23.01.2013 Aufrufe

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ebenfalls im März 1939. Ein Mitarbeiter <strong>des</strong> Institutes vermerkte, dass die VVSt. „die<br />

Absicht zu haben (scheint), die Sammlung Weinstein allenfalls freizugeben, da<br />

Weinstein in der Lage ist, <strong>für</strong> den Export wichtige Patente … zu übergeben“.<br />

Daraufhin beantragte das Institut <strong>für</strong> Denkmalpflege bei der MA 50 die Sicherstellung<br />

von sechs „national wertvollen“ Bildern, darunter das Ölgemälde von Emil Jakob<br />

Schindler, „Frühling im botanischen Garten“, die am 16. Mai 1939 mit Bescheid erfolgte.<br />

Die sechs Bilder wurden aus dem Depot der VVSt. zur Verwahrung in das Zentraldepot<br />

<strong>des</strong> Kunsthistorischen <strong>Museum</strong>s in der Neuen Burg übergeben. Ende März 1939<br />

wurden weitere drei Bilder, darunter das Ölgemälde „Landschaft“ von Eugen Jettel, in<br />

dieses Depot überstellt.<br />

Schließlich machte das Finanzamt Innere Stadt-Ost Steuerforderungen geltend, über<br />

deren Höhe und Veranlagung ein „Abwickler“ <strong>des</strong> Firmenvermögens von Leopold<br />

Weinstein 1941 in einem <strong>Bericht</strong> feststellte: „Die Höhe der Vorschreibungen ist aber auf<br />

jeden Fall anfechtbar, da z.B. die Juva (Anm. „Judenvermögensabgabe“) früher<br />

berechnet wurde als die Reichsfluchtsteuer. Auch die Annahme der<br />

Vermögenserklärung vom April 1938, als Grundlage <strong>für</strong> die Veranlagung, ist nicht<br />

richtig. In der Vermögenserklärung sind Werte angeführt, deren<br />

Bewertungsvoraussetzungen in kürzester Zeit nicht stichhältig war. … Das Haus<br />

Hermanngasse 18 ist gewillkürtes Betriebsvermögen. … Die Bewertung der Patente ist<br />

dermalen, der ungeklärten politischen Verhältnisse wegen, nicht möglich.“<br />

Nachdem das Institut <strong>für</strong> Denkmalpflege dem Finanzamt Innere Stadt-Ost mitgeteilt<br />

hatte, dass die „sichergestellten Kunstgegenstände aus der Sammlung Weinstein <strong>für</strong><br />

Steuerschulden verwendet werden können“, pfändete das Finanzamt mit Verfügung<br />

vom 10. Dezember 1940 die nunmehr im Depot <strong>des</strong> Institutes <strong>für</strong> Denkmalpflege<br />

befindlichen neun Gemälde wegen Reichsfluchtsteuerforderungen in der Höhe von RM<br />

65.000,--. Das Institut <strong>für</strong> Denkmalpflege versuchte auf die Verwertung der Bilder<br />

insofern Einfluss zu nehmen, als sie öffentliche Sammlungen, darunter die <strong>Wien</strong>er<br />

Städtischen Sammlungen, aufforderte, ein „Übernahmsangebot“ zum Schätzwert zu<br />

stellen.<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!