Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
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Die Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung 217<br />
Welche Konsequenzen diese ”Anerkennung von Normen” durch die europäische<br />
Kommission für die teilnehmenden Unternehmen haben kann, ist weiterhin<br />
in Artikel 12 der Verordnung festgelegt:<br />
Artikel 12: Verhältnis zu einzelstaatlichen, europäischen <strong>und</strong> internationalen Normen<br />
(1) Unternehmen, die einzelstaatliche, europäische oder internationale Normen für <strong>Umweltmanagement</strong>systeme<br />
<strong>und</strong> Betriebsprüfungen anwenden <strong>und</strong> nach geeigneten Zertifizierungsverfahren<br />
eine Bescheinigung darüber erhalten haben, daß sie diese Normen<br />
erfüllen, gelten als den einschlägigen Vorschriften dieser Verordnung entsprechend,<br />
vorausgesetzt, daß<br />
a) die Normen <strong>und</strong> Verfahren von der Kommission gemäß dem Verfahren des Artikels<br />
19 anerkannt werden;<br />
b) die Bescheinigung von einer Stelle erteilt wird, deren Zulassung in dem Mitgliedstaat,<br />
in dem sich der Standort befindet, anerkannt ist.<br />
Quellenangaben betreffend die anerkannten Normen <strong>und</strong> Kriterien werden im Amtsblatt<br />
der Europäischen Gemeinschafte veröffentlicht.<br />
(2) Damit solche Standorte im Rahmen dieses Systems eingetragen werden können,<br />
müssen die betreffenden Unternehmen in allen Fällen den Vorschriften der Artikel 3<br />
<strong>und</strong> 5 betreffend die Umwelterklärung einschließlich der Gültigkeitserklärung sowie<br />
den Bestimmungen des Artikels 8 entsprechen.<br />
Bei den hier angesprochenen Normen soll festgelegt werden, wie ein <strong>Umweltmanagement</strong>system<br />
aufgebaut sein sollte <strong>und</strong> welchen Anforderungen es genügen<br />
sollte. Die in der EG-Verordnung in Anhang ID aufgeführten "Guten Managementpraktiken"<br />
stellen einen ersten Anhaltspunkt für die in diesem Bereich<br />
zu normierenden Aspekte dar.<br />
Folgende Fragen wurden u.a.. in diesem Zusammenhang gestellt:<br />
• ”Kann ein Unternehmen erst dann an der EG-Verordnung teilnehmen, wenn<br />
das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine Norm vorgelegt hat?“<br />
• ”Wann wird der Normenausschuß Gr<strong>und</strong>lagen des Umweltschutzes beim DIN<br />
(NAGUS) eine deutsche Norm veröffentlichen?“<br />
• ”Wird die EG-Kommission den British Standard 7750 anerkennen?”<br />
• ”Welche materiellen Richtwerte werden für die Erfassung der Umweltbereiche<br />
Energie, Luft, Wasser, Abfall etc. fixiert werden?”<br />
• ”Wenn eine <strong>Umweltmanagement</strong>norm wie z.B. der BS 7750 angewendet wird,<br />
bekommt das Unternehmen dann leichter das EG-Symbol?”<br />
Um diese Fragen beantworten zu können, sind zunächst einige Sachverhalte darzulegen,<br />
damit die Zusammenhänge zwischen EG-Verordnung, BS 7750, ISO<br />
9000, ISO 14000, DIN, NAGUS, CEN <strong>und</strong> ISO deutlich werden <strong>und</strong> um die derzeit<br />
stattfindenden ”Interaktionen” auf unterschiedlichen Ebenen einordnen zu<br />
können.<br />
Ein neues Gebiet umweltbezogener Normung entsteht zur Zeit bei den integrierenden<br />
Normen in den Bereichen <strong>Umweltmanagement</strong>, Produktökobilanzen <strong>und</strong><br />
Umweltschutzterminologie. Die Normierung eines betrieblichen <strong>Umweltmanagement</strong>systems<br />
legt z.B. Gr<strong>und</strong>prinzipien der Organisation des Umweltschutzes