Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
Scheidung, Trennung – Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2. Fall 2: Schenkung eines Gr<strong>und</strong>stücks des Ehemannes an die<br />
Ehefrau<br />
Zugewinnausgleichsrechtliche Beurteilung:<br />
a) Endvermögen Ehefrau: Aktivum ./. Passivum = Null<br />
b) Anfangsvermögen Ehefrau: Ebenfalls Null, da Schenkungen unter<br />
Eheleuten nicht nach § 1374 II BGB behandelt werden 14 .<br />
c) Anfangsvermögen Ehemann: Aktivum: Wert des Gr<strong>und</strong>stücks<br />
d) Endvermögen Ehemann: Aktivum: Wert des Gr<strong>und</strong>stücks (Rückübertragungsanspruch).<br />
Sein Zugewinn = Null + eventuellem Wertzuwachs mit Indexierung<br />
3. Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Zugewinns<br />
Ist eine angemessene Abwicklung über die Zugewinngemeinschaft nicht<br />
zu erreichen, sind die Voraussetzungen eines Ausgleichs über die ehebezogene<br />
Zuwendung zu prüfen.<br />
4. Vertragsgestaltung bei Schenkungen zwischen Ehegatten<br />
Wegen der schwierigen Behandlung von Rückforderungsklauseln im<br />
Zugewinn <strong>und</strong> weil auch diverse andere Meinungen vertreten werden,<br />
ist dieser Problematik bei der Vertragsgestaltung ein besonderes Augenmerk<br />
zuzuwenden. Beispiele:<br />
a) Die Rückübertragungsverpflichtung bereits für den Zeitpunkt der<br />
<strong>Trennung</strong> oder der Rechtshängigkeit des <strong>Scheidung</strong>santrags aufnehmen.<br />
b) Die zugewinnausgleichsrechtlichen Folgen modellhaft durchrechnen<br />
<strong>und</strong> ihre Regelung in den Übertragungsvertrag aufnehmen.<br />
c) Wünschenswert sind auch entsprechende Regelungen bei Elternschenkungen<br />
unter Einbeziehung des Schwiegerkindes.<br />
14 S. Palandt/Brudermüller, a. a. O., § 1374 BGB Rn.15.<br />
129