Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
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EG-System<br />
für das<br />
<strong>Umweltmanagement</strong><br />
<strong>und</strong> die<br />
Umweltbetriebsprüfung<br />
Die Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung 213<br />
Dieser Standort verfügt über ein <strong>Umweltmanagement</strong>system.<br />
Die Öffentlichkeit wird im Einklang mit dem Gemeinschaftssystem<br />
für das <strong>Umweltmanagement</strong> <strong>und</strong> die Umweltbetriebsprüfung<br />
über den betrieblichen Umweltschutz dieses Standorts<br />
unterrichtet. (Register-Nr. ...)<br />
In diesem Fall müßten allerdings folgende gr<strong>und</strong>legende Voraussetzungen in<br />
Deutschland erfüllt worden sein:<br />
1. Die an der EG-Verordnung teilnahmeberechtigte Unternehmen müßten die Regeln<br />
der EG-Verordnung innerbetrieblich umgesetzt haben.<br />
2. Betriebsinterne oder ggf. externe Umweltbetriebsprüfer (Auditoren) müßten<br />
den Vollzug dieser Umsetzung bestätigt haben.<br />
3. Die von der Audit-Verordnung geforderten institutionellen Voraussetzungen<br />
sind funktionsfähig geworden, d.h., daß eine national zuständige Stelle<br />
(Standortregisterstelle) eingerichtet worden ist <strong>und</strong> eine Zulassungsstelle für<br />
Umweltgutachter (Akkreditierungsystem) existiert.<br />
4. Die externen akkreditierten Umweltgutachter haben eine Gültigkeitserklärung<br />
hinsichtlich der unternehmensinternen standortbezogenen Umsetzung der EG-<br />
Öko-Audit-Verordungsregeln" abgegeben.<br />
5. Die in Deutschland „Zuständige Stelle" hat diesen Unternehmensstandort registriert.<br />
3.2 Anforderungen der EG-Verordnung an das teilnehmende<br />
Unternehmen<br />
Um an dem EG-Öko-Audit-System erfolgreich teilnehmen zu können, müssen<br />
die Unternehmen eine Reihe von "Spielregeln" beachten (siehe Abb. 1):<br />
(1) Festlegung einer standortübergreifenden Umweltpolitik<br />
(2) Durchführung einer ersten standortbezogenen Umweltprüfung<br />
(3a) Festlegung eines standortbezogenen Umweltprogramms<br />
(3b) Einführung eines <strong>Umweltmanagement</strong>systems<br />
(4) Durchführung interner Umweltbetriebsprüfungen am jeweiligen Standort<br />
(5) Festlegung der Umweltziele aufgr<strong>und</strong> der Umweltbetriebsprüfung<br />
(6) Erstellung einer standortspezifischen Umwelterklärung<br />
(7a) Prüfung durch zugelassene (akkreditierte) unabhängige Umweltgutachter<br />
(7b) Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung durch zugelassene Umweltgutachter<br />
(8) Übermittlung der gültigen Umwelterklärung an die zuständige Stelle<br />
(9) Eintragung der Standorte in ein Verzeichnis durch die zuständige Stelle<br />
(10) Veröffentlichung des Verzeichnisses der eingetragenen Standorte durch die EU