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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Objektbeschreibungen von etwa 550 Ankäufen aus dem sonstigen<br />

Kunsthandel und aus Antiquariaten<br />

Objektbeschreibungen von 12 Widmungen öffentlicher Stellen<br />

224<br />

Hinweis auf die Publikation „Die Restitution von Kunst- und Kulturgegenständen<br />

im Bereich der Stadt <strong>Wien</strong> 1998-2001. Museen der Stadt <strong>Wien</strong>. <strong>Wien</strong>er Stadt-<br />

und Lan<strong>des</strong>bibliothek“<br />

Restitutionsbericht 2002<br />

Restitutionsbericht 2003<br />

Restitutionsbericht 2004<br />

Restitutionsbericht 2005<br />

Restitutionsbericht 2006<br />

In der Sitzung vom 19. Oktober 2004 gelangte die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission<br />

einhellig zu der Ansicht, dass es sich bei den Erwerbungen der Städtischen<br />

Sammlungen von der Vugesta und von Prof. Julius Fargel (Gemälderestaurator der<br />

Städtischen Sammlungen und Gemälde-Schätzmeister der Vugesta) allgemein um<br />

restitutionsfähige Kunstgegenstände handelt.<br />

Die 144 Vugesta- und 200 Fargel-Erwerbungen der Städtischen Sammlungen, bei<br />

denen keine Hinweise auf die ehemaligen Eigentümer zu finden waren, werden in<br />

Entsprechung <strong>des</strong> Beschlusses <strong>des</strong> <strong>Wien</strong>er Gemeinderates vom 29. April 1999 dem<br />

Nationalfonds der Republik Österreich <strong>für</strong> Opfer <strong>des</strong> Nationalsozialismus zu übergeben<br />

sein. Die Objektlisten werden weiterhin auf der Homepage der Museen der Stadt <strong>Wien</strong><br />

sowie seit Oktober 2006 auf der Kunstdatenbank <strong>des</strong> Nationalfonds <strong>für</strong> Opfer <strong>des</strong><br />

Nationalsozialismus unter www.kunstrestitution.at veröffentlicht.<br />

Bezüglich der sonstigen Ankäufe der Städtischen Sammlungen aus dem Dorotheum,<br />

aus dem Kunsthandel und von Antiquariaten sowie bezüglich der Widmungen von<br />

öffentlichen Stellen stellte die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission in der Sitzung vom 27.<br />

Oktober 2004 fest, dass sie das Datum der Erwerbung zwischen dem 13. März 1938<br />

und dem 8. Mai 1945 als einziges Indiz <strong>für</strong> eine Entziehung nicht <strong>für</strong> ausreichend hält,<br />

um eine Restitutionsfähigkeit anzunehmen.

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