Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement
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Die Bilanzbewertung 265<br />
auch nicht weiter zusammengefaßt werden. Ein abschließendes Ergebnis kann<br />
daher nur durch eine abwägende, argumentative Bewertung erfolgen.<br />
Neben den Zahlen zu Energie <strong>und</strong> festen Abfällen, die auch nach dieser Methode<br />
nur zusammengefaßt <strong>und</strong> nicht weiter bewertet werden, findet jedoch bei<br />
der Aggregation der Luft- <strong>und</strong> Wasserbelastungen eine Bewertung statt. Die Bewertung<br />
liegt dabei in der Auswahl der Grenzwerte. Es wird von den Autoren<br />
angegeben, daß die so gewählten Grenzwerte keine toxikologischen Grenzwerte<br />
darstellen, sondern politische.<br />
Man könnte nun sagen, daß damit eine gesellschaftliche Bewertung durch die<br />
politische Festlegung der Grenzwerte bereits demokratisch erfolgt ist, doch ergibt<br />
die Verwendung der sehr unterschiedlichen Grenzwertkonzepte eher Schwierigkeiten.<br />
So wird für die Luft die Luftreinhalteverordnung herangezogen, die ein<br />
Immissionsschutzrecht ist, während im Wasserbereich die Verordnung über Abwassereinleitungen<br />
also ein Emissionsrecht zur Anwendung kommt. Natürlicherweise<br />
beziehen sich diese zwei Rechtsverordnungen auf sehr unterschiedliche<br />
Schutzansätze, die beim Immissionsschutzrecht gr<strong>und</strong>sätzlich viel weitgehender<br />
sein müssen.<br />
Hinzu kommt, daß die Argumentation der in Grenzwerten bereits enthaltenen<br />
gesellschaftlichen Bewertung nur gültig ist, wenn überhaupt nationale Grenzwerte<br />
existieren. In der BUWAL-Studie beziehen sich im Bereich Luft lediglich sechs<br />
von 14 Schadstoffen auf gültige Schweizer Grenzwerte. Die restlichen "kritischen<br />
Mengen" wurden aus MIK <strong>und</strong> MAK Werten abgeleitet, die z.T. einen ganz<br />
anderen wissenschaftlich-politischen Hintergr<strong>und</strong> besitzen <strong>und</strong> sicherlich nicht<br />
demokratisch legitimiert sind.<br />
2. Bewertung durch Ökopunkte<br />
Die in der Schweiz entwickelte <strong>und</strong> veröffentlichte Methode der Bewertung mit<br />
Ökopunkten (s. Ahbe, 1990) basiert ebenfalls auf dem Bewertungsansatz der<br />
kritischen Mengen. Es werden dieselben vier Kriteriengruppen wie in der Arbeit<br />
von Habersatter genommen. Da nun aber auch für Energie <strong>und</strong> Abfall eine kritische<br />
Menge abgeleitet wird, lassen sich alle vier Aspekte zu einer einzigen Belastungszahl<br />
– den Ökopunkten – addieren.<br />
Die Festlegung der kritischen Mengen oder der "ökologischen Knappheiten",<br />
wie es in der Studie heißt, stellt natürlich auch hier den entscheidenden Bewertungsschritt<br />
dar. Damit gelten im Gr<strong>und</strong>e genommen dieselben Aussagen, die<br />
bereits oben für die Habersatter-Arbeit gemacht wurden. Sie gelten sogar noch<br />
verstärkt, da nun immissions- <strong>und</strong> emissionsabgeleitete kritische Mengen zusätzlich<br />
addiert werden.<br />
Auch die mögliche Argumentation der durch Grenzwerte bereits erfolgten gesellschaftlich<br />
legitimierten Bewertung wird noch schwieriger. Gerade für die zwei<br />
Bereiche der Energienutzung <strong>und</strong> der Abfallerzeugung kann nicht ohne weiteres<br />
ein irgendwie gearteter "Grenzwert" abgeleitet werden. Dasselbe gilt für die