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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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2.3. Restitution und Erbensuche in der <strong>Wien</strong>bibliothek im <strong>Bericht</strong>szeitraum 1.<br />

November 2006 bis 31. Oktober 2007<br />

2.3.1. Direkterwerbungen von jüdischen Vorbesitzern<br />

Ausgehend von den Inventarverzeichnissen bzw. Zugangsprotokollen der einzelnen<br />

Sammlungen, jeweils vom 13. März 1938 bis Ende 1946, wurden bei der<br />

Musiksammlung sowie der Handschriftensammlung alle Erwerbungen näher untersucht<br />

(auch Antiquariate, Musikalien- und Buchhandlungen). In der Druckschriftensammlung<br />

wurden auf Grund der hohen Zahl an Inventarnummern (13. März 1938 - 31. Dezember<br />

1946: 33.893) in dieser Phase nur Erwerbungen von Privatpersonen, öffentlichen<br />

Stellen sowie aus dem Dorotheum erfasst.<br />

Nicht über alle Erwerbungen waren Akten angelegt worden. Insbesondere bei Ankäufen<br />

oder Schenkungen kleineren Umfanges beschränken sich die weiter führenden Daten<br />

auf Namensangaben in den Inventarverzeichnissen bzw. Zuwachsprotokollen. Konnten<br />

Aktenzahlen eruiert werden, wurde die Erwerbungsgeschichte anhand der Akten<br />

rekonstruiert. Die so ermittelten Daten bilden die Basis <strong>für</strong> die Recherche nach weiteren<br />

Angaben zu den Verkäufern bzw. Spendern (Adressverzeichnisse, Meldeunterlagen,<br />

Datenbanken, Sekundärliteratur).<br />

Nicht immer ist es aber möglich, über diese Quellen oder auf Grund <strong>des</strong> Inhalts der<br />

Erwerbung Klarheit über die Identität <strong>des</strong> Verkäufers bzw. Spenders zu erhalten. Es<br />

kann daher in vielen Fällen keine absolute Sicherheit über die „Unbedenklichkeit“ einer<br />

Erwerbung erzielt werden, sondern nur eine an Sicherheit grenzende<br />

Wahrscheinlichkeit. Für die Einschätzung von Erwerbungen hinsichtlich ihrer<br />

Bedenklichkeit ist es auch wichtig, die Handlungsmöglichkeiten bzw. Handlungszwänge<br />

der jüdischen Bevölkerung bzw. die Behandlung jüdischen Vermögens zu kennen.<br />

Folgende Parameter wurden bei der Beurteilung der Erwerbungen zusätzlich<br />

berücksichtigt:<br />

• Das Namensänderungsgesetz 1938 verpflichtete Jüdinnen und Juden zur Annahme<br />

der Namen „Israel“ bzw. „Sara“. Diese waren bis zum 1.4.1939 in den Kennkarten<br />

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