Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
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228 Reinhard Peglau<br />
Der Gesetzesentwurf muß noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren<br />
durchlaufen. Um bis zum Inkrafttreten des Gesetzes die Funktionsfähigkeit des<br />
Gemeinschaftssystems zu gewährleisten, haben sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder auf eine<br />
Übergangsregelung für die Zulassung von Umweltgutachtern <strong>und</strong> Umweltgutachterorganisationen<br />
geeinigt, die sich am Gesetzesentwurf orientiert <strong>und</strong> von den<br />
Ländern vollzogen werden soll.<br />
Für den Übergangszeitraum zwischen dem Ablauf der Umsetzungsfrist der EG-<br />
Verordnung am 10.04.1995 <strong>und</strong> dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes (ca.<br />
Herbst 1995), müssen sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder auf ein einheitliches Vorgehen bei<br />
der Behandlung von Anträgen auf Zulassung als Umweltgutachter, Anträgen auf<br />
Registrierung geprüfter Betriebsstandorte <strong>und</strong> Notifizierungen ausländischer<br />
Umweltgutachter einigen. Hierbei soll, soweit möglich, an die im UZSG fixierten<br />
Regelungen für das Zulassungs- <strong>und</strong> Registrierungssystem angeknüpft werden.<br />
Für die Zulassung von Umweltgutachtern im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 der<br />
EG-Verordnung sollen demnach zunächst die Länder zuständig sein.<br />
Am 4.4.1995 wurde im B<strong>und</strong>esland Berlin vom Umweltsenat, der Industrie-<br />
<strong>und</strong> Handelskammer <strong>und</strong> der Handwerkskammer b<strong>und</strong>esweit der erste Vertrag<br />
über die Einrichtung einer Registrierungsstelle für geprüfte Unternehmensstandorte<br />
geschlossen. Sowohl der Geschäftsführer der IHK als auch der Geschäftsführer<br />
der Handwerkskammer stellten ein großes Interesse der Berliner Wirtschaft am<br />
Öko-Audit-System fest <strong>und</strong> die Senatsverwaltung für Wirtschaft kündigte ein<br />
weiteres Förderprogramm für teilnahmewillige Unternehmen an. Das mit 750.000<br />
DM ausgestattete Programm „Zukunftsinititative Ökologisches Wirtschaften“ bietet<br />
derzeit Berliner Unternehmen die Möglichkeit, bis zu 50 % der förderfähigen<br />
Kosten für die erstmalige Einführung eines Öko-Audit-Systems. Im Sommer 1995<br />
soll eine Million DM hinzukommen <strong>und</strong> 25 bis 30 Unternehmen zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
5.2 Anforderungen an Umweltgutachter<br />
Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um das Zulassungs- <strong>und</strong><br />
Aufsichtssystem in Deutschland wurde vielfach die Besorgnis geäußert, daß angesichts<br />
der noch nicht geklärten äußeren Rahmenbedingungen im April 1995 in<br />
Deutschland folgende Situation entstehen könnte: „Ein englischer Gutachter bestätigt<br />
einem deutschen Unternehmen die Umsetzung der EG-Verordnung <strong>und</strong> das<br />
Unternehmen wird in Großbritannien registriert“. Diese Spekulationen sind<br />
falsch! Ein britischer Gutachter muß sich bei einer deutschen Stelle notifizieren<br />
lassen, um in Deutschland nach EG-Regeln arbeiten zu können <strong>und</strong> ein teilnehmendes<br />
Unternehmen muß der deutschen zuständigen Stelle gemeldet werden, um<br />
das EG-Zeichen zu erhalten. Es hat sich allerdings herauskristallisiert, daß – unabhängig<br />
davon, welche institutionelle Umsetzung bei der Bestimmung der zuständigen<br />
Stelle <strong>und</strong> der Zulassungsstelle für Umweltgutachter vorgeschlagen<br />
wurde – alle "Stakeholder" der EG-Verordnung (Industrie, Behörden, Öffentlich-