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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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vielleicht nie zustandegekommenen Verkauf eine nur <strong>für</strong> Guido Adler bestimmte, grobe<br />

Schätzung der Bilder vorgenommen hat.<br />

In seiner Vermögensanmeldung vom 13. Juli bzw. 16. August 1938 gab Guido Adler<br />

keine Kunstgegenstände an. Der Enkel hält es in seinem Dossier <strong>für</strong> möglich, dass<br />

Alfred Orel bei der Beschlagnahme der Bände „Denkmäler der Tonkunst in Österreich“<br />

in der Pogromnacht <strong>des</strong> 10. November 1938 noch andere Wertgegenstände aus dem<br />

Haus Guido Adlers entwendet hat. Quasi als Beweis führt der Enkel an, dass Guido<br />

Adler in seiner wenige Tage später erstellten Veränderungsanzeige an die VVSt. vom<br />

12. November 1938 keine Kunstgegenstände anführt. Zumin<strong>des</strong>t dieser Beweis vermag<br />

wenig zu überzeugen, denn Adler hatte bekanntlich schon vorher keine diesbezüglichen<br />

Angaben gemacht.<br />

Nach dem Tod Univ. Prof. Dr. Guido Adlers am 15. Februar 1941 setzten die<br />

Konkurrenzkämpfe der Behörden, Dienststellen und Institute ein, um sich die im<br />

Nachlass Adlers befindliche Bibliothek, die Manuskriptensammlung und die Sammlung<br />

von Originalbriefen entgegen der Absicht der Universalerbin Melanie Adler, diese<br />

Gegenstände zu verkaufen, anzueignen. Unmittelbar nach dem Tod Guido Adlers<br />

begann Univ. Prof. Dr. Erich Schenk, ein Schüler Adlers und seit 1940 Leiter <strong>des</strong><br />

Instituts <strong>für</strong> Musikwissenschaften, die Bibliothek und den wissenschaftlichen Nachlass<br />

durch eine eigenmächtige Sicherstellung <strong>für</strong> sich bzw. <strong>für</strong> das Institut zu beanspruchen.<br />

Als Schenk am 31. März 1941 das Reichsministerium <strong>für</strong> Wissenschaft, Erziehung und<br />

Volksbildung (REM) über sein Vorgehen informierte, opponierte der Generaldirektor der<br />

Nationalbibliothek, Paul Heigl, dagegen. Die Geheime Staatspolizei,<br />

Staatspolizeileitstelle <strong>Wien</strong>, informierte Heigl am 4. April 1941, „dass über Ersuchen <strong>des</strong><br />

Rektors Pg. Dr. Knoll und der Generaldirektion der Nationalbibliothek … bis zum<br />

Abschluss der Verkaufsverhandlungen die aus dem Nachlass <strong>des</strong> Verstorbenen<br />

stammende Bibliothek in der Villa, <strong>Wien</strong> 19., Lannerstraße 9, zur Gänze<br />

staatspolizeilich sichergestellt“ worden sei: „Die Bücherei habe ich dem<br />

gaurechtamtlichen Vertreter der Erbin … <strong>des</strong> Verlasses, Rechtsanwalt Dr. Richard<br />

Heiserer, <strong>Wien</strong> 1., Opernring 1., in Verwahrung gegeben.“ 83 Mit der Bestellung<br />

Heiserers verlor Melanie Adler das freie Verfügungsrecht, wie sie auch am 4. Mai 1941<br />

83 Zit. in: Murray G. Hall, Christina Köstner, … Allerlei <strong>für</strong> die Nationalbibliothek zu ergattern … Eine österreichische<br />

Institution in der NS-Zeit, <strong>Wien</strong> Köln Weimar 2006, S. 294.<br />

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