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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Ausgerechnet die beiden Adler-Schüler, die maßgeblich an der Enteignung 1941/42<br />

beteiligt waren, Univ. Prof. Dr. Erich Schenk, der 1950 Dekan und 1957 Rektor an der<br />

Universität <strong>Wien</strong> wurde, und Univ. Prof. Dr. Leopold Nowak, seit 1. März 1946 als<br />

Nachfolger von Univ. Prof. Dr. Robert Haas Leiter der Musiksammlung der<br />

Österreichischen Nationalbibliothek, sprachen sich entschieden gegen eine Ausfuhr <strong>des</strong><br />

wissenschaftlichen Nachlasses Guido Adlers aus, da diese einen bedeutenden<br />

kulturellen Verlust <strong>für</strong> Österreich darstellen würde. 104 Nachdem bereits Alois Kisser von<br />

der Musiksammlung der Nationalbibliothek in einem Schreiben an das<br />

Unterrichtsministerium vom 11. Jänner 1950 „mit allem Nachdruck gefordert“ hatte,<br />

„dass die Bibliothek Österreich erhalten“ bleibe und es „durch nichts zu verantworten“<br />

wäre, wenn diese „zerrissen würde oder außer Lan<strong>des</strong> käme“ 105 , hob Leopold Nowak in<br />

seinem Schreiben an die FLD <strong>Wien</strong> vom 26. September 1950 hervor, dass es sich bei<br />

Univ. Prof. Dr. Guido Adler um einen „der bedeutendsten österreichischen Gelehrten“<br />

handle, „<strong>des</strong>sen Andenken in Österreich unvergessen“ sei. Die von Guido Adler<br />

herausgegebenen „Denkmäler der Tonkunst in Österreich“, die zum damaligen<br />

Zeitpunkt unter der Leitung von Erich Schenk standen, seien „eine der bedeutendsten<br />

Publikationen dieser Art überhaupt auf der ganzen Welt“. Nowak vergaß auch nicht auf<br />

das „öffentliche Interesse“ hinzuweisen, da „sowohl das Unterrichtsministerium als auch<br />

die Stadt <strong>Wien</strong>“ die Publikationen Guido Adlers „subventioniert“ hätten. 106<br />

Dr. Hubert Adler gelang es trotzdem, zumin<strong>des</strong>t einen Teil der Privat- bzw.<br />

Arbeitsbibliothek seines Vaters zurückzubekommen. Der Präsident <strong>des</strong> BDA, Dr. Otto<br />

Demus, sprach sich in einem Schreiben an das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>für</strong> Unterricht „in<br />

Abweichung der Äußerungen der Österreichischen Nationalbibliothek“ <strong>für</strong> die Ausfuhr<br />

der Bibliothek aus, die er nicht als „Dokument der Geisteshaltung ihres Besitzers“,<br />

sondern als einen, dem „Arbeitsgebiet und Beruf ihres Besitzers“ entsprechenden,<br />

„wissenschaftlichen Handapparat“ bezeichnete. Niemand könne einem lebenden<br />

Gelehrten bei Übersiedlung ins Ausland die Mitnahme seines wissenschaftlichen<br />

Rüstzeugs untersagen, ohne die wissenschaftliche Freizügigkeit zu beschneiden.<br />

Außerdem würden die meisten Bestände, die als Einheit unter Denkmalschutz stünden,<br />

104 Murray G. Hall, Christina Köstner, S. 300.<br />

105 BDA, Rest. M., K. 31, Mappe Guido Adler, Schreiben der Generaldirektion der Österreichischen<br />

Nationalbibliothek, i.V. Alois Kisser, an das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>für</strong> Unterricht, 11. Jänner 1950.<br />

106 ÖStA, AdR, BMF, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, Dienststelle <strong>für</strong> Vermögenssicherungs- und<br />

Rückstellungs-Angelegenheiten, Reg. Nr. 17.281, Schreiben <strong>des</strong> Leiters der Musiksammlung der Österreichischen<br />

Nationalbibliothek, Univ. Prof. Dr. Leopold Nowak, an die FLD <strong>Wien</strong>, 26. September 1950.<br />

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