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Ökobilanz Mohndruck - und Umweltmanagement

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Die Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung 225<br />

„Ziel der EG-Öko-Audit-Verordnung ist die Förderung der kontinuierlichen<br />

Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Dieses Ziel muß sich in der<br />

Zuständigkeits- <strong>und</strong> Organisationsstruktur des Zulassungs-, Aufsichts- <strong>und</strong><br />

Registrierungssystems widerspiegeln. Da es sich bei der Zulassung von Umweltgutachtern<br />

<strong>und</strong> der Aufsicht über Umweltgutachter um eine Regelung des<br />

Gr<strong>und</strong>rechts der Berufsausübung nach Art. 12 GG <strong>und</strong> bei der Registrierung<br />

von Standorten um eine Regelung des Rechts am eingerichteten <strong>und</strong> ausgeübten<br />

Gewerbebetrieb nach Art. 14 GG handelt, ist eine gesetzliche Regelung des<br />

Zulassungs-, Aufsichts- <strong>und</strong> Registrierungssystems erforderlich. Bezüglich der<br />

Zulassung von Umweltgutachtern <strong>und</strong> der Aufsicht über Umweltgutachter wird<br />

eine Arbeitsteilung zwischen Umweltbehörden <strong>und</strong> wirtschaftsnahen Institutionen<br />

erforderlich.“<br />

Am 26. Juli 1994 konnte sich der damalige B<strong>und</strong>esumweltminister Klaus Töpfer<br />

in einem Gespräch mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft nicht über das<br />

Zulassungs- <strong>und</strong> Aufsichtssystem zur Umsetzung der EG-Verordnung einigen.<br />

Aber bereits damals bekräftigte BMU-Staatssekretär Clemens Strotmann, daß der<br />

vom BMU vorgelegte Gesetzesentwurf nicht gegen den Willen der Wirtschaft<br />

durchgedrückt werden solle – auch wenn eine Klage wegen Fristüberschreitung<br />

vor dem Europäischen Gerichtshof drohe. Im November 1994 wurden die Koalisationsvereinbarungen<br />

zwischen CDU, CSU <strong>und</strong> F.D.P. für die 13. Legislaturperiode<br />

des Deutschen B<strong>und</strong>estages veröffentlicht. Darin heißt es unter der Überschrift<br />

„Marktwirtschaftliche Anreize im Umweltschutz“: „Für die betrieblichen<br />

Umweltkontrollverfahren (Öko-Audit) werden die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

gesetzt. Dabei werden die Eigenverantwortung der Wirtschaft<br />

gestärkt <strong>und</strong> Möglichkeiten zur Verminderung der behördlichen Überwachung<br />

geprüft.“<br />

Am 20. Dezember 1994 legte das Umweltministerium einen Kompromißvorschlag<br />

vor, der in wesentlichen Teilen von den Vertretern der Wirtschaft akzeptiert<br />

wurde, da er die angestrebte Eigenverantwortlichkeit der Wirtschaft in den<br />

Vordergr<strong>und</strong> stellt. Am 4. April 1995 wurde der von B<strong>und</strong>esumweltministerin Dr.<br />

Angela Merkel vorgelegte Entwurf eines Umweltgutachterzulassungs- <strong>und</strong><br />

Standortregistrierungsgesetzes (UZSG) im B<strong>und</strong>eskabinett beschlossen. Auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage des im Dezember 1994 erreichten Kompromisses haben sich die Umwelt-<br />

<strong>und</strong> Wirtschaftsverwaltungen von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern, die Wirtschaftsverbände,<br />

die Gewerkschaften <strong>und</strong> die Umweltverbände auf eine gemeinsame Konzeption<br />

geeinigt. Dazu äußerte sich B<strong>und</strong>esumweltministerin Dr. Angela Merkel<br />

in einer Pressemitteilung folgendermaßen: „Der vom B<strong>und</strong>eskabinett beschlossene<br />

Gesetzentwurf zum Öko-Audit hat Pilotfunktion. Er enthält eine wichtige<br />

Weichenstellung bei der Gr<strong>und</strong>entscheidung, wie viel oder wie wenig Staat wir in<br />

Zukunft haben wollen. Das Umweltgutachterzulassungs- <strong>und</strong> Standortregistrierungsgesetz<br />

belegt den ernsthaften Willen der B<strong>und</strong>esregierung, den Umfang der<br />

staatlichen Aufgabenwahrnehmung zu vermindern <strong>und</strong> den Staat soweit wie möglich<br />

auf Aufsichtsfunktionen zu beschränken.“

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