Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Musikwissenschaftlichen Instituts der Universität <strong>Wien</strong>. Bezüglich der Bibliothek<br />
rechtfertigte Erich Schenk seinen Anspruch unter Berufung auf den langjährigen<br />
Sekretär <strong>des</strong> Musikwissenschaftlichen Institutes Robert Haas damit, dass Guido Adler<br />
die Bücher während seiner Lehrtätigkeit gestohlen habe und das vorhandene<br />
Büchermaterial ohnehin zu ca. Dreiviertel als Besitz <strong>des</strong> Musikwissenschaftlichen<br />
Institutes anzusprechen sei. Nicht unerheblich im Zusammenhang mit der gesamten<br />
Sammlung Guido Adlers erscheint die in sein Protokoll aufgenommene Aussage Erich<br />
Schenks, wonach die Bibliothek 1942 nicht mehr vollständig gewesen sei, da „wichtige<br />
Bestandteile aus derselben vor der Beschlagnahme durch die Geheime Staatspolizei<br />
aus ihr entfernt“ worden seien. Denkbar wäre, dass Alfred Orel im November 1938 doch<br />
wesentlich mehr „beschlagnahmt“ hatte als die Bände der „Denkmäler der Tonkunst in<br />
Österreich“. Es ist auch durchaus möglich, dass sich die „Mieter“ im Laufe der Zeit<br />
einige Bestände in der Villa angeeignet hatten. Es könnte sich aber auch durchaus um<br />
eine Schutzbehauptung Schenks gehandelt haben, denn damit rechtfertigte er seine vor<br />
der Beschlagnahme erfolgte eigenmächtige „Sicherstellung“: Es „wurde von den<br />
Sitzungsteilnehmern anerkannt, dass die von mir verfügte einstweilige Sicherstellung<br />
<strong>des</strong> gesamten Nachlasses im Musikwissenschaftlichen Seminar der Universität <strong>Wien</strong><br />
zweckmäßig sei.“ 91<br />
Im Sinne der im Mai 1942 vereinbarten Aufteilung überwies Erich Schenk am 30. Juni<br />
1942 einen Teil <strong>des</strong> schriftlichen Nachlasses Guido Adlers, bestehend aus „26<br />
Konvoluten mit Briefschaften in braunem Pappkarton“, und am 14. Juli 1942 weitere 25<br />
Konvolute an die Musiksammlung der Nationalbibliothek. 1943 mussten Teile der<br />
Bibliothek über Veranlassung <strong>des</strong> Reichsgaues <strong>Wien</strong> vom Musikwissenschaftlichen<br />
Institut an die folgenden Institutionen abgetreten werden: Universitätsbibliothek <strong>Wien</strong>,<br />
Bibliothek der Hochschule <strong>für</strong> Musik und darstellende Kunst, Bibliothek der Gesellschaft<br />
der Musikfreunde und Musikabteilung der Nationalbibliothek. 92<br />
Als das Amtsgericht Döbling im Jänner 1943 dem Antrag <strong>des</strong> Oberfinanzpräsidenten<br />
<strong>Wien</strong> Niederdonau stattgab, die Einstellung <strong>des</strong> Verlassenschaftsverfahrens nach<br />
Guido Adler verfügte und den Nachlass zu seiner „Verwaltung und Verwertung“ freigab,<br />
womit auch die Übernahme <strong>des</strong> bisher vom Reichstatthalter verfolgten<br />
91 Zit. in: Murray G. Hall, Christina Köstner, S. 297.<br />
92 Ebda.<br />
186