Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Am 22. Mai 1941 gab Melanie Adler durch ihren Rechtsvertreter Dr. Richard Heiserer<br />
„mit Rücksicht auf die Ungewissheit der allfällig an den nichtarischen Verlass nach<br />
meinem Vater Dr. Guido Adler herantretenden Zahlungsverpflichtungen“ beim<br />
zuständigen Amtsgericht Döbing die bedingte Erbserklärung ab. Im Hauptinventar vom<br />
8. September 1941, das mit einer Summe von RM 42.563,-- abschloss, wurden neben<br />
der Liegenschaftshälfte in <strong>Wien</strong> 19., Lannerstraße 9 (RM 29.000,-- laut<br />
Schätzgutachten), Kleidung (RM 150,--), Schmuck (RM 8,--), der Wohnungseinrichtung,<br />
bestehend aus einem Schreibtisch, einem Sofa und zwei Bücherschränken (zusammen<br />
RM 220,--), die „Sammlung von Musikliteratur“ mit einem Wert laut Gutachten der<br />
beiden gerichtlich beeideten Schätzmeister Carl Borufka und Christian Nebehay von<br />
RM 13.185,-- angegeben. Kunstgegenstände werden in diesem Hauptinventar keine<br />
angeführt. 76<br />
Am 26. September 1941 beschlagnahmte die Geheime Staatspolizei das gesamte<br />
Vermögen von Dr. Hubert und Marianne Adler sowie jenes ihrer minderjährigen Kinder,<br />
die sich bereits allesamt in den USA befanden. Zum Vermögensverwalter <strong>für</strong> Dr. Hubert<br />
und Marianne Adler wurde RA Dr. Ernst Geutebrück bestellt. Im November 1943<br />
verfielen diese Vermögenswerte aufgrund der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz<br />
vom 25. November 1941 77 zu Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches<br />
(Reichsfinanzverwaltung).<br />
Mit Einziehungserkenntnis der Geheimen Staatspolizei vom 23. Februar 1942 wurden<br />
das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie alle Rechte und<br />
Ansprüche von Melanie Adler gemäß § 1 der Verordnung über die Einziehung volks-<br />
und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Österreich vom 18. November 1938 78 zu<br />
Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. Mit der<br />
Einziehung gingen alle Rechte und Ansprüche auf das Deutsche Reich über. Wie bei<br />
ihrem Bruder Hubert waren von dieser Einziehung vor allem die Liegenschaftsanteile in<br />
<strong>Wien</strong> 19., Lannerstraße 9, und in <strong>Wien</strong> 1., Gonzagagasse 5, betroffen. Der<br />
Einziehungsfall wurde vorerst vom Reichsstatthalter in <strong>Wien</strong> bearbeitet und dann dem<br />
Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong> Niederdonau abgetreten. Zum treuhändigen Verwalter <strong>des</strong><br />
76 <strong>Wien</strong>er Stadt- und Lan<strong>des</strong>archiv, MA 8, BG Döbling, GZ 5 A 328/42, Verlassenschaftssache Univ. Prof. Dr. Guido<br />
Adler, Hauptinventursniederschrift Notar Dr. Franz Zankl, 8. September 1941.<br />
77 RGBl. I S. 722.<br />
78 RGBl. I S. 1620.<br />
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