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Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

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24 Ellen Frings<br />

• Informationspflichten wahrnehmen: Unternehmen stehen den anderen wirtschaftlichen<br />

Akteuren, dem Staat <strong>und</strong> der Öffentlichkeit gegenüber in der<br />

Verantwortung, stoffstromrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.<br />

Der dritte Aufgabenbereich betrifft daher die Sammlung, Aufbereitung <strong>und</strong><br />

Weitergabe von Informationen für externe Zwecke. Die Datentransparenz ist<br />

vor allem auch deshalb erforderlich, weil bei dem hohen Grad an Freiwilligkeit,<br />

der im ökologischen Stoffstrommanagement der Wirtschaft zugestanden<br />

wird, eine geeignete Form der Kontrolle <strong>und</strong> Nachprüfbarkeit gegeben sein<br />

muß.<br />

Staat<br />

Die Rolle des Staates im Stoffstrommanagement sieht die Enquête-Kommission<br />

vorwiegend in der Festlegung geeigneter Rahmenbedingungen für die wirtschaftlichen<br />

Akteure. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu nennen:<br />

• Informationssysteme reformieren: Um eine Schwerpunktsetzung für das<br />

Stoffstrommanagement vornehmen zu können, benötigt der Staat eine ausreichende<br />

<strong>und</strong> zuverlässige Informationsbasis über Art <strong>und</strong> Menge der anthropogenen<br />

Stoffströme, ihre Auswirkungen auf die Umwelt sowie ihre ökonomische<br />

<strong>und</strong> soziale Bedeutung. Darüber hinaus sind Informationen über das Zusammenwirken<br />

zwischen den verschiedenen Akteuren, ihre Motivation <strong>und</strong> die<br />

möglichen Barrieren für das Stoffstrommanagement erforderlich.<br />

Die Enquête-Kommission fordert daher die Reformierung der staatlichen Informationssysteme<br />

<strong>und</strong> ihre Ergänzung um stoffpolitische Informationen.<br />

Voraussetzung dafür ist die Entwicklung eines geeigneten Indikatorensystems.<br />

• Umweltziele setzen: Aufgabe des Staates ist es, durch die Festlegung konkreter<br />

Umweltziele Schwerpunkte für das Stoffstrommanagement zu setzen. Die Enquête-Kommission<br />

hat sich bei ihren Überlegungen am Umweltplan der Niederlande<br />

(National Environmental Policy Plan - NEPP) orientiert, der konkrete<br />

Reduktionsziele vorgibt <strong>und</strong> sie den Verursachergruppen zuteilt.<br />

• Ökonomische Instrumente schaffen: Um geeignete Rahmenbedingungen für<br />

den Umgang mit der Natur festzulegen, muß der Staat für die Internalisierung<br />

externer Kosten sorgen. Die Enquête-Kommission setzt dabei auf ökonomische<br />

Instrumente. Welches der Instrumente in welchem Fall <strong>und</strong> in welcher<br />

Ausgestaltung einzusetzen ist, wurde allerdings nicht konkretisiert.<br />

• Das Ordnungsrecht reformieren: Die zahlreichen <strong>und</strong> unübersichtlichen Einzelvorschriften<br />

machen eine Harmonisierung, Vereinfachung <strong>und</strong> vollzugsfre<strong>und</strong>liche<br />

Gestaltung des Umweltrechts erforderlich. Das bedeutet jedoch<br />

keine Deregulierung, sondern eine Reregulierung des Ordnungsrechts. Die<br />

Umweltpolitik wird auch zukünftig – insbesondere zur Gefahrenabwehr <strong>und</strong><br />

zur Regulierung von Schadstoffen – nicht ohne ordnungsrechtliche Instrumente,<br />

wie Ge- <strong>und</strong> Verbote, auskommen. Auch zeigte die Vergangenheit, daß

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