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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Musikwissenschaftlichen Instituts der Universität <strong>Wien</strong>. Bezüglich der Bibliothek<br />

rechtfertigte Erich Schenk seinen Anspruch unter Berufung auf den langjährigen<br />

Sekretär <strong>des</strong> Musikwissenschaftlichen Institutes Robert Haas damit, dass Guido Adler<br />

die Bücher während seiner Lehrtätigkeit gestohlen habe und das vorhandene<br />

Büchermaterial ohnehin zu ca. Dreiviertel als Besitz <strong>des</strong> Musikwissenschaftlichen<br />

Institutes anzusprechen sei. Nicht unerheblich im Zusammenhang mit der gesamten<br />

Sammlung Guido Adlers erscheint die in sein Protokoll aufgenommene Aussage Erich<br />

Schenks, wonach die Bibliothek 1942 nicht mehr vollständig gewesen sei, da „wichtige<br />

Bestandteile aus derselben vor der Beschlagnahme durch die Geheime Staatspolizei<br />

aus ihr entfernt“ worden seien. Denkbar wäre, dass Alfred Orel im November 1938 doch<br />

wesentlich mehr „beschlagnahmt“ hatte als die Bände der „Denkmäler der Tonkunst in<br />

Österreich“. Es ist auch durchaus möglich, dass sich die „Mieter“ im Laufe der Zeit<br />

einige Bestände in der Villa angeeignet hatten. Es könnte sich aber auch durchaus um<br />

eine Schutzbehauptung Schenks gehandelt haben, denn damit rechtfertigte er seine vor<br />

der Beschlagnahme erfolgte eigenmächtige „Sicherstellung“: Es „wurde von den<br />

Sitzungsteilnehmern anerkannt, dass die von mir verfügte einstweilige Sicherstellung<br />

<strong>des</strong> gesamten Nachlasses im Musikwissenschaftlichen Seminar der Universität <strong>Wien</strong><br />

zweckmäßig sei.“ 91<br />

Im Sinne der im Mai 1942 vereinbarten Aufteilung überwies Erich Schenk am 30. Juni<br />

1942 einen Teil <strong>des</strong> schriftlichen Nachlasses Guido Adlers, bestehend aus „26<br />

Konvoluten mit Briefschaften in braunem Pappkarton“, und am 14. Juli 1942 weitere 25<br />

Konvolute an die Musiksammlung der Nationalbibliothek. 1943 mussten Teile der<br />

Bibliothek über Veranlassung <strong>des</strong> Reichsgaues <strong>Wien</strong> vom Musikwissenschaftlichen<br />

Institut an die folgenden Institutionen abgetreten werden: Universitätsbibliothek <strong>Wien</strong>,<br />

Bibliothek der Hochschule <strong>für</strong> Musik und darstellende Kunst, Bibliothek der Gesellschaft<br />

der Musikfreunde und Musikabteilung der Nationalbibliothek. 92<br />

Als das Amtsgericht Döbling im Jänner 1943 dem Antrag <strong>des</strong> Oberfinanzpräsidenten<br />

<strong>Wien</strong> Niederdonau stattgab, die Einstellung <strong>des</strong> Verlassenschaftsverfahrens nach<br />

Guido Adler verfügte und den Nachlass zu seiner „Verwaltung und Verwertung“ freigab,<br />

womit auch die Übernahme <strong>des</strong> bisher vom Reichstatthalter verfolgten<br />

91 Zit. in: Murray G. Hall, Christina Köstner, S. 297.<br />

92 Ebda.<br />

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