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Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

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Die Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung 223<br />

päische Normungsmaßnahmen verzichten <strong>und</strong> unter Verweis auf die ISO-Normung<br />

das Mandat ablehnen können, da die ISO-Normung einen höheren Stellenwert<br />

als jede nationale oder regionale europäische Norm besitzt.<br />

Da die EG-Öko-Audit-Verordnung aber auch eine Art europäischer ”Norm”<br />

darstellt, die ab 1995 eine indirekte Handelsbarriere für nichteuropäische Unternehmen<br />

bedeuten könnte, haben die in der ISO vertretenen außereuropäischen<br />

Länder ein starkes Interesse, so schnell wie möglich eine internationale Norm zu<br />

verabschieden, in der bestimmte Inhalte der EG-Öko-Audit-Norm auf einem international<br />

akzeptierten Level enthalten sind. Angesichts der sehr unterschiedlichen<br />

Interessen wird es selbst für Normungsfachleute immer schwieriger, diese<br />

Auseinandersetzungen zu verstehen.<br />

Anhand dieser Ausführungen lassen sich die anfangs gestellten Fragen wie<br />

folgt beantworten:<br />

• Jedes teilnahmeberechtigte Unternehmen kann ohne Heranziehung von Normen<br />

an dem EG-Öko-Audit-System teilnehmen.<br />

• Der NAGUS hat noch keine nationale Norm veröffentlicht, könnte aber zu<br />

diesem Schritt veranlaßt werden, wenn CEN diverse europäische Normen im<br />

Kontext der EG-Verordnung anerkennen sollte.<br />

• <strong>Umweltmanagement</strong>- <strong>und</strong> Auditnormen werden keine materiellen Richtwerte<br />

für die Erfassung der Umwelteffekte enthalten, sondern Vorgaben liefern, wie<br />

<strong>und</strong> auf welchen Ebenen, mit welchen Mitteln <strong>und</strong> welcher Zielsetzung ein<br />

<strong>Umweltmanagement</strong>system <strong>und</strong> ein Umweltaudit einzurichten bzw. durchzuführen<br />

sind.<br />

• Wenn <strong>Umweltmanagement</strong>systemnormen für die Durchführung der EG-Verordnung<br />

anerkannt werden, so bedeutet dies in erster Linie eine Hilfestellung<br />

für das teilnehmende Unternehmen.<br />

Zusätzlich zu dem CEN-Mandat zur Entwicklung einer europäischen <strong>Umweltmanagement</strong>norm<br />

hat die EG-Kommission im April 1994 ein Mandat an die<br />

"European Organization for Testing and Certification" (EOTC) erteilt (Doc. No.<br />

XI/207/94, April 1994). Die Kommission begründete diese Mandatserteilung anhand<br />

einer nichtveröffentlichten Protokollerklärung zum Artikel 13 der EG-Öko-<br />

Audit-Verordnung in der 1992 festgelegt wurde: "The commission will ask the<br />

appropriate European standardization and certification bodies to develop and adopt<br />

standards for systems of environmental management and of certification [...]".<br />

Die EOTC ist u.a. zentraler Ansprechpartner von EG <strong>und</strong> CEN beim Entstehen<br />

neuer Zertifizierungssysteme <strong>und</strong> Zertifikate. Die in der EOTC vertretenen nationalen<br />

Akkreditierungs- <strong>und</strong> Zertifizierungseinrichtungen sollen eine europäische<br />

Koordination hinsichtlich gemeinsamer Prinzipien <strong>und</strong> Verfahrensweisen<br />

wahrnehmen. In diesem Mandat an die EOTC heißt es u.a.: "Im Geiste der Verordnung<br />

wird die Akkreditierung <strong>und</strong> Supervision der Umweltgutachter dezentral<br />

(bzw. national eigenständig) organisiert, die anzuwendenden Kriterien <strong>und</strong><br />

Verfahren sollten allerdings EU-einheitlich erfolgen (siehe auch Artikel 6.6/6.7<br />

der EG-Verordnung) [...]". Welche Relevanz dieses Mandat für diejenigen

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