Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Wohnadresse von Melanie Thenen ausfindig zu machen. Die Suche verlief jedoch<br />
ergebnislos.<br />
Der Mann vermutet, dass diese Geschwisterlinie von Dr. Josef Thenen ausgestorben<br />
ist.<br />
Carolina Thenen war mit Wilhelm Loewenton verheiratet, der aber bereits am 24. März<br />
1931 vorverstorben ist. Sie hinterließ bei ihrem Tod 1948 drei Söhne.<br />
Aus den Unterlagen, die der Mann den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> im Juli 2006<br />
übermittelte, geht hervor, dass Carolina Thenen am 21. Oktober 1945 ein Testament<br />
verfasst hat, das jedoch nicht vorliegt. Aus einer rumänischen<br />
Erbschaftssteuererklärung aus dem Jahre 1948 geht jedoch hervor, dass zwei Söhne in<br />
den Nachlass von Carolina Loewenton eingeantwortet worden sind. Der Mann erklärte<br />
dazu anlässlich seines <strong>Wien</strong>-Besuches, dass der dritte und jüngste Sohn damals in der<br />
russischen Teilrepublik Usbekistan in Taschkent gelebt hat und als verschollen galt.<br />
Aus diesem Grund wäre er von seiner Mutter nicht als Erbe bedacht worden.<br />
Der älteste Sohn von Carolina Loewenton wurde am 20. September 1887 in<br />
Lalatz/Rumänien geboren und starb am 22. September 1965 in Paris. Seine am 26.<br />
Juni 1904 geborene Ehefrau starb am 28. Juni 1974 ebenfalls in Paris. Dieser Ehe<br />
entstammt der am 22. Februar 1922 geborene Mann. Er hat den Museen der Stadt<br />
<strong>Wien</strong> notariell beglaubigte Urkunden vorgelegt, in denen er als alleiniger<br />
Rechtsnachfolger seiner Eltern angeführt wird.<br />
Der zweite Sohn von Carolina Loewenton wurde am 24. Dezember 1888 in<br />
Galatz/Rumänien geboren und ist am 23. September 1963 in Paris verstorben. Er<br />
hinterließ seine Ehefrau, die am 23. Jänner 1895 in Pitesti/Rumänien geboren worden<br />
ist. Sie ist am 24. Juli 1969 in Paris verstorben. Dieser Ehe entstammt eine am 14.<br />
August 1922 geborene Tochter. Der Mann bezeichnet seine Cousine als Alleinerbin<br />
ihrer Eltern, nach denen mangels Vermögen kein Verlassenschaftsverfahren<br />
durchgeführt worden sei.<br />
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