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Autor: Tilmann P - Schorsch Kamerun

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ausgenützt werden müsse, von denen, die den Apparat beherrschen: Intendanten,<br />

Direktoren, Aufsichtsgremien, Funktionären und so weiter. Ist das so? Kann ich etwa<br />

dieses Gremium Hörfunk nur so sehen, daß ich es als diesen Apparat sehe? Müßte die<br />

Kritik, die Brock ausgesprochen hat, dieses Medium verändern? Kann ich mir vorstellen,<br />

daß der Unterschied zwischen dem, der sendet und dem, der hört, aufgehoben wird? Was<br />

würde es bedeuten, wenn der Unterschied aufhebbar wäre? Müßte ich nicht, wenn ich so<br />

denke, einen Bezug finden auf den Sender, auf den die Hörer in gleicher Relation<br />

gerichtet sein könnten? Was könnte das sein?<br />

Ich könnte diese Fragen auch so zusammenfassen, daß ich sage: Wenn es ein neues<br />

Hörspiel gibt, wer ist für dieses Hörspiel verantwortlich? Wer hat es erlaubt? Oder: Wer<br />

könnte es verbieten?<br />

Von Erlaubnis sprechen, heißt voraussetzen, daß etwas verboten werden kann. Wer<br />

erlaubt oder verbietet, was gesendet werden kann? Wer befindet über die<br />

Hörspielprogramme der verschiedenen Sender? Es gibt Fälle, in denen ein einzelner, ein<br />

Intendant oder ein Programmdirektor oder ein Gremium eine Sendung absetzt. Aber das<br />

gilt nicht für das Prinzip. Wer hat im Funk, wer hat für die Hörspielprogramme die Macht,<br />

dieses oder jenes Hörspiel ins Programm einzusetzen? Wer bestimmt es? Ist der<br />

Redakteur, der Dramaturg, der Programm plant, weisungsgebunden, wie die Kritiker<br />

sagen? Sind Redakteure nichts als Funktionäre einer Kulturindustrie, die nach<br />

allgemeinen Richtlinien arbeitet, in denen Herrschaftssicherung und Profit obenan steht?<br />

Im Prinzip hat weder ein einzelner noch ein Gremium unmittelbar Macht. Im Prinzip<br />

bestimmt vielmehr etwas, in dem der einzelne wie die Gremien auch nur Teil sind. Weder<br />

der Angestelltenhierarchie nach noch nach dem Gesetz wird ein Apparat wie der<br />

Rundfunk absolut beherrscht. Selbst da, wo staatliche oder parteipolitische Kontrolle bis in<br />

die Details geht, kann nicht festgestellt werden, wer die Kontrolle ausführt. Bestimmend ist<br />

vielmehr die Weitergabe und Vermittlung von Weisungsbefugnissen. Dabei gilt als Regel,<br />

daß dort, wo die Befugnisse am unmittelbarsten sind, der Abstand zur Programmpraxis<br />

am weitesten ist und umgekehrt dort, wo das Programm gemacht wird, die Befugnisse am<br />

meisten vermittelt sind. Befugnis wird delegiert und weiterdelegiert. Am Ende stehen in<br />

der Regel Spezialisten, die für die verschiedenen Sparten eingesetzt werden. Diese<br />

Spezialisten aber sind mehr sachbezogen und handeln mehr sachbezogen als sie<br />

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