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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Es ist daher auch denkbar, dass sich einige Gemälde von Franz Popper trotz der<br />

Beschlagnahme durch die Gestapo immer in dem an die „Nordische Gesellschaft“<br />

vermieteten Palais in <strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a, befunden haben, nach dem<br />

Kauf ins Eigentum der „Nordischen Gesellschaft“ übergegangen sind und <strong>für</strong> die<br />

Befriedigung der offenen Hypothekarforderung Verwendung gefunden haben. In diesem<br />

Fall wären die Bilder Eigentum <strong>des</strong> Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung)<br />

geworden und der <strong>für</strong> die Verwaltung und Verwertung zuständige Oberfinanzpräsident<br />

<strong>Wien</strong> Niederdonau hätte bei der Gestapo die Freigabe von der Beschlagnahme<br />

erwirken müssen. Erneut wäre als möglicher Veräußerungstreuhänder <strong>des</strong><br />

Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong> Niederdonau die „Gesellschaft zur Verwaltung und<br />

Verwertung von Vermögenschaften“ infrage gekommen.<br />

Franz Grosz hat laut Aktenvermerk vom 18. April 1946 angegeben, dass sich zwei<br />

Aquarellporträts von Ludwig Fischer aus dem ehemaligen Eigentum von Franz Popper<br />

in seiner treuhändigen Verwahrung befinden würden, die auch auf der Liste der<br />

gesperrten Bilder der Zentralstelle <strong>für</strong> Denkmalschutz vom 26. April 1938, nicht aber in<br />

der Vermögensanmeldung von Franz Popper vom 14. August 1938 angeführt werden.<br />

Im Eigentum eines der Erben von Melanie Popper, Ehefrau und Universalerbin von<br />

Franz Popper, befinden sich zwei Aquarellporträts von Ludwig Fischer, die laut seinen<br />

Angaben immer in Familienbesitz gewesen sein sollen und sich daher nicht in<br />

Verwahrung der „Gesellschaft zur Verwaltung und Verwertung von Vermögenschaften“<br />

bzw. Franz Grosz befunden haben können, wovon der Erbe <strong>des</strong> weiteren ableitet, dass<br />

auch die Aussage von Grosz, wonach sich das Ölgemälde von Rudolf von Alt,<br />

„Stefansplatz“, in seiner Verwahrung befunden habe, unrichtig sei. Auf welchem Wege<br />

die beiden Aquarelle in sein Eigentum gelangt sind, konnte bisher nicht genau eruiert<br />

werden. Zur Klärung dieser entscheidenden Fragen hat der Rechtsvertreter dieses<br />

Erben, RA Dr. Olaf Borodajkewycz, in einem Schriftsatz an die Museen der Stadt <strong>Wien</strong><br />

und an die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission vom 22. August 2007 bekanntgegeben,<br />

dass der Erbe von Melanie Popper, der seinen ordentlichen Wohnsitz auf La Palma auf<br />

den Kanarischen Inseln hat, in der Woche vom 8. bis 12. Oktober 2007 die beiden<br />

Aquarelle zur Begutachtung vorlegen werde und „beantragte die Zulassung dieses<br />

Beweismittels“.<br />

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