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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Am 22. Mai 1941 gab Melanie Adler durch ihren Rechtsvertreter Dr. Richard Heiserer<br />

„mit Rücksicht auf die Ungewissheit der allfällig an den nichtarischen Verlass nach<br />

meinem Vater Dr. Guido Adler herantretenden Zahlungsverpflichtungen“ beim<br />

zuständigen Amtsgericht Döbing die bedingte Erbserklärung ab. Im Hauptinventar vom<br />

8. September 1941, das mit einer Summe von RM 42.563,-- abschloss, wurden neben<br />

der Liegenschaftshälfte in <strong>Wien</strong> 19., Lannerstraße 9 (RM 29.000,-- laut<br />

Schätzgutachten), Kleidung (RM 150,--), Schmuck (RM 8,--), der Wohnungseinrichtung,<br />

bestehend aus einem Schreibtisch, einem Sofa und zwei Bücherschränken (zusammen<br />

RM 220,--), die „Sammlung von Musikliteratur“ mit einem Wert laut Gutachten der<br />

beiden gerichtlich beeideten Schätzmeister Carl Borufka und Christian Nebehay von<br />

RM 13.185,-- angegeben. Kunstgegenstände werden in diesem Hauptinventar keine<br />

angeführt. 76<br />

Am 26. September 1941 beschlagnahmte die Geheime Staatspolizei das gesamte<br />

Vermögen von Dr. Hubert und Marianne Adler sowie jenes ihrer minderjährigen Kinder,<br />

die sich bereits allesamt in den USA befanden. Zum Vermögensverwalter <strong>für</strong> Dr. Hubert<br />

und Marianne Adler wurde RA Dr. Ernst Geutebrück bestellt. Im November 1943<br />

verfielen diese Vermögenswerte aufgrund der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz<br />

vom 25. November 1941 77 zu Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches<br />

(Reichsfinanzverwaltung).<br />

Mit Einziehungserkenntnis der Geheimen Staatspolizei vom 23. Februar 1942 wurden<br />

das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie alle Rechte und<br />

Ansprüche von Melanie Adler gemäß § 1 der Verordnung über die Einziehung volks-<br />

und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Österreich vom 18. November 1938 78 zu<br />

Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. Mit der<br />

Einziehung gingen alle Rechte und Ansprüche auf das Deutsche Reich über. Wie bei<br />

ihrem Bruder Hubert waren von dieser Einziehung vor allem die Liegenschaftsanteile in<br />

<strong>Wien</strong> 19., Lannerstraße 9, und in <strong>Wien</strong> 1., Gonzagagasse 5, betroffen. Der<br />

Einziehungsfall wurde vorerst vom Reichsstatthalter in <strong>Wien</strong> bearbeitet und dann dem<br />

Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong> Niederdonau abgetreten. Zum treuhändigen Verwalter <strong>des</strong><br />

76 <strong>Wien</strong>er Stadt- und Lan<strong>des</strong>archiv, MA 8, BG Döbling, GZ 5 A 328/42, Verlassenschaftssache Univ. Prof. Dr. Guido<br />

Adler, Hauptinventursniederschrift Notar Dr. Franz Zankl, 8. September 1941.<br />

77 RGBl. I S. 722.<br />

78 RGBl. I S. 1620.<br />

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