Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Am 27. Dezember 2006 ersuchte RA Univ. Doz. Dr. Alfred Noll in rechtsfreundlicher<br />
Vertretung <strong>des</strong> Enkels von Univ. Prof. Dr. Guido Adler die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> um<br />
Nachforschungen bezüglich <strong>des</strong> Ölgemäl<strong>des</strong> von Albert Zimmermann, „Blick auf <strong>Wien</strong><br />
von der Einsiedelei in St. Veit“. Die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> teilten Dr. Noll in einem<br />
Schreiben vom 9. Mai 2007 das Ergebnis der umfassenden Recherchen mit. Es sei<br />
einerseits aufgrund der nicht mehr vorhandenen Einbringerakten <strong>des</strong> Dorotheums und<br />
mangels eines Werkverzeichnisses von Albert Zimmermann nicht möglich gewesen,<br />
den Voreigentümer <strong>des</strong> Bil<strong>des</strong> „Blick auf <strong>Wien</strong> von der Einsiedelei in St. Veit“ zu<br />
ermitteln. Andererseits konnte trotz <strong>des</strong> umfangreichen eingesehenen Aktenmaterials,<br />
das zu Univ. Prof. Dr. Guido Adler vorliegt, keine nähere Beschreibung <strong>des</strong> Bil<strong>des</strong>, das<br />
in der handschriftlichen Liste lediglich mit dem Namen <strong>des</strong> Künstlers Albert<br />
Zimmermann angeführt wird, gefunden werden. Einzig die Nennung <strong>des</strong> Namens <strong>des</strong><br />
Künstlers würde mangels Anführung von Gegenstand/Darstellung/Titel und Datierung<br />
<strong>des</strong> Bil<strong>des</strong> nicht ausreichen, um einen direkten Bezug zu dem in den Beständen der<br />
Museen der Stadt <strong>Wien</strong> befindlichen Gemälde „Blick auf <strong>Wien</strong> von der Einsiedelei in St.<br />
Veit“ herzustellen. Außerdem wurde angeführt, dass sich in fraglicher Versteigerung<br />
<strong>des</strong> Dorotheums vom 2. bis 5. Dezember 1941 gleich fünf Ölgemälde von Albert<br />
Zimmermann befunden hatten. Zwei Gemälde wurden von den damaligen Städtischen<br />
Sammlungen erworben.<br />
RA Univ. Doz. Dr. Alfred Noll argumentierte in seinem Antwortschreiben vom 25. Mai<br />
2007, dass „das in Rede stehende Gemälde just in dem Jahr versteigert wurde, in dem<br />
Guido Adler gestorben ist und sein Haus ausgeraubt wurde“. Auch würde der Umstand,<br />
„dass sich in den ,handschriftlichen’ Aufzeichnungen von Guido Adler lediglich ein<br />
Gemälde von Zimmermann befindet, nicht notwendig (bedeuten), dass es nicht mehrere<br />
gegeben hat“. Der Enkel von Prof. Adler verfüge „über den Nachweis, dass einige der<br />
dokumentierten Besitztümer von Guido Adler in keinem Inventar vermerkt waren“:<br />
„Letztlich läuft alles auf die Frage hinaus, wem die Beweislast obliegt: Muss unser<br />
Mandant nachweisen, dass die Gegenstände gestohlen wurden, oder sollte nicht<br />
vielmehr die Stadt <strong>Wien</strong> den Nachweis da<strong>für</strong> erbringen, dass das Gemälde nicht im<br />
Besitz von Guido Adler gewesen ist. Wenn man hier einen angemessenen Umgang mit<br />
historischen Tatsachen pflegt, dann kommt man eher zu dem Ergebnis, dass unser<br />
Mandant eine handgeschriebene Notiz von Guido Adler hatte, die auf ein<br />
,Zimmermann-Gemälde’ Bezug nimmt, während die Stadt <strong>Wien</strong> nur darauf verweisen<br />
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