Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Es ist daher auch denkbar, dass sich einige Gemälde von Franz Popper trotz der<br />
Beschlagnahme durch die Gestapo immer in dem an die „Nordische Gesellschaft“<br />
vermieteten Palais in <strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a, befunden haben, nach dem<br />
Kauf ins Eigentum der „Nordischen Gesellschaft“ übergegangen sind und <strong>für</strong> die<br />
Befriedigung der offenen Hypothekarforderung Verwendung gefunden haben. In diesem<br />
Fall wären die Bilder Eigentum <strong>des</strong> Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung)<br />
geworden und der <strong>für</strong> die Verwaltung und Verwertung zuständige Oberfinanzpräsident<br />
<strong>Wien</strong> Niederdonau hätte bei der Gestapo die Freigabe von der Beschlagnahme<br />
erwirken müssen. Erneut wäre als möglicher Veräußerungstreuhänder <strong>des</strong><br />
Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong> Niederdonau die „Gesellschaft zur Verwaltung und<br />
Verwertung von Vermögenschaften“ infrage gekommen.<br />
Franz Grosz hat laut Aktenvermerk vom 18. April 1946 angegeben, dass sich zwei<br />
Aquarellporträts von Ludwig Fischer aus dem ehemaligen Eigentum von Franz Popper<br />
in seiner treuhändigen Verwahrung befinden würden, die auch auf der Liste der<br />
gesperrten Bilder der Zentralstelle <strong>für</strong> Denkmalschutz vom 26. April 1938, nicht aber in<br />
der Vermögensanmeldung von Franz Popper vom 14. August 1938 angeführt werden.<br />
Im Eigentum eines der Erben von Melanie Popper, Ehefrau und Universalerbin von<br />
Franz Popper, befinden sich zwei Aquarellporträts von Ludwig Fischer, die laut seinen<br />
Angaben immer in Familienbesitz gewesen sein sollen und sich daher nicht in<br />
Verwahrung der „Gesellschaft zur Verwaltung und Verwertung von Vermögenschaften“<br />
bzw. Franz Grosz befunden haben können, wovon der Erbe <strong>des</strong> weiteren ableitet, dass<br />
auch die Aussage von Grosz, wonach sich das Ölgemälde von Rudolf von Alt,<br />
„Stefansplatz“, in seiner Verwahrung befunden habe, unrichtig sei. Auf welchem Wege<br />
die beiden Aquarelle in sein Eigentum gelangt sind, konnte bisher nicht genau eruiert<br />
werden. Zur Klärung dieser entscheidenden Fragen hat der Rechtsvertreter dieses<br />
Erben, RA Dr. Olaf Borodajkewycz, in einem Schriftsatz an die Museen der Stadt <strong>Wien</strong><br />
und an die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission vom 22. August 2007 bekanntgegeben,<br />
dass der Erbe von Melanie Popper, der seinen ordentlichen Wohnsitz auf La Palma auf<br />
den Kanarischen Inseln hat, in der Woche vom 8. bis 12. Oktober 2007 die beiden<br />
Aquarelle zur Begutachtung vorlegen werde und „beantragte die Zulassung dieses<br />
Beweismittels“.<br />
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