Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
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5. Regelungsbereiche<br />
Folgende Regelungsbereiche sind in einer <strong>Trennung</strong>svereinbarung<br />
regelmäßig zu finden 7 :<br />
− Regelungen zur Ehewohnung <strong>–</strong> Hier kann eine vorläufige Regelung<br />
der Nutzung unter Beibehaltung der Eigentumsverhältnisse<br />
erfolgen oder eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse<br />
sowie der Lasten- <strong>und</strong> Kostentragung <strong>und</strong> der Auswirkungen dieser<br />
Vereinbarung auf den Zugewinnausgleich. Vereinbarungen, die<br />
eine Räumung der Ehewohnung durch einen Ehegatten vorsehen,<br />
können mit einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />
verb<strong>und</strong>en sein, denn es handelt sich nicht um Ansprüche aus einem<br />
Mietverhältnis über Wohnraum, die § 794 Abs.1 Nr. 5 ZPO<br />
ausschließt 8 .<br />
− Hausratsverteilung, bei Bedarf mit Übergabeprozedere, § 1361a<br />
BGB<br />
− Güterstandswechsel; ein solcher ist insb. im Hinblick auf § 1378<br />
Abs.2 BGB anzuraten, da es für die Forderungsbegrenzung des<br />
Ausgleichsanspruchs erst auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der<br />
<strong>Scheidung</strong> ankommt. Allerdings soll dies nach dem Entwurf eines<br />
Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs vom 1.11.2007 9<br />
durch eine Neufassung des § 1384 BGB behoben werden. Häufig<br />
wird im Zeitpunkt der <strong>Trennung</strong> auch schon ein endgültiger Zugewinnausgleich<br />
verabredet, wenn die Vermögensverteilung von vorneherein<br />
klar ist, insbesondere wenn die Übernahme der Wohnimmobilie<br />
als wesentlicher Vermögensgegenstand ausgehandelt ist.<br />
− <strong>Trennung</strong>sunterhalt <strong>–</strong> Hier kann nicht oft genug darauf hingewiesen<br />
werden, dass auf <strong>Trennung</strong>sunterhalt nach §§ 1361 Abs. 4<br />
Satz 3, 1360a, 1614 BGB nicht verzichtet werden kann. Daher sind<br />
hier in erster Linie Zahlungsverpflichtungen mit Zwangsvoll-<br />
7 Ausführlich zu <strong>Trennung</strong>svereinbarungen auch mit Formulierungsvorschlägen:<br />
C. Münch, Ehebezogene Rechtsgeschäfte, 2. Aufl. 2007, Rn. 2629 ff.; C. Münch, ZFE<br />
2005, 432 ff., ZFE 2006, 15 ff.<br />
8 So ausdrücklich nunmehr DNotI-Gutachten, DNotI-Report 2008, 33 m. w. N.; für das<br />
seit 1998 geltende Recht zu voreilig diesen Bereich ausschließend Dastmaltchi, § 630<br />
ZPO als eheerhaltendes Element im <strong>Scheidung</strong>srecht?, 2006, 113, die daher den<br />
Kostenvorteil notarieller Vereinbarung zu Unrecht verneint, Zöller/Philippi, ZPO, § 630<br />
Rn. 13; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 794 Rn. 51.<br />
9 Abrufbar unter www.famrb.de.<br />
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