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Integrationspotenziale in kleinen Städten und Landkreisen

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s<strong>in</strong>d die Kommunen durch den Subsidiaritätsgr<strong>und</strong>satz dazu verpflichtet, <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> den <strong>in</strong>tegrationsrelevanten Bereichen (vorschulische Betreuungsangebote,<br />

Sozial- <strong>und</strong> Familienberatung, Jugendhilfe) freie Träger vorzuziehen<br />

<strong>und</strong> deren Angebote <strong>in</strong> weiten Teilen zu f<strong>in</strong>anzieren. Insoweit s<strong>in</strong>d die direkten<br />

Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen begrenzt (Haus 2005). Ebenso<br />

schränkt die oftmals knappe F<strong>in</strong>anzausstattung vieler Städte <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

deren Handlungsräume e<strong>in</strong>.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs werden die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen auch unterschätzt.<br />

Denn die Kommunen haben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

e<strong>in</strong>en im Vergleich zu anderen Ländern hohen Gestaltungsspielraum<br />

im Bereich der kommunalen Dase<strong>in</strong>svorsorge sowie bei der Ausgestaltung<br />

landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esgesetzlicher Aufgabenzuweisungen <strong>und</strong> Rahmensetzungen.<br />

Außerdem hat mit der b<strong>und</strong>esweiten Aufwertung <strong>und</strong> Neuausrichtung der<br />

Integrationspolitik e<strong>in</strong>e gewisse Kostenentlastung der Kommunen <strong>in</strong> der Integrationsarbeit<br />

sowie e<strong>in</strong>e Erweiterung der Gestaltungsspielräume kommunaler<br />

Integrationspolitik stattgef<strong>und</strong>en (Gesemann / Roth 2009: 22). Den wohl größten<br />

Handlungsfreiraum haben die Kommunen im Bereich der freiwilligen Aufgaben,<br />

die sich über Maßnahmen im S<strong>in</strong>ne des lokalen Wohlfahrtsstaates bis h<strong>in</strong><br />

zur Unterhaltung kultureller <strong>und</strong> sozialer E<strong>in</strong>richtungen erstrecken. Die Erbr<strong>in</strong>gung<br />

dieser Leistungen ist allerd<strong>in</strong>gs wiederum stark von der kommunalen<br />

F<strong>in</strong>anzsituation abhängig. Generell wird daher e<strong>in</strong>e erweiterte Funktion der<br />

Kommunen als „Moderatoren der Integration“ gesehen, die es ihnen ermög licht,<br />

<strong>in</strong> der Integrationspolitik auch dort aktiv zu se<strong>in</strong>, wo sie ke<strong>in</strong>e unmittelbare<br />

Zuständigkeit haben (Bommes 2010: 36).<br />

Diese Unklarheiten <strong>und</strong> Ambivalenzen bei der E<strong>in</strong>schätzung der Möglichkeiten<br />

<strong>und</strong> Reichweiten kommunaler Politik hängen <strong>in</strong>sbesondere auch mit den zum<br />

Teil unübersichtlichen <strong>und</strong> <strong>und</strong>eutlichen Zuständigkeitsverteilungen <strong>und</strong><br />

Aufgabenüberschneidungen im Rahmen des föderalen politischen Systems zusammen.<br />

Integrationspolitik zwischen föderalen Zuständigkeiten <strong>und</strong> Aufgabenteilungen<br />

Die strukturelle Rolle der Kommunen <strong>in</strong> der Integrationspolitik ist zunächst<br />

durch deren Position im Rahmen des föderalen Staatsaufbaus der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland bestimmt. Der Artikel 28, Abs. 2 des Gr<strong>und</strong>gesetzes garantiert<br />

die kommunale Selbstverwaltung. Danach regeln die Kommunen<br />

als örtliche Ebene des politischen Systems <strong>in</strong> Deutschland „Angelegenheiten der<br />

örtlichen Geme<strong>in</strong>schaft im Rahmen der Gesetze <strong>in</strong> eigener Verantwortung“. Auch<br />

wenn die Kommunen dabei staatsrechtlich nicht als eigene staatliche Ebene<br />

neben B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern gelten, s<strong>in</strong>d sie doch faktisch der zentrale Trä ger der<br />

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