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Integrationspotenziale in kleinen Städten und Landkreisen

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s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e chronische kommunale F<strong>in</strong>anzknappheit entgegen. Wichtiger als die<br />

Durchführung immer neuer Projekte ist daher die Implementierung dauer-<br />

hafter Angebote <strong>und</strong> Institutionen. Dabei sollten die Regelstrukturen nicht nur<br />

im Bildungs- <strong>und</strong> Sozialbereich für Themen der Integration geöffnet <strong>und</strong> damit<br />

Kont<strong>in</strong>uitäten gesichert werden, sondern z. B. auch <strong>in</strong> der Wirtschaftsförderung<br />

<strong>und</strong> der Kulturpolitik.<br />

Kommunen sollten Integration zu e<strong>in</strong>er kommunalen Daueraufgabe machen.<br />

Da Integration als freiwillige Leistung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung<br />

bislang aufgr<strong>und</strong> der allgeme<strong>in</strong>en Misere der Kommunalhaushalte<br />

immer der Gefahr e<strong>in</strong>er Unterf<strong>in</strong>anzierung ausgesetzt ist, brauchen die Kommunen<br />

e<strong>in</strong>e entsprechende verlässliche F<strong>in</strong>anzausstattung.<br />

Rolle der Integrationsbeauftragten stärken, Aufgaben klar def<strong>in</strong>ieren<br />

In den Kommunen sollten Integrationsbeauftragte als feste Ansprechpartner<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Verwaltung e<strong>in</strong>gerichtet werden <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en unmittelbaren<br />

Zugang zur Verwaltungsspitze haben. Die Aufgaben <strong>und</strong> die Funktion des / der<br />

Integrationsbeauftragten kann nicht ehrenamtlich wahrgenommen werden.<br />

Umso wichtiger ist es, Integrationsbeauftragte mit e<strong>in</strong>em angemessenen Stellenanteil<br />

auszustatten. Das bedeutet nicht, dass <strong>in</strong> jeder kle<strong>in</strong>en Geme<strong>in</strong>de<br />

e<strong>in</strong> Beauftragter e<strong>in</strong>zusetzen ist, sondern dass spezifische Arbeitsteilungen im<br />

Landkreis auszuhandeln s<strong>in</strong>d. Denkbar ist z.B. auch die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Beauftragten<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>terkommunalen Kooperation zwischen e<strong>in</strong>zelnen<br />

<strong>Städten</strong> <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den.<br />

Integrationsbeauftragte brauchen Anhörungsrechte <strong>in</strong> den kommunalpolitischen<br />

Gremien <strong>und</strong> Ausschüssen. Die Aufgaben <strong>und</strong> Kompetenzen der Integrationsbeauftragten<br />

sollten klar def<strong>in</strong>iert werden. Zu ihren Aufgaben können<br />

zum Beispiel gehören:<br />

. die Vernetzung aller <strong>in</strong>tegrationsrelevanten Akteure, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den<br />

Bereichen Bildung, Arbeit <strong>und</strong> Soziales sowie der Anbieter von Integrationskursen<br />

<strong>und</strong> die Institutionalisierung der Kooperationen,<br />

. Übernahme von Ombudsfunktionen,<br />

. Förderung der <strong>in</strong>terkulturellen Kompetenz <strong>und</strong> Öffnung <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Verwaltung,<br />

. die Vernetzung mit Migrantenorganisationen <strong>und</strong> anderen Aktiven,<br />

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