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Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

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− Schaffung von Zusammenhängen verschiedener Rechtsfragen zur<br />

Bildung eines Lösungspools <strong>und</strong><br />

− Erläuterung der jeweils gegenläufigen Rechtsposition<br />

einen Weg aufzeigen kann, der zu einer einvernehmlichen Vereinbarung<br />

<strong>und</strong> Abwicklung führen kann. Dass die außergerichtliche Streitbelegung<br />

auch in der Praxis angekommen ist, zeigen Formularbücher <strong>und</strong><br />

literarische Behandlungen dieses Themenbereiches durch Notare deutlich<br />

75 .<br />

Die außergerichtliche Konfliktbewältigung beim Notar wird seit längerer<br />

Zeit schon herausgestellt. So hat Wagner 76 detailliert dargelegt, welche<br />

Formen außergerichtlicher Konfliktbewältigung unter notarieller Mitwirkung<br />

denkbar sind. Er hat als Vorteile solcher Tätigkeit des Notars folgendes<br />

herausgestellt:<br />

− Für den Notar ist die außergerichtliche Konfliktbewältigung im Rahmen<br />

des § 24 Abs.1 Satz 1 BNotO Amtstätigkeit, so dass er an all<br />

seine Amtspflichten geb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> in abgeleiteter staatlicher<br />

Funktion handelt.<br />

− Der Notar kann das Ergebnis seiner Tätigkeit sogleich in die Form<br />

einer vertraglichen Vereinbarung gießen <strong>und</strong>, sofern diese zu beurk<strong>und</strong>en<br />

ist, auch beurk<strong>und</strong>en.<br />

− Der Notar ist im Rahmen dieser Tätigkeit in der Regel wesentlich<br />

kostengünstiger als vergleichbare Verfahren.<br />

− Der Notar kann hinsichtlich der Einigung schnell <strong>und</strong> unkompliziert<br />

einen Vollstreckungstitel schaffen.<br />

Diese Vorteile notarieller Tätigkeit können unabhängig davon wahrgenommen<br />

werden, ob dem Notar in der entsprechenden Angelegenheit<br />

eine Beurk<strong>und</strong>ungszuständigkeit oder eine Verfahrenszuständigkeit<br />

gegeben ist.<br />

75 Walz, Formularbuch außergerichtlicher Streitbeilegung, 2006; Walz,<br />

Verhandlungstechnik für Notare, 2003.<br />

76 Klaus-R. Wagner, DNotZ-Sonderheft 1998, 34 ff.<br />

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