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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Im Juni 1941 veräußerte ein gegen den Willen von Leopold Weinstein eingesetzter<br />

Verkaufstreuhänder einen Teil der Patente an die Firma „Systra“ in Stuttgart. Der<br />

„Kaufpreis“ über RM 4.000,-- wurde ebenfalls wegen „Steuerschulden“ eingezogen. Im<br />

Oktober 1941 beschlagnahmte die Geheime Staatspolizei das „gesamte stehende und<br />

liegende Vermögen sowie alle Rechte und Ansprüche <strong>des</strong> Leopold Israel Weinstein …<br />

mit dem Ziele der späteren Einziehung zu Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches“.<br />

Schließlich erfolgte mit Bescheid <strong>des</strong> Chefs der Sicherheitspolizei und <strong>des</strong> SD vom 9.<br />

Juni 1942 der Vermögensverfall zu Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches nach der 11. VO<br />

zum RBG. Der mit der Verwertung <strong>des</strong> Restvermögens von Leopold Weinstein<br />

beauftragte Oberfinanzpräsident <strong>Wien</strong>-Niederdonau übertrug die noch vorhandenen<br />

Patente an eine Tochterfirma der „Systra“.<br />

Aus einem <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong>-Niederdonau vom 23. April 1944<br />

geht hervor, dass die beiden Firmen Leopold Weinsteins inzwischen zwangsliquidiert<br />

worden waren. Wenige Wochen vor Kriegsende, im Februar 1945, wurde das Deutsche<br />

Reich nach der 11. VO zum RBG als Eigentümer der Liegenschaft in <strong>Wien</strong> 7.,<br />

Hermanngasse 18, in das Grundbuch eingetragen.<br />

Die Finanzlan<strong>des</strong>direktion <strong>für</strong> <strong>Wien</strong>, NÖ und Bgld. gab der Schwester von Leopold<br />

Weinstein 1958 bekannt, dass in der NS-Zeit insgesamt RM 49.875,90 auf das Konto<br />

Leopold Weinstein beim Finanzamt Innere Stadt-Ost eingegangen waren, wovon rund<br />

RM 49.000,-- <strong>für</strong> die Begleichung der Reichsfluchtsteuer Verwendung gefunden hatten.<br />

Dieser Betrag war vom Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong>-Niederdonau nach Berlin abgeführt<br />

und verrechnet worden.<br />

Leopold Weinstein konnte im Dezember 1946 zunächst die Rückstellung seiner<br />

Liegenschaft in <strong>Wien</strong> 7., Hermanngasse 18, nach dem Ersten Rückstellungsgesetz<br />

erwirken. Einem Antrag, betreffend die Rückstellung der neun sichergestellten Bilder<br />

wurde im Oktober 1947 nur bezüglich <strong>des</strong> in Verwahrung <strong>des</strong> Institutes <strong>für</strong><br />

Denkmalpflege verbliebenen einen Bil<strong>des</strong> Folge gegeben und Weinstein auf das Dritte<br />

Rückstellungsgesetz verwiesen. Inzwischen begannen die Österreichische Galerie und<br />

das Joanneum Verhandlungen mit Leopold Weinstein zu führen, um die Gemälde<br />

mithilfe von Tauschgeschäften und Ausfuhrverboten, die sie beim BDA erwirkt hatten,<br />

zu „retten“.<br />

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