23.01.2013 Aufrufe

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

zukommen ließ, befinden sich unter anderem die beiden Ölgemälde „Frühling im<br />

botanischen Garten in <strong>Wien</strong>“ von Emil Jakob Schindler und „Landschaft“ von Eugen<br />

Jettel sowie die Federzeichnung „Apotheose Beethovens“ von Sigmund Walter Hampel<br />

und das Ölgemälde „Die Wäscherin (Mädchen am Trog)“ von Franz Windhager.<br />

Unmittelbar nach dem „Anschluss“ wurden die beiden Firmen Leopold Weinsteins unter<br />

kommissarische Verwaltung gestellt. Die beabsichtigte Zwangsliquidierung „verzögerte“<br />

sich jedoch, da Leopold Weinstein die Patentschriften anlässlich seiner Flucht mit sich<br />

genommen hatte. Verhandlungen, die der kommissarische Verwalter mit Zustimmung<br />

der VVSt. im Winter 1938 mit Leopold Weinstein in London führte, um ihn zur<br />

Übertragung der Patentrechte an die „Systra“ in Stuttgart zu nötigen, scheiterten, „weil<br />

der Jude sich auf den Standpunkt stellt, dass er sein ganzes Vermögen zurücklassen<br />

musste und er vom Ausland aus die Verwertung seiner Patente betreiben will“. Um zu<br />

verhindern, dass „an den in London lebenden Weinstein laufend Lizenzgebühren<br />

bezahlt werden müssten“, ließ ihn die VVSt. über den kommissarischen Verwalter im<br />

Februar 1939 „wissen, dass im Verordnungsweg alle seine inländischen Werte<br />

zugunsten <strong>des</strong> Reiches verfallen, wenn er nicht sein Einverständnis zur lizenzmäßigen<br />

Ausübung gewährt“. In diesem Schreiben wurde vor allem auf die in der Wohnung<br />

Weinsteins befindlichen „wertvollen Bilder und echten Teppiche“ hingewiesen.<br />

Infolge der Weigerung Leopold Weinsteins, dem auf ihn ausgeübten Druck zur<br />

Übertragung der Patentrechte nachzugeben, traten mehrere NS-Behörden in<br />

Konkurrenz zueinander, um sich einen möglichst raschen Zugriff auf die<br />

Vermögenswerte Weinsteins zu sichern. Da Leopold Weinstein seine Patentrechte in<br />

seiner Vermögensanmeldung nicht angegeben hatte, setzte die VVSt. im März 1939<br />

ihren Beamten Anton Halik als „Treuhänder <strong>für</strong> das gesamte inländische<br />

Privatvermögen Weinsteins“ ein, dem die Aufgabe übertragen wurde, statt eines<br />

Strafverfahrens „bestimmte“ Vermögensobjekte zu veräußern. Die Wohnung Leopold<br />

Weinsteins in <strong>Wien</strong> 19., Felix Mottlstraße 27/Cottagegasse 60, wurde versiegelt und<br />

schließlich zur Weitervermietung geräumt. Die Bilder wurden gemeinsam mit jenen aus<br />

den Büroräumlichkeiten in das Depot der VVSt. eingeliefert. Die Firma „Systra“ stellte<br />

immer wieder Anträge an die VVSt., um sich mittels Zwangsmaßnahmen die<br />

Übertragung der Patentrechte zu sichern. Die Österreichische Galerie, die ihr Interesse<br />

an einigen Gemälden angemeldet hatte, informierte das Institut <strong>für</strong> Denkmalpflege<br />

50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!