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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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zum Reichsbürgergesetz zu Gunsten <strong>des</strong> Deutschen Reiches verfallen war. Nach dem<br />

8. Mai 1945 kam das infolge von Bombentreffern unbewohnbar gewordene Haus<br />

gemäß Behördenüberleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 in treuhändige Verwaltung der<br />

FLD <strong>Wien</strong>, zum Hauverwalter wurde zunächst RA Dr. Alfred Indra <strong>für</strong> den seit 1945<br />

verschollenen RA Dr. Ernst Geutebrück bestellt, ehe die FLD <strong>Wien</strong> mit Wirkung vom 1.<br />

April 1947 den Rechtsvertreter Hubert Adlers, RA Dr. Hans Wiala, zum öffentlichen<br />

Verwalter bestellte. Bereits am 15. Oktober 1946 hatte Hubert Adler bezüglich seines<br />

ursprünglichen 11/24 Anteil einen Rückstellungsantrag nach dem Ersten<br />

Rückstellungsgesetz bei der FLD <strong>Wien</strong> eingebracht.<br />

Im Grundbuch der Villa Guido Adlers in <strong>Wien</strong> 19., Lannerstraße 9, war am 8. Mai 1945<br />

auf den ehemals Melanie Adler bzw. Hubert Adler gehörigen Viertelanteilen infolge der<br />

oben angeführten Vermögensentziehungen das Deutsche Reich eingetragen, während<br />

auf dem übrigen Hälfteanteil noch immer Guido Adler als Eigentümer aufschien. Nach<br />

dem 8. Mai 1945 kam der entzogene Hälfteanteil ebenfalls in treuhändige Verwaltung<br />

der FLD <strong>Wien</strong>, mit Wirkung vom 1. April 1947 löste RA Dr. Hans Wiala die<br />

Gebäudeverwaltung Gasselseder ab.<br />

Mit Einantwortungsurkunde <strong>des</strong> BG Döbling vom 6. September 1947 wurde die<br />

Verlassenschaft von Dr. Melanie Adler in den Nachlass von Univ. Prof. Dr. Guido Adler<br />

eingeantwortet.<br />

Daraufhin wurde zunächst im Grundbuch auf dem Hälfteanteil Guido Adlers an der Villa<br />

in <strong>Wien</strong> 19., Lannerstraße 9, das Eigentumsrecht zu Gunsten der Verlassenschaft von<br />

Melanie Adler einverleibt. Bezüglich seines Viertelanteiles und jenem seiner Schwester,<br />

in <strong>des</strong>sen Verlassenschaft er mit Einantwortungsurkunde <strong>des</strong> BG Döbling vom 8.<br />

Oktober 1948 eingeantwortet worden war, stellte Dr. Hubert Adler<br />

Rückstellungsansprüche nach dem Ersten Rückstellungsgesetz.<br />

Mit zwei Bescheiden der FLD <strong>Wien</strong> vom 15. Dezember 1949 wurden Dr. Hubert Adler<br />

sowohl sein ehemaliger 11/24 Anteil als auch der ehemalige 13/24 Anteil seiner<br />

Schwester Melanie an dem Haus in <strong>Wien</strong> 1., Gonzagagasse 5, zurückgestellt. Mit zwei<br />

Bescheiden der FLD <strong>Wien</strong> vom 24. Mai 1950 wurden ihm die jeweiligen Viertelanteile<br />

an der Villa in <strong>Wien</strong> 19., Lannerstraße 9, zurückgestellt.<br />

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