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Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

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5. Regelungsbereiche<br />

Folgende Regelungsbereiche sind in einer <strong>Trennung</strong>svereinbarung<br />

regelmäßig zu finden 7 :<br />

− Regelungen zur Ehewohnung <strong>–</strong> Hier kann eine vorläufige Regelung<br />

der Nutzung unter Beibehaltung der Eigentumsverhältnisse<br />

erfolgen oder eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse<br />

sowie der Lasten- <strong>und</strong> Kostentragung <strong>und</strong> der Auswirkungen dieser<br />

Vereinbarung auf den Zugewinnausgleich. Vereinbarungen, die<br />

eine Räumung der Ehewohnung durch einen Ehegatten vorsehen,<br />

können mit einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

verb<strong>und</strong>en sein, denn es handelt sich nicht um Ansprüche aus einem<br />

Mietverhältnis über Wohnraum, die § 794 Abs.1 Nr. 5 ZPO<br />

ausschließt 8 .<br />

− Hausratsverteilung, bei Bedarf mit Übergabeprozedere, § 1361a<br />

BGB<br />

− Güterstandswechsel; ein solcher ist insb. im Hinblick auf § 1378<br />

Abs.2 BGB anzuraten, da es für die Forderungsbegrenzung des<br />

Ausgleichsanspruchs erst auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der<br />

<strong>Scheidung</strong> ankommt. Allerdings soll dies nach dem Entwurf eines<br />

Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs vom 1.11.2007 9<br />

durch eine Neufassung des § 1384 BGB behoben werden. Häufig<br />

wird im Zeitpunkt der <strong>Trennung</strong> auch schon ein endgültiger Zugewinnausgleich<br />

verabredet, wenn die Vermögensverteilung von vorneherein<br />

klar ist, insbesondere wenn die Übernahme der Wohnimmobilie<br />

als wesentlicher Vermögensgegenstand ausgehandelt ist.<br />

− <strong>Trennung</strong>sunterhalt <strong>–</strong> Hier kann nicht oft genug darauf hingewiesen<br />

werden, dass auf <strong>Trennung</strong>sunterhalt nach §§ 1361 Abs. 4<br />

Satz 3, 1360a, 1614 BGB nicht verzichtet werden kann. Daher sind<br />

hier in erster Linie Zahlungsverpflichtungen mit Zwangsvoll-<br />

7 Ausführlich zu <strong>Trennung</strong>svereinbarungen auch mit Formulierungsvorschlägen:<br />

C. Münch, Ehebezogene Rechtsgeschäfte, 2. Aufl. 2007, Rn. 2629 ff.; C. Münch, ZFE<br />

2005, 432 ff., ZFE 2006, 15 ff.<br />

8 So ausdrücklich nunmehr DNotI-Gutachten, DNotI-Report 2008, 33 m. w. N.; für das<br />

seit 1998 geltende Recht zu voreilig diesen Bereich ausschließend Dastmaltchi, § 630<br />

ZPO als eheerhaltendes Element im <strong>Scheidung</strong>srecht?, 2006, 113, die daher den<br />

Kostenvorteil notarieller Vereinbarung zu Unrecht verneint, Zöller/Philippi, ZPO, § 630<br />

Rn. 13; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 794 Rn. 51.<br />

9 Abrufbar unter www.famrb.de.<br />

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