Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Heinrich Matthias Mautner, Lorenz Mautner und bei der jüngsten Tochter von Konrad<br />
Mautner außer den belasteten Liegenschaften kaum Vermögen vorhanden. Umso mehr<br />
fallen die neben der Zahlung, Bemessung und Durchführung der Reichsfluchtsteuer<br />
hohen, als Vermögensminderung geltend gemachten Fluchtkosten auf. So machte<br />
Anna Mautner am 12. Dezember 1938 <strong>für</strong> ihre damals noch minderjährige Tochter, der<br />
bereits die Flucht geglückt war, RM 1.300,--, am 13. Dezember „<strong>für</strong> ihren derzeit in<br />
Schutzhaft befindlichen Sohn Konrad Michael Mautner“ RM 1.000,-- und am 14.<br />
Dezember 1938 <strong>für</strong> ihren „bereits ausgewanderten Sohn Lorenz Mautner“ RM 1.300,--<br />
„<strong>für</strong> Verbrauch und Anschaffung von Kleidungsstücken etc. <strong>für</strong> die geplante Ausreise“<br />
geltend. Weiters teilte Anna Mautner in einem Schreiben an die VVSt. vom 14.<br />
Dezember 1938 mit, dass sie ihrem Sohn Heinrich Matthias Mautner einen Betrag von<br />
RM 700,-- „<strong>für</strong> die Ausreise“ geliehen hätte. In diesen<br />
„Vermögensveränderungsanzeigen“ findet sich nirgends ein Vermögenszuwachs.<br />
Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission wird um eine Entscheidung ersucht, ob es sich bei<br />
jenen Kunstgegenständen, welche die Städtischen Sammlungen am 9. und 10.<br />
Dezember 1938 im Dorotheum auf der Auktion „Versteigerung von reichhaltigem<br />
Biedermeier-Mobiliar und Zubehör aus einem Biedermeier-Schlössel zu Pötzleinsdorf“<br />
erworben haben, um restitutionsfähige Objekte handelt.<br />
Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission hielt es in der Sitzung vom 4. Juli 2006 nicht <strong>für</strong><br />
zweckmäßig, Teilausfolgungen an die bereits festgestellten Rechtsnachfolger<br />
vorzunehmen und regte hinsichtlich der noch fehlenden Erbnachweise –<br />
Rechtsnachfolge nach Karl Friedrich Mautner, Andres Mautner, Konrad Michael<br />
Mautner und Gustav Breuer – an, die Suche nach diesen Dokumenten fortzusetzen:<br />
1.) Rechtsnachfolge nach Karl Friedrich Mautner und Andreas Mautner:<br />
Mit Beschluss <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gerichts <strong>für</strong> Zivilrechtssachen <strong>Wien</strong> vom 14. bzw. 26. August<br />
1947 (GZ 48 T 2995/46 und GZ 48 T 2996/46) wurden Stephan und Else Mautner, die<br />
seit 1945 als verschollen galten, <strong>für</strong> tot erklärt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass<br />
sie den 8. Mai 1945 nicht überlebt haben. Stephan Mautner war zu einem Viertel Erbe<br />
nach seinen Eltern Isidor und Jenny Maunter.<br />
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