Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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ebenfalls im März 1939. Ein Mitarbeiter <strong>des</strong> Institutes vermerkte, dass die VVSt. „die<br />
Absicht zu haben (scheint), die Sammlung Weinstein allenfalls freizugeben, da<br />
Weinstein in der Lage ist, <strong>für</strong> den Export wichtige Patente … zu übergeben“.<br />
Daraufhin beantragte das Institut <strong>für</strong> Denkmalpflege bei der MA 50 die Sicherstellung<br />
von sechs „national wertvollen“ Bildern, darunter das Ölgemälde von Emil Jakob<br />
Schindler, „Frühling im botanischen Garten“, die am 16. Mai 1939 mit Bescheid erfolgte.<br />
Die sechs Bilder wurden aus dem Depot der VVSt. zur Verwahrung in das Zentraldepot<br />
<strong>des</strong> Kunsthistorischen <strong>Museum</strong>s in der Neuen Burg übergeben. Ende März 1939<br />
wurden weitere drei Bilder, darunter das Ölgemälde „Landschaft“ von Eugen Jettel, in<br />
dieses Depot überstellt.<br />
Schließlich machte das Finanzamt Innere Stadt-Ost Steuerforderungen geltend, über<br />
deren Höhe und Veranlagung ein „Abwickler“ <strong>des</strong> Firmenvermögens von Leopold<br />
Weinstein 1941 in einem <strong>Bericht</strong> feststellte: „Die Höhe der Vorschreibungen ist aber auf<br />
jeden Fall anfechtbar, da z.B. die Juva (Anm. „Judenvermögensabgabe“) früher<br />
berechnet wurde als die Reichsfluchtsteuer. Auch die Annahme der<br />
Vermögenserklärung vom April 1938, als Grundlage <strong>für</strong> die Veranlagung, ist nicht<br />
richtig. In der Vermögenserklärung sind Werte angeführt, deren<br />
Bewertungsvoraussetzungen in kürzester Zeit nicht stichhältig war. … Das Haus<br />
Hermanngasse 18 ist gewillkürtes Betriebsvermögen. … Die Bewertung der Patente ist<br />
dermalen, der ungeklärten politischen Verhältnisse wegen, nicht möglich.“<br />
Nachdem das Institut <strong>für</strong> Denkmalpflege dem Finanzamt Innere Stadt-Ost mitgeteilt<br />
hatte, dass die „sichergestellten Kunstgegenstände aus der Sammlung Weinstein <strong>für</strong><br />
Steuerschulden verwendet werden können“, pfändete das Finanzamt mit Verfügung<br />
vom 10. Dezember 1940 die nunmehr im Depot <strong>des</strong> Institutes <strong>für</strong> Denkmalpflege<br />
befindlichen neun Gemälde wegen Reichsfluchtsteuerforderungen in der Höhe von RM<br />
65.000,--. Das Institut <strong>für</strong> Denkmalpflege versuchte auf die Verwertung der Bilder<br />
insofern Einfluss zu nehmen, als sie öffentliche Sammlungen, darunter die <strong>Wien</strong>er<br />
Städtischen Sammlungen, aufforderte, ein „Übernahmsangebot“ zum Schätzwert zu<br />
stellen.<br />
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