Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
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Die Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung 223<br />
päische Normungsmaßnahmen verzichten <strong>und</strong> unter Verweis auf die ISO-Normung<br />
das Mandat ablehnen können, da die ISO-Normung einen höheren Stellenwert<br />
als jede nationale oder regionale europäische Norm besitzt.<br />
Da die EG-Öko-Audit-Verordnung aber auch eine Art europäischer ”Norm”<br />
darstellt, die ab 1995 eine indirekte Handelsbarriere für nichteuropäische Unternehmen<br />
bedeuten könnte, haben die in der ISO vertretenen außereuropäischen<br />
Länder ein starkes Interesse, so schnell wie möglich eine internationale Norm zu<br />
verabschieden, in der bestimmte Inhalte der EG-Öko-Audit-Norm auf einem international<br />
akzeptierten Level enthalten sind. Angesichts der sehr unterschiedlichen<br />
Interessen wird es selbst für Normungsfachleute immer schwieriger, diese<br />
Auseinandersetzungen zu verstehen.<br />
Anhand dieser Ausführungen lassen sich die anfangs gestellten Fragen wie<br />
folgt beantworten:<br />
• Jedes teilnahmeberechtigte Unternehmen kann ohne Heranziehung von Normen<br />
an dem EG-Öko-Audit-System teilnehmen.<br />
• Der NAGUS hat noch keine nationale Norm veröffentlicht, könnte aber zu<br />
diesem Schritt veranlaßt werden, wenn CEN diverse europäische Normen im<br />
Kontext der EG-Verordnung anerkennen sollte.<br />
• <strong>Umweltmanagement</strong>- <strong>und</strong> Auditnormen werden keine materiellen Richtwerte<br />
für die Erfassung der Umwelteffekte enthalten, sondern Vorgaben liefern, wie<br />
<strong>und</strong> auf welchen Ebenen, mit welchen Mitteln <strong>und</strong> welcher Zielsetzung ein<br />
<strong>Umweltmanagement</strong>system <strong>und</strong> ein Umweltaudit einzurichten bzw. durchzuführen<br />
sind.<br />
• Wenn <strong>Umweltmanagement</strong>systemnormen für die Durchführung der EG-Verordnung<br />
anerkannt werden, so bedeutet dies in erster Linie eine Hilfestellung<br />
für das teilnehmende Unternehmen.<br />
Zusätzlich zu dem CEN-Mandat zur Entwicklung einer europäischen <strong>Umweltmanagement</strong>norm<br />
hat die EG-Kommission im April 1994 ein Mandat an die<br />
"European Organization for Testing and Certification" (EOTC) erteilt (Doc. No.<br />
XI/207/94, April 1994). Die Kommission begründete diese Mandatserteilung anhand<br />
einer nichtveröffentlichten Protokollerklärung zum Artikel 13 der EG-Öko-<br />
Audit-Verordnung in der 1992 festgelegt wurde: "The commission will ask the<br />
appropriate European standardization and certification bodies to develop and adopt<br />
standards for systems of environmental management and of certification [...]".<br />
Die EOTC ist u.a. zentraler Ansprechpartner von EG <strong>und</strong> CEN beim Entstehen<br />
neuer Zertifizierungssysteme <strong>und</strong> Zertifikate. Die in der EOTC vertretenen nationalen<br />
Akkreditierungs- <strong>und</strong> Zertifizierungseinrichtungen sollen eine europäische<br />
Koordination hinsichtlich gemeinsamer Prinzipien <strong>und</strong> Verfahrensweisen<br />
wahrnehmen. In diesem Mandat an die EOTC heißt es u.a.: "Im Geiste der Verordnung<br />
wird die Akkreditierung <strong>und</strong> Supervision der Umweltgutachter dezentral<br />
(bzw. national eigenständig) organisiert, die anzuwendenden Kriterien <strong>und</strong><br />
Verfahren sollten allerdings EU-einheitlich erfolgen (siehe auch Artikel 6.6/6.7<br />
der EG-Verordnung) [...]". Welche Relevanz dieses Mandat für diejenigen