Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Bezeichnung „Herbertshof“ gegeben hat 51 , ein Zusammenhang mit der Bezeichnung<br />
„Herbertshof“ und der Auflösung der Kunstsammlung Herbert Gutmanns im Jahre 1934<br />
besteht, trotz verschiedener Titel die Beschreibung <strong>des</strong> Bil<strong>des</strong> von Hans Makart im<br />
Katalog <strong>des</strong> Auktionshauses Graupe im Jahre 1934 mit dem heute in den Museen der<br />
Stadt <strong>Wien</strong> befindlichen Gemälde übereinstimmt und die Maße nur geringfügig<br />
voneinander abweichen, ist davon auszugehen, dass es sich bei dem im Jahre 1934<br />
versteigerten Gemälde aus der Kunstsammlung Herbert Gutmanns und jenem<br />
Gemälde, welches die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> im Jahre 1968 aus dänischem<br />
Privatbesitz erworben haben, um ein und dasselbe Bild handelt.<br />
Am 5. Juli 2007 ersuchte das Berliner Historische Forschungsinstitut „Facts & Files“ die<br />
Museen der Stadt <strong>Wien</strong> im Auftrag der Rechtsnachfolger von Herbert M. Gutmann um<br />
Aufklärung über die Umstände <strong>des</strong> Ankaufs <strong>des</strong> Gemäl<strong>des</strong> von Hans Makart,<br />
„Pappenheims Tod“ im Jahre 1968. „Facts & Files“ betreut auch die Website der in<br />
Potsdam ansässigen Innenarchitektin, Designerin und Autorin Vivian Rheinheimer<br />
(siehe unten) im Rahmen <strong>des</strong> Projekts „Berliner Netzwerk <strong>für</strong><br />
Unternehmensgeschichte“, die den Herbertshof nach dem Fall der Mauer quasi neu<br />
entdeckte. Nach den Angaben <strong>des</strong> Institutsleiters besitzt das Institut keine<br />
Primärquellen, sodass die Recherchen mittels Sekundärliteratur durchgeführt werden<br />
mussten.<br />
Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission, die laut dem Beschluss <strong>des</strong> <strong>Wien</strong>er Gemeinderats<br />
vom 29. April 1999 zur Beurteilung der städtischen Erwerbungen in den Jahren 1938<br />
bis 1945 (zit.: „während der deutschen Besetzung Österreichs“) eingerichtet worden ist,<br />
wird zunächst ersucht, eine Stellungnahme abzugeben, ob sie sich <strong>für</strong> die Beurteilung<br />
der Restitutionsfähigkeit eines Gemäl<strong>des</strong>, das möglicherweise im Zuge von NS-<br />
Verfolgungshandlungen gegen Juden im Jahre 1934 in Berlin entzogen worden ist, <strong>für</strong><br />
zuständig erklärt.<br />
Zur Klärung der Frage, ob es sich bei dem Gemälde von Hans Makart, „Pappenheims<br />
Tod“, um ein restitutionsfähiges Bild handeln könnte, ist bereits in der Vergangenheit<br />
51 Die Berliner Historikerin Angelika Enderlein führt in ihrer Studie „Der Berliner Kunsthandel in der Weimarer<br />
Republik und im NS-Staat“ sämtliche Versteigerungen <strong>des</strong> Jahres 1934 in Berlin an. Angelika Enderlein, Der Berliner<br />
Kunsthandel in der Weimarer Republik und im NS-Staat. Zum Schicksal der Sammlung Graetz, Berlin 2006, S. 79ff.<br />
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