05.01.2013 Aufrufe

Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

I. Einleitung<br />

„Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich nach der Strukturreform<br />

des Versorgungsausgleichs“ <strong>–</strong> Wenn man sich einer Reform nähern<br />

soll, vor allem ihre Auswirkungen verstehen <strong>und</strong> umsetzen muss, werden<br />

die meisten von Ihnen wissen, wie hilfreich es sein kann, den Blick<br />

zunächst zurück zu wenden. Nach dem Motto: Was liegt hinter uns, was<br />

steht bevor?<br />

Nun: Hinter uns liegt etwa ein höchst interessanter Vormittag. Hinter uns<br />

liegt auch ein sättigendes Mittagsmahl.<br />

Bevor steht Ihnen jedoch keinesfalls Ruhe oder tausend Schritte; bevor<br />

steht Ihnen vielmehr mein Referat <strong>und</strong> bevor steht mir damit, Ihnen dies<br />

<strong>–</strong> trotz wohlig gefülltem Magen <strong>und</strong> herausforderndem Vormittagsprogramm<br />

<strong>–</strong> schmackhaft zu machen. Noch dazu mit dem Versorgungsausgleich<br />

als etwas, was schwer verdaulicher nicht sein könnte...<br />

Aber: Ich war <strong>und</strong> bin stets Optimist. Ich bleibe deshalb zuversichtlich,<br />

dass auch Sie noch auf den Geschmack kommen werden: Denn fast<br />

alles, was uns bisher am Versorgungsausgleich Bauchschmerzen bereitet<br />

hat, dürfte nach der Strukturreform hinfällig werden. Nützen wir<br />

also die Strukturreform als eine Art „Rennie“, die uns von Magendrücken<br />

bei dem Gedanken an das bisherige komplexe <strong>und</strong> enge Recht<br />

befreit! Dazu aber nun wirklich ein kurzer Blick zurück:<br />

II. Überblick über das bisherige Ausgleichssystem<br />

Das deutsche Recht kennt den Versorgungsausgleich bekanntermaßen<br />

seit 1977. Durch ihn sollen die Eheleute an den in der Ehe gemeinsam<br />

erwirtschafteten Vorsorgeanrechten zu gleichen Teilen partizipieren.<br />

Dem Ausgleichsberechtigten sollen frühzeitig <strong>–</strong> idealerweise bei der<br />

<strong>Scheidung</strong> <strong>–</strong> eigenständige Versorgungsanrechte verschafft <strong>und</strong> die<br />

Versorgungsschicksale der geschiedenen Eheleute endgültig getrennt<br />

werden.<br />

Auch Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich stand der Gesetzgeber<br />

von Anfang an offen gegenüber <strong>und</strong> zwar sowohl vorsorgend,<br />

§ 1408 Abs. 2 BGB, als auch zeitnah zur <strong>Scheidung</strong>, § 1587o BGB. Von<br />

Anfang an allerdings nicht uneingeschränkt, wovon auch die Notare<br />

schnell ein Lied singen konnten. Schon bald war klar: „Weniger ist oft<br />

103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!