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Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

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Im Hinblick auf § 17 BeurkG sollten die Beteiligten <strong>–</strong> bei aller Freude<br />

am Steuernsparen <strong>–</strong> auf die gravierenden Unterschiede zwischen einem<br />

Erbbaurecht <strong>und</strong> einem Untererbbaurecht sowie die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Risiken hingewiesen werden.<br />

6.5 Das Parallelproblem bei Einkünften aus VuV<br />

Die Überlassung eines Gr<strong>und</strong>stücks zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs<br />

ist nach Auffassung des BFH entgeltlich. 122 In dem<br />

vom BFH zu entscheidenden Sachverhalt war die Überlassung eines<br />

Gr<strong>und</strong>stücks ohne weitere Gegenleistung für einen Zeitraum von acht<br />

Jahren vereinbart worden <strong>und</strong> damit ein Zugewinnausgleichsanspruch<br />

in Höhe von 156.954,00 DM beglichen worden. Damit ist ein Zufluss von<br />

Einnahmen aus Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung nach § 11 Abs. 1 EStG<br />

pro rata temporis erfolgt.<br />

Der BFH weist erfreulicherweise darauf hin, dass sich die Überlassung<br />

der Wohnung aufgr<strong>und</strong> einer Unterhaltsvereinbarung insoweit unterscheidet,<br />

wenn die Gewährung von Wohnraum Inhalt des Unterhaltes<br />

als solchem sei. In einem derartigen Fall handele es sich nicht um Einkünfte<br />

aus Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung; der Nutzungswert könne jedoch<br />

im Rahmen des Realsplittings als Unterhaltsleistung geltend gemacht<br />

werden. 123<br />

7. Gewerblicher Gr<strong>und</strong>stückshandel <strong>und</strong> <strong>Scheidung</strong>sverein-<br />

barungen<br />

Rechtsprechung <strong>und</strong> Finanzverwaltung habe sich bisher kaum mit dem<br />

Themenkomplex von <strong>Scheidung</strong>svereinbarungen <strong>und</strong> gewerblichem<br />

Gr<strong>und</strong>stückshandel auseinandergesetzt. Die Berührungspunkte sind<br />

gering <strong>und</strong> bestehen nur in Folgendem:<br />

7.1 Dogmatische Einordnung des gewerblichen Gr<strong>und</strong>stücks-<br />

handels<br />

Die Definition eines Gewerbebetriebes findet sich in § 15 Abs. 2 Satz 1<br />

EStG. Dort heißt es:<br />

122 BFH v. 08.03.2006 <strong>–</strong> IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280.<br />

123 Siehe auch BFH v. 17.03.1992 <strong>–</strong> IX R 264/87, BStBl. II 2002, 1009.<br />

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