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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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In seinem Testament vom 14. September 1990 bestimmte Hans de Strakosch, dass<br />

sein gesamtes Vermögen dem „Hans F. de Strakosch and M. de Strakosch Revocable<br />

1990 Trust“ zukommen sollte.<br />

In der „Declaration of Trust“, die am 14. September 1990, am selben Tag wie das<br />

Testament Hans de Strakoschs verfasst wurde, bestimmten die Trustors und Trustees<br />

Hans de Strakosch und M. de Strakosch, dass der „Hans F. de Strakosch and M. de<br />

Strakosch Revocable 1990 Trust“ im Falle <strong>des</strong> Ablebens eines Ehepartners in den<br />

„Survivor’s Trust“ in den „Decedent’s Trust“ und in den „QTIP Trust“ geteilt werden<br />

sollte. Als Begünstigte <strong>des</strong> Trusts im Falle <strong>des</strong> Ablebens von Hans de Strakosch<br />

werden genannt: sein Sohn zu 35%, seine Tochter zu 35%, sowie deren beiden Söhne<br />

zu je 15%. Laut dem Sohn von Heinrich Schnitzler, Sprecher dieser Erbengruppe, sind<br />

alle vier Personen am Leben.<br />

Auch der 1/12 Anteil von Hans de Strakosch an der Verlassenschaft nach seiner<br />

Großmutter Adele Duschnitz ist somit auf seine beiden Kinder und seine beiden Enkel<br />

nach der in der „Declaration of Trust“ vorgegebenen Weise prozentuell zu verteilen<br />

(35% = 35/100 = 7/20; 15% = 15/100 = 3/20) und bei seinem Sohn und seiner Tochter<br />

zu ihren bisherigen 1/28 Anteilen hinzuzurechnen.<br />

Der Sohn und die Tochter von Hans de Strakosch wären somit zu je 109/1680 (1/12<br />

von 7/20 = 7/240; 7/240 + 1/28 = 109/1680), die beiden Enkel von Hans de Strakosch<br />

zu je 1/80 (1/12 von 3/20 = 3/240 = 1/80) Rechtsnachfolger nach Adele Duschnitz.<br />

Zusammenfassend wird die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission um eine Stellungnahme<br />

ersucht, ob der Nachweis <strong>für</strong> die Rechtsnachfolge nach Adele Duschnitz erbracht<br />

werden konnte, sodass das von den Städtischen Sammlungen erworbene Gemälde<br />

I. N. 59.892 Gemälde, Jakob Emil Schindler, Mühle in Plankenberg, um 1889, nicht<br />

sign., nicht dat., Öl/Lwd., vergoldeter Holzrahmen: 124 x 153 cm.<br />

das bereits von der Kommission <strong>für</strong> restitutionsfähig erklärt worden ist, nach<br />

Überprüfung der Erbenqualität an folgende Personen auszufolgen ist:<br />

a) die Organisation „Save the Children Fund UK“ zu einem Viertel (1/4)<br />

b) die noch am Leben befindliche Kollegin von Dorothea Minich zu einem Achtel (1/8)<br />

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