Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
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278 Jürgen Giegrich<br />
Dieser Prozeß muß allerdings auch die Verantwortung des Auftraggebers berücksichtigen.<br />
Im DIN/NAGUS heißt es hierzu (DIN 1994) unter Punkt 5.1:<br />
"Die Akzeptanz von produktbezogenen <strong>Ökobilanz</strong>en, [...], wird zu einem Teil von der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Fachöffentlichkeit einschließlich der ökologisch, sozial <strong>und</strong><br />
ökonomisch interessierten Kreise abhängen. Die Festlegung der einzelnen Elemente der<br />
Zieldefinition einer <strong>Ökobilanz</strong> sollte daher ebenso mit der Fachöffentlichkeit diskutiert<br />
werden wie die sich nach den Ergebnissen der Sach- <strong>und</strong> Wirkungsbilanz abzeichnende<br />
Bilanzbewertung. [...] Eine für alle <strong>Ökobilanz</strong>en geltende Festlegung der spezifischen<br />
Zusammensetzung der "Fachöffentlichkeit" ist dabei ebenso nicht möglich wie eine<br />
formelle Festlegung des Zeitpunkts <strong>und</strong> der Art <strong>und</strong> Weise der Beteiligung. Die<br />
Verantwortung für die Form der Umsetzung dieses Gr<strong>und</strong>satzes liegt letztlich beim<br />
Auftraggeber einer <strong>Ökobilanz</strong>. Dies sollte jedoch in geeigneter Weise dokumentiert<br />
werden."<br />
Ein solcher Vorschlag sollte anhand künftiger Erfahrungen für eine standardisierte<br />
Umsetzung noch detaillierter entwickelt <strong>und</strong> beschrieben werden.<br />
Abschließend sollen einige wichtige hier vorgestellte Aspekte zur Bilanzbewertung<br />
zusammengefaßt werden.<br />
• Neben der Bilanzbewertung enthalten auch die anderen Phasen in einer<br />
<strong>Ökobilanz</strong> wertende Elemente. So beruhen z.B. Konventionen in der Sachbilanz<br />
<strong>und</strong> Wirkungsbilanz auf wertenden Elementen. Die Bilanzbewertung stellt<br />
jedoch den wichtigen Schritt der abschließenden Gesamtbewertung dar.<br />
• Eine enge Kopplung der <strong>Ökobilanz</strong>schritte "Zieldefinition" <strong>und</strong><br />
"Bilanzbewertung" ist unbedingt notwendig, da der letzte Schritt in sehr starkem<br />
Maße vom ersten abhängt.<br />
• Transparenz <strong>und</strong> Nachvollziehbarkeit sind bei jeder Bewertung oberstes Gebot,<br />
da es eine objektive Bewertung per definitionem nicht geben kann.<br />
• Einzelne zu bewertende Sachverhalte <strong>und</strong> Umweltwirkungen sollten in der abschließenden<br />
Bewertung solange wie möglich getrennt untersucht <strong>und</strong> diskutiert<br />
werden. Damit wird eine erhöhte Transparenz erreicht. Bewertungen, die<br />
auf eindimensionalen Zahlenwerten beruhen, stehen dem meist entgegen.<br />
• Das abschließende Bewertungsurteil sollte durch ein argumentatives Abwägen<br />
der an der Bewertung Beteiligten gef<strong>und</strong>en werden.<br />
• Die Bereitstellung der Sachinformationen aus Sach- <strong>und</strong> Wirkungsbilanz für<br />
die Bilanzbewertung muß in Umfang <strong>und</strong> Qualität standardisiert werden.<br />
• Die Werthaltungen, die zwangsläufig Bestandteil einer Bewertung sind (siehe<br />
Definition), können sinnvoll nur in Form von unterschiedlichen, interessengeleiteten<br />
Bewertungsbeteiligten in einer Bewertung repräsentiert werden.<br />
• Zur Bilanzbewertung gehören feste Regeln der Dokumentation des Bewertungsprozesses<br />
<strong>und</strong> des Bewertungsurteils.