Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Vermögens Melanie Adlers war RA Dr. Hans Wiala, <strong>Wien</strong> 11., Simmeringer<br />
Hauptstraße 96, eingesetzt worden, der vom Oberfinanzpräsidenten in dieser Funktion<br />
belassen wurde.<br />
Laut einem im Verlassenschaftsakt Guido Adlers befindlichen „Erhebungsbericht im<br />
Hause Lannerstraße 9“ verließ Melanie Adler um die Weihnachtsfeiertage 1941 das<br />
Haus und kehrte nicht mehr zurück. Ihre Versuche, zu Verwandten nach Italien zu<br />
flüchten, waren gescheitert. Ihr Neffe zitiert in seinem Dossier die Aussage einer<br />
Bekannten Melanie Adlers, wonach es ihr zunächst gelungen sei, unterzutauchen. Sie<br />
sei jedoch verraten worden. Am 20. Mai 1942 wurde Melanie Adler in das<br />
Konzentrationslager Maly Trostinec deportiert, wo sie wenige Tage später, am 26. Mai<br />
1942, ermordet wurde.<br />
Aufgrund <strong>des</strong> Einziehungserkenntnisses der Geheimen Staatspolizei vom 23. Februar<br />
1942, mit dem das Vermögen sowie alle Rechte und Ansprüche der Universalerbin<br />
Melanie Adler zu Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches eingezogen worden waren,<br />
beantragte der Oberfinanzpräsident <strong>Wien</strong> Niederdonau am 24. September 1942 beim<br />
Amtsgericht Döbling, das Verlassenschaftsverfahren nach Guido Adler einzustellen und<br />
die Verlassenschaft „zur Verwaltung und Verwertung gemäß § 3 <strong>des</strong> Erlasses <strong>des</strong><br />
Führers und Reichskanzlers über die Verwertung <strong>des</strong> eingezogenen Vermögens von<br />
Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 79 bzw. <strong>des</strong> Erlasses <strong>des</strong> Reichsministers <strong>des</strong> Inneren<br />
und <strong>des</strong> Reichsministers <strong>für</strong> Finanzen vom 9. April 1942 80 “ zu seiner Verfügung<br />
freizugeben. 81 Mit Beschluss vom 28. Jänner 1943 gab das Gericht diesem Antrag statt<br />
und fügte hinzu, dass die Begleichung der Reichsforderungen an den Nachlass derzeit<br />
nicht möglich sei, „weil laut Inventur keine Barschaft vorhanden ist, sondern nur Kleider,<br />
Wäsche, Wohnungseinrichtung, Sammlung von Musikliteratur und eine Liegenschaft,<br />
sodass eine Realisierung der Werte stattfinden müsste“. 82<br />
79 RGBl. I S. 303.<br />
80 Verlautbart im Ministerialblatt <strong>des</strong> Reichsministers <strong>des</strong> Inneren 1942, Nr. 15.<br />
81 <strong>Wien</strong>er Stadt- und Lan<strong>des</strong>archiv, MA 8, BG Döbling, GZ 5 A 328/42, Verlassenschaftssache Univ. Prof. Dr. Guido<br />
Adler, Schreiben <strong>des</strong> Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong> Niederdonau, Zl. 0 5205 – P6b – 6, an das Amtsgericht Döbling,<br />
24. September 1942.<br />
82 <strong>Wien</strong>er Stadt- und Lan<strong>des</strong>archiv, MA 8, BG Döbling, GZ 5 A 328/42, Verlassenschaftssache Univ. Prof. Dr. Guido<br />
Adler, Beschluss <strong>des</strong> Amtsgerichts Döbling, 28. Jänner 1943.<br />
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