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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Die „Schulden und Lasten“, die bei Stephan Mautner von RM 78.359,55 auf RM<br />

85.745,55 (Stand 30. Juni 1939) angestiegen waren, setzten sich zum größten Teil aus<br />

den Hypotheken zusammen, die er bis zum Wert der belasteten Liegenschaften<br />

einsetzte.<br />

Laut den Angaben Stephan Mautners war am 30. Juni 1939 sein Vermögen weder<br />

gesperrt noch beschlagnahmt.<br />

Zur Bemessung der Reichsfluchtsteuer wurde das Gesamtvermögen Stephan und Else<br />

Mautners gemäß ihren Vermögensanmeldungen vom 14. Juli 1938<br />

zusammengerechnet (Liegenschaften, sonstiges Vermögen, abzüglich<br />

Verbindlichkeiten) und mit RM 140.645,-- bewertet. Am 7. Oktober 1938 erließ das<br />

Finanzamt <strong>für</strong> den 1. Bezirk einen ersten Reichsfluchtsteuerbescheid, lautend auf<br />

Stephan und Else Mautner, in dem die Reichsfluchtsteuer mit einem Viertel <strong>des</strong><br />

Gesamtvermögens, daher RM 35.161,--, festgesetzt wurde. Wie Else Mautner der<br />

VVSt. in einem Schreiben vom 5. Dezember 1938 mitteilte, bezahlte sie davon am 25.<br />

Oktober 1938 RM 10.000,-- aus ihrem Vermögen, das beträchtlicher war als jenes von<br />

Stephan Mautner, wobei sie ihr Wertpapierdepot und einen Teil ihres Kontos auflöste.<br />

Die restlichen RM 25.161,-- wurden mit Beschluss vom 16. November 1938 als<br />

Hypothek auf einem ihr zu einem Viertel gehörigen Doppelliegenschaftsanteil (EZ 927<br />

und 212 KG Innere Stadt) einverleibt. Im Jänner 1939 wurden vom<br />

Reichsfluchtsteuerkonto Stephan und Else Mautner RM 2.278,-- auf das<br />

Reichsfluchtsteuerkonto ihrer Tochter Elisabeth Mautner gebucht, sodass RM 7.722,--<br />

verblieben.<br />

Stephan Mautner meldete sich am 3. November 1938 nach Budapest ab. Nur einige<br />

Tage später, am 16. November 1938, erging ein sofort vollstreckbarer<br />

Sicherheitsbescheid der Reichsfluchtsteuerstelle <strong>für</strong> das Land Österreich, in dem das<br />

Gesamtvermögen nun mit RM 131.528,-- und der „Sicherheitsbetrag“ mit RM 33.000,--<br />

festgesetzt wurden. Am 26. April 1940 trat anstelle <strong>des</strong> Sicherheitsbeschei<strong>des</strong> vom 16.<br />

November 1938 ein neuerlicher Reichsfluchtsteuerbescheid, der die Fälligkeit der<br />

Reichsfluchtsteuer bereits mit dem 3. November 1939 festsetzte, ansonsten aber<br />

weiterhin von einem Gesamtvermögen in Höhe von RM 131.530,-- sowie einer<br />

Reichsfluchtsteuer in Höhe von RM 32.82,-- ausging.<br />

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