23.01.2013 Aufrufe

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

und seine Ehefrau überhaupt anmeldepflichtig seien, stellte er das „Ansuchen, uns die<br />

Anmeldefrist … bis zum 1. September 1938 zu verlängern“. Die von Popper<br />

angeführten Erschwernisse infolge seiner Abwesenheit von <strong>Wien</strong> sprechen nicht da<strong>für</strong>,<br />

dass er, nimmt man keine Beschlagnahme durch die Gestapo an, auch über seine <strong>für</strong><br />

die Ausfuhr gesperrten Bilder hätte verfügen können. Andererseits hätte er eine Person<br />

wie beispielsweise Karl Zwilling mit deren Verkauf bevollmächtigen können. Über sein<br />

in Österreich befindliches Vermögen machte Franz Popper im Schreiben vom 12. Juli<br />

1938 folgende „schätzungsweise“ Angaben:<br />

Sein Haus in <strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a, „samt Einrichtung, zu der auch Bilder<br />

und Teppiche gehören“, habe sein Rechtsvertreter „unverbindlich auf ca. RM 100.000,--<br />

“ geschätzt, sein „stark belastetes Effektendepot“ auf RM 2.000,--. Dann führte Franz<br />

Popper seine Schulden an: Auf der Realität in <strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a, laste<br />

„eine Hypothek von RM 20.000,-- und eine zweite Hypothek, die noch mit einem<br />

Restbetrage von ungefähr RM 5.500,-- unberichtigt aushaftet“. Außerdem schulde er in<br />

<strong>Wien</strong> diversen Gläubigern „einige tausend Mark“.<br />

Eine Beschlagnahme der <strong>für</strong> die Ausfuhr gesperrten Bilder durch die Gestapo erwähnte<br />

Franz Popper genauso wenig im Schreiben vom 12. Juli 1938 wie in seiner<br />

Vermögensanmeldung vom 14. August 1938, die von seinem Rechtsvertreter Richard<br />

Engländer unterfertigt ist, nachdem die VVSt. am 29. Juli 1938 mit Bescheid <strong>des</strong><br />

Rechtsamts festgestellt hatte, dass das inländische Vermögen bis zum 15. August 1938<br />

ohne weitere Fristverlängerung anzumelden war. Neben fünf Gemälden, darunter das<br />

Ölbild von Rudolf von Alt, zehn teilweise beschädigte Teppiche, ein großer<br />

holländischer Gobelin und 27 kg Gebrauchssilber, führte Franz Popper in einer nicht<br />

datierten Anlage zum Vermögensverzeichnis seine Schulden detaillierter an: Die von<br />

ihm angegebenen Hypothekardarlehen zugunsten von Martha de Cambi, <strong>Wien</strong> 1.,<br />

Schwarzenbergstraße 9, in der Höhe von RM 20.000,-- vom 23. Juli 1935 und der Firma<br />

Brüll & Kallmus, <strong>Wien</strong> 1., Maria Theresienstraße 9, vom 14. November 1936 finden sich<br />

auch im Lastenblatt <strong>des</strong> Grundbuchauszuges der EZ 1393 KG Wieden,<br />

Theresianumgasse 21a, vom 2. Jänner 1947. Franz Popper hat jedoch in seiner<br />

Vermögensanmeldung nicht die am 13. Jänner 1938 zugunsten von Paul Schneer<br />

einverleibte Forderung von öS 63.052,-- angegeben, die nach der Einziehung <strong>des</strong><br />

Vermögens von Paul Schneer aufgrund <strong>des</strong> Erkenntnisses der Geheimen Staatspolizei<br />

vom 15. Juni 1938 vom Land Österreich eingefordert wurde und schließlich zur<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!