergangszeitraum zwischen dem Ablauf der Umsetzungsfrist der EG-<br />

Verordnung am 10.04.1995 <strong>und</strong> dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes (ca.<br />

Herbst 1995), müssen sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder auf ein einheitliches Vorgehen bei<br />

der Behandlung von Anträgen auf Zulassung als Umweltgutachter, Anträgen auf<br />

Registrierung geprüfter Betriebsstandorte <strong>und</strong> Notifizierungen ausländischer<br />

Umweltgutachter einigen. Hierbei soll, soweit möglich, an die im UZSG fixierten<br />

Regelungen für das Zulassungs- <strong>und</strong> Registrierungssystem angeknüpft werden.<br />

Für die Zulassung von Umweltgutachtern im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 der<br />

EG-Verordnung sollen demnach zunächst die Länder zuständig sein.<br />

Am 4.4.1995 wurde im B<strong>und</strong>esland Berlin vom Umweltsenat, der Industrie-<br />

<strong>und</strong> Handelskammer <strong>und</strong> der Handwerkskammer b<strong>und</strong>esweit der erste Vertrag<br />

über die Einrichtung einer Registrierungsstelle für geprüfte Unternehmensstandorte<br />

geschlossen. Sowohl der Geschäftsführer der IHK als auch der Geschäftsführer<br />

der Handwerkskammer stellten ein großes Interesse der Berliner Wirtschaft am<br />

Öko-Audit-System fest <strong>und</strong> die Senatsverwaltung für Wirtschaft kündigte ein<br />

weiteres Förderprogramm für teilnahmewillige Unternehmen an. Das mit 750.000<br />

DM ausgestattete Programm „Zukunftsinititative Ökologisches Wirtschaften“ bietet<br />

derzeit Berliner Unternehmen die Möglichkeit, bis zu 50 % der förderfähigen<br />

Kosten für die erstmalige Einführung eines Öko-Audit-Systems. Im Sommer 1995<br />

soll eine Million DM hinzukommen <strong>und</strong> 25 bis 30 Unternehmen zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

5.2 Anforderungen an Umweltgutachter<br />

Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um das Zulassungs- <strong>und</strong><br />

Aufsichtssystem in Deutschland wurde vielfach die Besorgnis geäußert, daß angesichts<br />

der noch nicht geklärten äußeren Rahmenbedingungen im April 1995 in<br />

Deutschland folgende Situation entstehen könnte: „Ein englischer Gutachter bestätigt<br />

einem deutschen Unternehmen die Umsetzung der EG-Verordnung <strong>und</strong> das<br />

Unternehmen wird in Großbritannien registriert“. Diese Spekulationen sind<br />

falsch! Ein britischer Gutachter muß sich bei einer deutschen Stelle notifizieren<br />

lassen, um in Deutschland nach EG-Regeln arbeiten zu können <strong>und</strong> ein teilnehmendes<br />

Unternehmen muß der deutschen zuständigen Stelle gemeldet werden, um<br />

das EG-Zeichen zu erhalten. Es hat sich allerdings herauskristallisiert, daß – unabhängig<br />

davon, welche institutionelle Umsetzung bei der Bestimmung der zuständigen<br />

Stelle <strong>und</strong> der Zulassungsstelle für Umweltgutachter vorgeschlagen<br />

wurde – alle "Stakeholder" der EG-Verordnung (Industrie, Behörden, Öffentlich-

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