05.01.2013 Aufrufe

Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mit der <strong>Scheidung</strong> erfolgt nun durch Eintritt der Bedingung nach Ansicht<br />

der Finanzverwaltung die schenkungsteuerliche Ausführung der Schenkung<br />

an den Ehegatten.<br />

Die gleiche Problematik kann sich auch dann bei Modifizierungen von<br />

Zugewinnausgleichsansprüchen ergeben, wenn beispielsweise vor<br />

Durchführung der sogenannten, oben beschriebenen Güterstandsschaukel<br />

die Zugewinnausgleichsquote von 1/2 auf 3/4 erhöht wird,<br />

um auf diese Art <strong>und</strong> Weise mehr Vermögen bei Aufhebung des gesetzlichen<br />

Güterstandes übertragen zu können. Es ist davon auszugehen,<br />

dass die Finanzverwaltung entsprechende Gestaltungen nicht akzeptieren<br />

wird 34 .<br />

4.3 Unbenannte Zuwendungen <strong>und</strong> das Familienwohnheim<br />

Literatur:<br />

Schuhmann, „Unbenannte Zuwendungen“ <strong>und</strong> die Schenkungssteuer,<br />

UVR 1994, 108; Sasse, Unbenannte Zuwendungen <strong>und</strong> die Änderung<br />

des ErbStG durch das JSTG 1996, BB 1995, 1613; Geck, Die Neuregelung<br />

des § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG <strong>–</strong> offene Fragen in der Praxis,<br />

ZEV 1996, 107; Graf/Medloff, Die Besteuerung des Gr<strong>und</strong>vermögens,<br />

insbesondere des Familienwohnheims bei Erbschaft <strong>und</strong> Schenkung,<br />

BB 1997, 1765; Handzik, Die schenkweise Übertragung des Familienwohnheims<br />

an den anderen Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG),<br />

DStZ 1999, 416; Tiedtke/Wälzholz, Zuwendung eines Familienwohnheims<br />

im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG bei teilweiser Fremdvermietung,<br />

ZEV 2000, 19; Jülicher, Die schenkungssteuerfreie Zuwendung<br />

eines Familienwohnheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4<br />

a ErbStG als Gestaltungsmittel zur Steuerminderung beim Ehegattenerwerb,<br />

Zerb 2001, 189.<br />

4.3.1 Unbenannte Zuwendung<br />

Zivilrechtlich sind sogenannte unbenannte oder ehebedingte Zuwendungen<br />

zwischen Ehegatten keine Schenkungen. Sie gelten nicht<br />

als unentgeltlich, da der Gr<strong>und</strong> der Zuwendung in der Regel nicht der<br />

Bereicherung des anderen Ehegatten, sondern der Verwirklichung der<br />

ehelichen Gemeinschaft dient 35 . Diese zivilrechtliche Sicht der Dinge<br />

wurde bis ins Jahre 1994 auch erbschaftsteuerlich so akzeptiert <strong>und</strong> der<br />

Besteuerung zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

34 Vgl. auch BFH vom 28.06.1989, BStBl. II 1989, 897 ff.<br />

35 Vgl. Palandt/Putzo, BGB, § 516 Rz. 10; BGHZ 115, 132; BGHZ 116, 178.<br />

152

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!