02.12.2012 Aufrufe

Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EG-System<br />

für das<br />

<strong>Umweltmanagement</strong><br />

<strong>und</strong> die<br />

Umweltbetriebsprüfung<br />

Die Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung 213<br />

Dieser Standort verfügt über ein <strong>Umweltmanagement</strong>system.<br />

Die Öffentlichkeit wird im Einklang mit dem Gemeinschaftssystem<br />

für das <strong>Umweltmanagement</strong> <strong>und</strong> die Umweltbetriebsprüfung<br />

über den betrieblichen Umweltschutz dieses Standorts<br />

unterrichtet. (Register-Nr. ...)<br />

In diesem Fall müßten allerdings folgende gr<strong>und</strong>legende Voraussetzungen in<br />

Deutschland erfüllt worden sein:<br />

1. Die an der EG-Verordnung teilnahmeberechtigte Unternehmen müßten die Regeln<br />

der EG-Verordnung innerbetrieblich umgesetzt haben.<br />

2. Betriebsinterne oder ggf. externe Umweltbetriebsprüfer (Auditoren) müßten<br />

den Vollzug dieser Umsetzung bestätigt haben.<br />

3. Die von der Audit-Verordnung geforderten institutionellen Voraussetzungen<br />

sind funktionsfähig geworden, d.h., daß eine national zuständige Stelle<br />

(Standortregisterstelle) eingerichtet worden ist <strong>und</strong> eine Zulassungsstelle für<br />

Umweltgutachter (Akkreditierungsystem) existiert.<br />

4. Die externen akkreditierten Umweltgutachter haben eine Gültigkeitserklärung<br />

hinsichtlich der unternehmensinternen standortbezogenen Umsetzung der EG-<br />

Öko-Audit-Verordungsregeln" abgegeben.<br />

5. Die in Deutschland „Zuständige Stelle" hat diesen Unternehmensstandort registriert.<br />

3.2 Anforderungen der EG-Verordnung an das teilnehmende<br />

Unternehmen<br />

Um an dem EG-Öko-Audit-System erfolgreich teilnehmen zu können, müssen<br />

die Unternehmen eine Reihe von "Spielregeln" beachten (siehe Abb. 1):<br />

(1) Festlegung einer standortübergreifenden Umweltpolitik<br />

(2) Durchführung einer ersten standortbezogenen Umweltprüfung<br />

(3a) Festlegung eines standortbezogenen Umweltprogramms<br />

(3b) Einführung eines <strong>Umweltmanagement</strong>systems<br />

(4) Durchführung interner Umweltbetriebsprüfungen am jeweiligen Standort<br />

(5) Festlegung der Umweltziele aufgr<strong>und</strong> der Umweltbetriebsprüfung<br />

(6) Erstellung einer standortspezifischen Umwelterklärung<br />

(7a) Prüfung durch zugelassene (akkreditierte) unabhängige Umweltgutachter<br />

(7b) Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung durch zugelassene Umweltgutachter<br />

(8) Übermittlung der gültigen Umwelterklärung an die zuständige Stelle<br />

(9) Eintragung der Standorte in ein Verzeichnis durch die zuständige Stelle<br />

(10) Veröffentlichung des Verzeichnisses der eingetragenen Standorte durch die EU

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!