23.01.2013 Aufrufe

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vermögens Melanie Adlers war RA Dr. Hans Wiala, <strong>Wien</strong> 11., Simmeringer<br />

Hauptstraße 96, eingesetzt worden, der vom Oberfinanzpräsidenten in dieser Funktion<br />

belassen wurde.<br />

Laut einem im Verlassenschaftsakt Guido Adlers befindlichen „Erhebungsbericht im<br />

Hause Lannerstraße 9“ verließ Melanie Adler um die Weihnachtsfeiertage 1941 das<br />

Haus und kehrte nicht mehr zurück. Ihre Versuche, zu Verwandten nach Italien zu<br />

flüchten, waren gescheitert. Ihr Neffe zitiert in seinem Dossier die Aussage einer<br />

Bekannten Melanie Adlers, wonach es ihr zunächst gelungen sei, unterzutauchen. Sie<br />

sei jedoch verraten worden. Am 20. Mai 1942 wurde Melanie Adler in das<br />

Konzentrationslager Maly Trostinec deportiert, wo sie wenige Tage später, am 26. Mai<br />

1942, ermordet wurde.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Einziehungserkenntnisses der Geheimen Staatspolizei vom 23. Februar<br />

1942, mit dem das Vermögen sowie alle Rechte und Ansprüche der Universalerbin<br />

Melanie Adler zu Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches eingezogen worden waren,<br />

beantragte der Oberfinanzpräsident <strong>Wien</strong> Niederdonau am 24. September 1942 beim<br />

Amtsgericht Döbling, das Verlassenschaftsverfahren nach Guido Adler einzustellen und<br />

die Verlassenschaft „zur Verwaltung und Verwertung gemäß § 3 <strong>des</strong> Erlasses <strong>des</strong><br />

Führers und Reichskanzlers über die Verwertung <strong>des</strong> eingezogenen Vermögens von<br />

Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 79 bzw. <strong>des</strong> Erlasses <strong>des</strong> Reichsministers <strong>des</strong> Inneren<br />

und <strong>des</strong> Reichsministers <strong>für</strong> Finanzen vom 9. April 1942 80 “ zu seiner Verfügung<br />

freizugeben. 81 Mit Beschluss vom 28. Jänner 1943 gab das Gericht diesem Antrag statt<br />

und fügte hinzu, dass die Begleichung der Reichsforderungen an den Nachlass derzeit<br />

nicht möglich sei, „weil laut Inventur keine Barschaft vorhanden ist, sondern nur Kleider,<br />

Wäsche, Wohnungseinrichtung, Sammlung von Musikliteratur und eine Liegenschaft,<br />

sodass eine Realisierung der Werte stattfinden müsste“. 82<br />

79 RGBl. I S. 303.<br />

80 Verlautbart im Ministerialblatt <strong>des</strong> Reichsministers <strong>des</strong> Inneren 1942, Nr. 15.<br />

81 <strong>Wien</strong>er Stadt- und Lan<strong>des</strong>archiv, MA 8, BG Döbling, GZ 5 A 328/42, Verlassenschaftssache Univ. Prof. Dr. Guido<br />

Adler, Schreiben <strong>des</strong> Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong> Niederdonau, Zl. 0 5205 – P6b – 6, an das Amtsgericht Döbling,<br />

24. September 1942.<br />

82 <strong>Wien</strong>er Stadt- und Lan<strong>des</strong>archiv, MA 8, BG Döbling, GZ 5 A 328/42, Verlassenschaftssache Univ. Prof. Dr. Guido<br />

Adler, Beschluss <strong>des</strong> Amtsgerichts Döbling, 28. Jänner 1943.<br />

180

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!