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Integrationspotenziale in kleinen Städten und Landkreisen

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Kompromissen im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2004 / 2005<br />

verpflichteten sich mit dem Nationalen Integrationsplan im Jahr 2007 B<strong>und</strong>,<br />

Länder <strong>und</strong> Kommunen erstmals auf geme<strong>in</strong>same <strong>in</strong>tegrationspolitische Ziel-<br />

setzungen. Damit besteht nunmehr e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Bekenntnis zu e<strong>in</strong>er<br />

offensiven Integrationspolitik auf allen staatlichen Ebenen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Entwicklungen wird sogar konstatiert, dass e<strong>in</strong>e Reihe „struk-<br />

tureller Spannungen zwischen dem B<strong>und</strong> <strong>und</strong> den Kommunen aufgehoben“<br />

seien (Bommes 2009: 95). E<strong>in</strong>e Bewertung, der aufgr<strong>und</strong> der Forschungsergeb-<br />

nisse nicht vorbehaltlos gefolgt werden kann. Erfahrungen <strong>in</strong> den Untersu-<br />

chungskommunen belegen vielmehr, dass sich Abstimmungs- <strong>und</strong> Zuständig-<br />

keitsprobleme im Rahmen der föderalen Arbeitsteilung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Kommunen nicht gr<strong>und</strong>legend verändert haben. Darauf wird im Weiteren noch<br />

e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Veränderte <strong>und</strong> ambivalente Handlungsspielräume der Kommunen<br />

Nicht nur im Politikfeld Integration gehen die Me<strong>in</strong>ungen darüber, welche<br />

Reichweite die kommunale Politik überhaupt hat, zum Teil weit ause<strong>in</strong>ander.<br />

Im Bereich der Integrationspolitik s<strong>in</strong>d die Handlungsspielräume der Kom-<br />

munen dabei unterschiedlich stark ausgeprägt. Der B<strong>und</strong> def<strong>in</strong>iert im Rahmen<br />

se<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Gesetzgebungskompetenz die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen der<br />

Zuwanderung. Zentrale <strong>in</strong>tegrationsrelevante Politikfelder, wie z.B. der Bil-<br />

dungsbereich, werden maßgeblich von den Ländern gestaltet. Die Migrations-<br />

<strong>und</strong> Integrationspolitik wie die E<strong>in</strong>wanderungsgesetzgebung, Def<strong>in</strong>itionen<br />

des Flüchtl<strong>in</strong>gsstatus, Regelungen zur Residenzpflicht, fallen ebenso nicht <strong>in</strong><br />

die Zuständigkeit der Kommunen.<br />

Gleichwohl wird den Kommunen bei der Integration von Migrant<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Migranten <strong>in</strong> der öffentlichen Debatte e<strong>in</strong>e zentrale Funktion zugewiesen. Integration<br />

f<strong>in</strong>det demnach vor Ort <strong>in</strong> den <strong>Städten</strong> <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den statt, ohne<br />

dass die Bed<strong>in</strong>gungen der Integration vor Ort <strong>in</strong> Gänze durch die Kommunen<br />

bee<strong>in</strong>flusst werden können. Die <strong>in</strong>tegrationspolitischen Möglichkeiten der<br />

Kommunen werden dabei <strong>in</strong> der öffentlichen Debatte regelmäßig über-,<br />

aber gleichzeitig auch unterschätzt (ebd. 2009: 90). Überschätzt werden sie<br />

dah<strong>in</strong>gehend, dass wesentliche Gr<strong>und</strong>lagen der sozialen, ökonomischen <strong>und</strong><br />

politischen Integration von Migrant<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Migranten durch nationale oder<br />

sogar globale Entwicklungen bee<strong>in</strong>flusst werden <strong>und</strong> sich <strong>in</strong>sofern der Reichweite<br />

kommunaler Politik entziehen. Aber auch bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben,<br />

wie <strong>in</strong> den Bereichen Erziehung, Soziales, Ges<strong>und</strong>heit etc.,<br />

s<strong>in</strong>d die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen durch die Entscheidungen<br />

<strong>und</strong> Zuständigkeiten auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesebene e<strong>in</strong>geschränkt. Zudem<br />

70<br />

Empirie <strong>und</strong> Analyse

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