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Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

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Die Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung 217<br />

Welche Konsequenzen diese ”Anerkennung von Normen” durch die europäische<br />

Kommission für die teilnehmenden Unternehmen haben kann, ist weiterhin<br />

in Artikel 12 der Verordnung festgelegt:<br />

Artikel 12: Verhältnis zu einzelstaatlichen, europäischen <strong>und</strong> internationalen Normen<br />

(1) Unternehmen, die einzelstaatliche, europäische oder internationale Normen für <strong>Umweltmanagement</strong>systeme<br />

<strong>und</strong> Betriebsprüfungen anwenden <strong>und</strong> nach geeigneten Zertifizierungsverfahren<br />

eine Bescheinigung darüber erhalten haben, daß sie diese Normen<br />

erfüllen, gelten als den einschlägigen Vorschriften dieser Verordnung entsprechend,<br />

vorausgesetzt, daß<br />

a) die Normen <strong>und</strong> Verfahren von der Kommission gemäß dem Verfahren des Artikels<br />

19 anerkannt werden;<br />

b) die Bescheinigung von einer Stelle erteilt wird, deren Zulassung in dem Mitgliedstaat,<br />

in dem sich der Standort befindet, anerkannt ist.<br />

Quellenangaben betreffend die anerkannten Normen <strong>und</strong> Kriterien werden im Amtsblatt<br />

der Europäischen Gemeinschafte veröffentlicht.<br />

(2) Damit solche Standorte im Rahmen dieses Systems eingetragen werden können,<br />

müssen die betreffenden Unternehmen in allen Fällen den Vorschriften der Artikel 3<br />

<strong>und</strong> 5 betreffend die Umwelterklärung einschließlich der Gültigkeitserklärung sowie<br />

den Bestimmungen des Artikels 8 entsprechen.<br />

Bei den hier angesprochenen Normen soll festgelegt werden, wie ein <strong>Umweltmanagement</strong>system<br />

aufgebaut sein sollte <strong>und</strong> welchen Anforderungen es genügen<br />

sollte. Die in der EG-Verordnung in Anhang ID aufgeführten "Guten Managementpraktiken"<br />

stellen einen ersten Anhaltspunkt für die in diesem Bereich<br />

zu normierenden Aspekte dar.<br />

Folgende Fragen wurden u.a.. in diesem Zusammenhang gestellt:<br />

• ”Kann ein Unternehmen erst dann an der EG-Verordnung teilnehmen, wenn<br />

das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine Norm vorgelegt hat?“<br />

• ”Wann wird der Normenausschuß Gr<strong>und</strong>lagen des Umweltschutzes beim DIN<br />

(NAGUS) eine deutsche Norm veröffentlichen?“<br />

• ”Wird die EG-Kommission den British Standard 7750 anerkennen?”<br />

• ”Welche materiellen Richtwerte werden für die Erfassung der Umweltbereiche<br />

Energie, Luft, Wasser, Abfall etc. fixiert werden?”<br />

• ”Wenn eine <strong>Umweltmanagement</strong>norm wie z.B. der BS 7750 angewendet wird,<br />

bekommt das Unternehmen dann leichter das EG-Symbol?”<br />

Um diese Fragen beantworten zu können, sind zunächst einige Sachverhalte darzulegen,<br />

damit die Zusammenhänge zwischen EG-Verordnung, BS 7750, ISO<br />

9000, ISO 14000, DIN, NAGUS, CEN <strong>und</strong> ISO deutlich werden <strong>und</strong> um die derzeit<br />

stattfindenden ”Interaktionen” auf unterschiedlichen Ebenen einordnen zu<br />

können.<br />

Ein neues Gebiet umweltbezogener Normung entsteht zur Zeit bei den integrierenden<br />

Normen in den Bereichen <strong>Umweltmanagement</strong>, Produktökobilanzen <strong>und</strong><br />

Umweltschutzterminologie. Die Normierung eines betrieblichen <strong>Umweltmanagement</strong>systems<br />

legt z.B. Gr<strong>und</strong>prinzipien der Organisation des Umweltschutzes

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